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Ein Neuwagen ist der Traum vieler Autofans. Ausstattung & Co lassen sich frei konfigurieren, so dass der Käufer genau das bekommt, was er möchte. Im Januar 2018 wurden laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes- kurz KBA – 269.429 Pkw neu zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein sattes Plus von 11,6 Prozent.
Die beliebteste Marke war dabei VW: 20,2 aller neu zugelassenen Fahrzeuge wurden vom deutschen Autobauer hergestellt. Bei 61,8 Prozent aller neu zugelassenen Autos handelte es sich um Benziner, 33,3 Prozent waren Diesel-Fahrzeuge. Alternative Antriebe führen noch immer ein Nischendasein.
Möchten Sie ein Auto neu anmelden, sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Hierzu gehören unter anderem die COC-Papiere, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).
Nein, Sie müssen nicht zwingend selbst bei der Zulassungsstelle vorstellig werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
Wenn Sie ein Auto neu anmelden, weil Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, bringt dies Kosten mit sich. Je nach Aufwand müssen Sie mit Gebühren von etwa 25 bis 70 Euro rechnen.
Bevor Sie die ersten Runden mit dem neuen Fahrzeug drehen können, sind jedoch einige Formalitäten zu klären. Hierzu gehört die Neuzulassung des betreffenden Fahrzeugs. Doch welche Behörde ist der richtige Ansprechpartner? Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Welche Kosten entstehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber, damit Sie Ihr Kfz problemlos neu anmelden können.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist die Zulassung von einem Neufahrzeug nötig?
Das KBA definiert eine Neuzulassung wie folgt: Ein fabrikneues Fahrzeug wird das erste Mal in Deutschland registriert. Kfz, die bereits im In- oder Ausland registriert waren, fallen demnach nicht darunter. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Tageszulassung.
Haben Sie also ein neues Auto gekauft, muss es zunächst bei den deutschen Behörden angemeldet werden. Doch warum ist eine Neuzulassung bei einer Behörde eigentlich nötig?
Zum einen ist eine Registrierung nötig, damit Halter bzw. Fahrer über das Kfz-Kennzeichen identifiziert werden können. Das ist etwa nötig, wenn ein Auto geblitzt wurde, weil es zu schnell unterwegs war.
Zum anderen muss der Halter des Fahrzeugs registriert werden, damit von ihm die Kfz-Steuer eingezogen werden kann. In Deutschland dürfen Autos nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn die Kraftfahrzeugsteuer beglichen wurde. Weigert sich ein Halter zu zahlen, droht eine Zwangsabmeldung.
Wo können Sie ein Auto neu zulassen?
Welche Behörde ist für die Zulassung von einem Neuwagen zuständig? Diese Frage stellen sich bestimmt viele Personen, die zum ersten Mal ein neues Auto erworben haben oder bei denen der letzte Autokauf schon einige Jahre zurückliegt.
Grundsätzlich muss eine Neuzulassung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Wie verhält es sich aber nun, wenn Personen, die zusätzlich über einen Zweitwohnsitz verfügen, ein neues Fahrzeug anmelden möchten? Es könnte ja schließlich der Fall sein, dass die Regionalklasse des Zweitwohnsitzes, die Einfluss auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung hat, günstiger ausfällt als diejenige, die am Hauptwohnsitz angesetzt wird.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort heißt es:
Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Demzufolge dürfen Personen also nur bei der Zulassungsstelle, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist, ein Fahrzeug neu anmelden.
Wann dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bei einer Neuzulassung behalten?
Für viele Halter eines Fahrzeugs ist ihr Kfz-Kennzeichen ein wichtiges Merkmal. Die Buchstaben der Erkennungsnummer stehen beispielsweise für die eigenen Initialen und die Ziffern für das Geburtsjahr. Aus diesem Grund fragen sich viele Kfz-Halter, ob sie, wenn sie ihr neues Auto anmelden und ihr altes gleichzeitig abmelden, ihr bisheriges Kennzeichen behalten dürfen.
Das stellt grundsätzlich kein Problem dar. In der Regel können reguläre Kfz-Kennzeichen bei einer Neuzulassung übernommen werden. Wichtig ist hierbei, dass das alte Fahrzeug in einem Zuge abgemeldet wird bzw. die Abmeldung schon vorher stattfand.
Tipp der Redaktion. Weitere Informationen zu einer Kennzeichenhalterung finden Sie auf: hermann-direkt.de.
Ist Letzteres der Fall, müssen Sie bei der Abmeldung angeben, dass Sie das Kennzeichen reservieren möchten. Es wird dann für einen bestimmten Zeitraum nicht an andere Kfz vergeben. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug dann anmelden, können Sie Ihr altes Kennzeichen übernehmen. Findet keine Reservierung statt, werden die Nummernschilder hingegen entwertet und im Anschluss zur Neuvergabe zur Verfügung gestellt.
Neuwagen anmelden bzw. zulassen: Was brauche ich dafür?
