Den Restwert von einem Auto ermitteln

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 6. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Restwert fürs Auto muss immer dann ermittelt werden, wenn der Fahrer in einen Unfall mit Totalschaden verwickelt ist. Der Geschädigte ist berechtigt, ein Auto erstattet zu bekommen, was dem Wert des Pkw entspricht, welcher durch den Unfall fahruntauglich wurde.

Einen Anspruch hat der Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher. Meist werden solche Schäden über die Versicherung geregelt und beglichen.

Der Auto Restwert ist daher vor allem für die Versicherung von Bedeutung. Dieser Wert bestimmt maßgeblich, wie viel Geld die Versicherung dem Unfallopfer auszahlen muss.

Restwert: Kurz und Knapp
Was bedeutet Restwert?

Es handelt sich dabei um den Wert, welches ein Kraftfahrzeug nach längerem Gebrauch noch aufweist.

Wie wird der Restwert vom Auto ermittelt?

Um den genauen Restwert zu ermitteln, muss eine Fahrzeugbewertung erfolgen. Andernfalls können Sie auch einen Blick in die Schwacke-Liste werfen.

Wo kann ich den Restwert ermitteln lassen?

Hier können Sie eine kostenlose Online-Bewertung Ihres Fahrzeugs durchführen lassen.

Im folgenden Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zum Restwert fürs Auto, dem Wiederbeschaffungswert und der Arbeit eines Gutachters bei einer Fahrzeugbewertung.

Der Gutachter – Er darf den Restwert fürs Auto berechnen

Ein Gutachter kann den Restwert Ihres Fahrzeugs berechnen.
Ein Gutachter kann den Restwert Ihres Fahrzeugs berechnen.

Um den Restwert fürs Auto zu berechnen, reicht ein Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht aus, da sie keine örtlichen Besonderheiten berücksichtigt. Eine Versicherung lässt sich auf eine Feststellung dieser Art nicht ein.

Ein Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) muss zu Rate gezogen werden. Dabei werden zur Restwertermittlung des Pkw unterschiedliche Aspekte betrachtet. Zu aller erst muss natürlich der Tathergang geklärt werden, um einen Schuldigen zu identifizieren.

Wichtig ist, welchen Wert der Wagen vor dem Unfall hatte und zu welchem Preis er nun verkauft werden kann. Da diese Bewertung weder dem Geschädigten noch der Versicherung obliegt, gilt nur die Einschätzung des Gutachters. Der Gutachter kannn allerdings durch den Geschädigten bestimmt werden. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

Sollte die Versicherung dem ersten Gutachten nicht zustimmen, so kann sie selbst einen Gutachter berufen. Weichen die Ergebnisse von beiden Sachverständigern stark voneinander ab, besteht die Möglichkeit, dass das Gericht einen Gutachter hinzuzieht, um den Auto-Restwert zu berechnen.

Der Wiederbeschaffungswert

Ein Totalschaden ist immer dann gegeben, wenn es sich nicht lohnt das Kfz zu reparieren. Das ist der Fall, wenn der Wiederbeschaffungswert mögliche Reparaturkosten übersteigen würde. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte zahlen muss, um einen gleichwertigen Ersatz für sein kaputtes Auto zu bekommen.

Allerdings bekommt das Unfallopfer nicht den kompletten Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Die Entschädigungsleistung der Versicherung berechnet sich wie folgt:

Wiederbeschaffungswert des Autos minus Restwert des Autos (wird durch den Gutachter ermittelt) ergibt die Entschädigungsleistung, die das Unfallopfer von der Versicherung ausbezahlt bekommt.

Der Geschädigte wird sich in der Regel von dieser Summe keinen gleichwertigen Neuwagen leisten können und wird sich einen Gebrauchtwagen kaufen müssen. Handelt es sich bei dem Unfallfahrzeug allerdings um einen Neuwagen, so wird die Lage anders bewertet. Es ist in diesem Fall möglich, dass der Geschädigte den Wert seines neu erworbenen Fahrzeugs in Geld erhält. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten unechten Totalschaden.

Auto Restwert ermittelt – der Wagen muss verkauft werden

Der Restwert muss nach einem Unfall mit Totalschaden errechnet werden. Er spielt eine wichtige Rolle für die Entschädigungszahlung.
Der Restwert muss nach einem Unfall mit Totalschaden errechnet werden. Er spielt eine wichtige Rolle für die Entschädigungszahlung.

Für den Geschädigten besteht eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, sobald der Restwert des Autos festgestellt ist, muss das Unfallfahrzeug bald verkauft werden. Dadurch sollen die Aufbewahrungskosten in der Werkstatt möglichst gering gehalten werden.

Für den Verkauf ist der Betrag maßgeblich, den der Kfz-Gutachter ermittelt hat. Es besteht keine Pflicht ein besseres Angebot auszuhandeln. Sollte eine Vertragswerkstatt der Versicherung allerdings ein höheres Angebot abgeben, so muss das Unfallopfer an diese Werkstatt verkaufen.

Wenn sich kein Käufer für das Unfallfahrzeug findet, ist die Versicherung verpflichtet einen Käufer zu benennen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unfallopfer möglichst schnell für den entstandenen Schaden entschädigt wird.

Übererlös durch Verkauf des Unfallfahrzeugs

Der Unfallgegner ist keinesfalls verpflichtet, den bestmöglichen Preis für sein kaputtes Auto rauszuschlagen. Er ist nur an den festgelegten Restwert des Autos durch den Gutachter gebunden. In Fällen, in denen die Versicherung darauf bestand, dass der Geschädigte bessere Preise für das kaputte Fahrzeug erzielt, wurden vom BGH stets zu Gunsten der Geschädigten entschieden.

Sollte mit dem Unfallfahrzeug dennoch ein Übererlös erzielt werden, so ist dieser Betrag der Versicherung zu melden. Der Betrag wird dann entsprechend angerechnet. Schließlich soll das Unfallopfer nicht zusätzlich an dem Unfall verdienen. Auf Verlangen der Versicherung muss der tatsächlich erzielte Restwert des Autos nachgewiesen werden.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

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