Bagatellschaden am Fahrzeug verursacht: Und nun?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie Fahrzeuge werden immer größer und breiter und freie Parkflächen sind vielerorts Mangelware. Da kann es schon einmal vorkommen, dass es sehr eng wird beim Ein- und Ausparken. Nicht selten passiert es, dass der Fahrer ein anderes Kfz leicht berührt.

Da Parkmanöver in aller Regel nicht mit hoher Geschwindigkeit ausgeführt werden, sind die Schäden meist überschaubar. In einem solchen Fall ist dann von einem Kfz-Bagatellschaden die Rede. Doch wo genau liegt die Grenze zwischen einer Bagatelle und einem größeren Schaden?

Bagatellschaden: Kurz und Knapp
Was ist ein Bagatellschaden per Definition?

Von einem Bagatellschaden ist die Rede, wenn das Blech von einem Kfz bei einem Unfall beschädigt wurde. Die Kollision hat allerdings keine größeren oder gar Personenschäden zur Folge. Bei der Beschädigung kann es sich zum Beispiel um Kratzer im Lack oder leichte Dellen im Blech als Unfallschaden handeln.

Bei welchem Betrag liegt die Bagatellschadengrenze?

Grundsätzlich ist die Bagatellschadengrenze gesetzlich nicht einheitlich definiert. Bei Fahrzeugen liegt sie laut einem Urteil vom BGH im Jahr 2004 in etwa bei 700 Euro. Dieser Wert kann aber je nach Einzelfall von unterschiedlichen Gerichten anders bewertet werden.

Kann ich einen Bagatellschaden auch ohne Versicherung regeln?

Sie können einen Bagatellschaden auch ohne Beteiligung Ihrer Versicherung regeln, wenn sich der Geschädigte darauf einlässt. Läuft das Ganze nämlich über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, kann es passieren, dass Sie in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden. Das wirkt sich künftig auf die Versicherungsbeiträge aus, sodass Sie mit der Schadensregulierung ohne Versicherung mitunter günstiger davonkommen.

Muss ich bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?

Handelt es sich um eine Bagatelle, muss die Polizei nicht verständigt werden, um den Unfall aufzunehmen. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, sind Sie allerdings verpflichtet, die Beamten hinzuzuziehen. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert.

Inwiefern führt ein Bagatellschaden zu einer Wertminderung des Wagens? Müssen Sie sich an die Versicherung wenden und dieser den Schaden melden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was ist ein Bagatellschaden am Auto? 

Bis zu welchem Betrag handelt es sich um einen Bagatellschaden?
Bis zu welchem Betrag handelt es sich um einen Bagatellschaden?

Bei kleineren Zusammenstößen zwischen zwei Kraftfahrzeugen ist häufig von einem entstandenen Bagatellschaden die Rede. Doch was meint dieser Begriff eigentlich genau? Eine einheitliche Definition gibt es nicht.

Es lässt sich aber sagen, dass ein Bagatellschaden bei einem Verkehrsunfall in aller Regel einen Blechschaden am Fahrzeug darstellt. Auch Kratzer sind meist nur eine Bagatelle, da der Schadenswert nicht sonderlich hoch ist.

Zudem setzt ein Bagatellschaden voraus, dass bei der Kollision keine Personen zu Schaden gekommen sind. Es ist nicht einheitlich festgelegt, wie hoch der Betrag für die entstehenden Reparaturen ausfallen darf, damit es sich noch um eine Bagatelle handelt.

Allerdings definiert ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2004 die Bagatellschadengrenze zwischen 700 bis 750 Euro.

Bedenken Sie: Gerade bei Fahrzeugen, die auf eine hochwertige Lackierung zurückgreifen bzw. allgemeinen einen hohen Wert haben, ist die Grenze über den Bagatellschaden hinaus schnell erreicht.

Sollte ich einen Bagatellschaden der Versicherung melden? 

Kommt es zu einem Bagatellschaden, fragen sich Unfallverursacher oft, ob diese die Versicherung über den Vorfall informieren sollten. Sie sollten grundsätzlich bedenken, dass eine Schadensmeldung beim Versicherungsunternehmen dazu führen kann, dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird.

Das bedeutet, dass Sie fortan höhere Beiträge bezahlen müssen. Daher kann es sich durchaus lohnen, die Reparaturkosten mit den zu erwartenden höheren Beiträgen zu vergleichen. Eine Regulierung ohne Versicherung ist zudem nur möglich, wenn der Geschädigte nicht auf eine Abrechnung über die Versicherung besteht.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gutachten für den Bagatellschaden erstellt werden soll, um abzuschätzen, ob es sich wirklich um eine Bagatelle handelt oder nicht.

Bedenken Sie: Bagatellschäden werden in aller Regel ohne ein Gutachten abgewickelt. Lassen Sie ein solches als Geschädigter erstellen, obwohl der Schadenswert unter der Bagatellgrenze liegt, müssen Sie die Kosten für den Sachverständigen gewöhnlich selbst tragen. Wird im Rahmen des Gutachtens allerdings ein höherer Schadenswert festgestellt, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Wirkt sich ein Bagatellschaden auf die Unfallfreiheit aus? 

Bei einem Bagatellschaden werden die Gutachterkosten nicht übernommen.
Bei einem Bagatellschaden werden die Gutachterkosten nicht übernommen.

Wenn Sie einen Pkw verkaufen möchten, gibt es unterschiedliche Faktoren, welche den Restwert des Fahrzeugs beeinflussen. War der Wagen zum Beispiel in einen Unfall verwickelt, kann dies zu einer Wertminderung führen.

Doch ist das auch so, wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden gehandelt hat? Nein. Handelte es sich lediglich um einen Bagatellschaden, können Sie den Wagen weiterhin mit dem Zusatz „Unfallfreiheit“ versehen.

Wichtig: Waren Sie mit dem Fahrzeug, welches Sie verkaufen wollen, in einen Unfall verwickelt, bei welchem ein Schaden über die Bagatellgrenze entstanden ist, dürfen Sie das Auto nicht als „unfallfrei“ verkaufen. Anderenfalls handelt es sich um eine arglistige Täuschung und der Kaufvertrag ist nichtig, sodass Sie den Wagen zurücknehmen und dem Käufer die gezahlte Summe erstatten müssen.

Droht bei einem Bagatellschaden eine Anzeige wegen Fahrerflucht? 

Grundsätzlich ist die Polizei nicht verpflichtet, einen Bagatellschaden aufzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie nach einem Parkrempler einfach wegfahren dürfen. In diesem Fall machen Sie sich nämlich wegen Fahrerflucht strafbar. Diese wird in § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) folgendermaßen definiert:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist der Besitzer des beschädigten Pkw also nicht auffindbar, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Sie müssen den Vorfall bei der Polizei melden. Andernfalls kann Ihr Verhalten als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

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