Damit eine Neuzulassung erfolgen kann, müssen Sie sich also an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle wenden. In der Regel empfiehlt es sich, bereits vorher einen Termin zu buchen. So können Wartezeiten verringert werden. Mittlerweile bieten viele Zulassungsstellen eine praktische Online-Terminbuchung an.
Möchten Sie Ihr neues Auto zulassen, müssen verschiedene Unterlagen bei der Behörde vorgelegt werden. Sind diese unvollständig, kann die Anmeldung nicht erfolgen. Sie sollten im Vorhinein also genau überprüfen, ob sie über alle nötigen Dokumente verfügen.
Doch welche Unterlagen werden für eine Neuzulassung nun genau benötigt? Dies können Sie der folgenden Liste entnehmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- COC-Papiere bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bei juristischen Personen: Handels- oder Vereinsregisterauszug
- Falls das Fahrzeug auf einen minderjährigen Halter zugelassen wird: Zustimmung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten
Wichtiger Nachweis: Die elektronische Versicherungsbestätigung
Möchten Sie ein neues Auto anmelden, muss eine Versicherung für das Fahrzeug bestehen. Hierbei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn ein Autofahrer einen Unfall verschuldet und dabei eine andere Person geschädigt hat.
Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient die elektronische Versicherungsbestätigung – auch evB-Nummer genannt. Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Sie kann bei einem Versicherer Ihrer Wahl beantragt werden.
Die Übermittlung erfolgt meist zeitnah und praktisch: entweder direkt am Telefon, per SMS oder E-Mail. Auch eine Zustellung per Post ist möglich, dauert aber etwas länger. Haben Sie die Nummer beantragt, werden die nötigen Informationen von dem Versicherer an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Liegt der Zulassungsstelle die eVB vor, können die Sachbearbeiter dann online abfragen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist.
Muss der Halter die Neuzulassung zwingend selbst vornehmen?
Der Weg zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle kann je nach Wohnort weit sein. Zusätzlich zur Anfahrt muss unter Umständen auch noch mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Der Behördengang kann also viel Zeit verschlingen und nicht jeder ist in der Lage oder gewillt dazu, seine kostbare Stunden auf diese Art und Weise zu verbringen.
Hinzu kommt, dass eine Kfz-Zulassungsstelle oftmals nur während der eigenen Arbeitszeit geöffnet hat. Sich extra einen halben Tag Urlaub zu nehmen, nur um eine Neuzulassung vorzunehmen, sehen viele Berufstätige nicht ein. In einer solchen Situation stellen sich Personen, die ihr neues Fahrzeug zulassen möchten, oft die Frage, ob sie zwingend selbst bei der Behörde vorstellig werden müssen.
Die gute Nachricht lautet: Die Zulassung von einem Neuwagen muss nicht unbedingt vom Halter vorgenommen werden. Zum Beispiel ist die Digitale Zulassung von Kroschke bequem und einfach. Auch eine andere Person kann mit der Neuzulassung beauftragt werden. Hierzu ist allerdings eine Vollmacht vonnöten. Vordrucke finden Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle.
Wenn Personen ein neues Fahrzeug anmelden, müssen sie sowohl die Vollmacht als auch die oben genannten nötigen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich müssen sie sich zum einen selbst ausweisen können und zum anderen entweder den Personalausweis oder den Reisepass inklusive Meldebestätigung des Vollmachtgebers mitbringen.
Neues Auto anmelden: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wie für viele andere behördliche Vorgänge geht auch die Neuzulassung eines Kfz mit Gebühren einher. Doch wie hoch fallen die Kosten genau aus, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden? Eine pauschale Angabe lässt sich bezüglich dieser Frage leider nicht geben, da die Gebühren je nach Aufwand und den jeweiligen Umständen variieren können.
Handelt es sich etwa um ein Fahrzeug aus dem Ausland, welches über keine Zulassungsbescheinigung Teil II verfügt, so ist der behördliche Aufwand in der Regel etwas höher, was mit steigenden Kosten einhergeht. Grundsätzlich ist mit Kosten von etwa 25 bis 70 Euro für eine Neuzulassung zu rechnen. Genaue Angaben können erst bei der Kfz-Zulassungsstelle nach der vollständigen Prüfung der Unterlagen gemacht werden.
Denken Sie daran, dass zusätzlich zu den Kosten für den behördlichen Vorgang noch weitere Gebühren auf Sie zukommen können. Möchten Sie das Kennzeichen selbst auswählen, soll es sich also um ein Wunschkennzeichen handeln, fallen hierzu zusätzlich Kosten in Höhe von 10,20 Euro an. Haben Sie es schon vorher reserviert, kostet dies weitere 2,60 Euro.
Auch wenn Sie ein neues Auto anmelden und ihr altes gleichzeitig abmelden, entstehen Kosten, die in der Regel über den bereits genannten Beträgen liegen. Hier fallen nämlich nicht nur die Kosten für die Neuzulassung an, sondern auch für die Abmeldung des alten Fahrzeugs durch die Kfz-Zulassungsstelle werden Gebühren fällig. Diese sind allerdings eher geringfügig. In der Regel schlägt eine Abmeldung mit etwa 7 bis 12 Euro zu Buche.