Die wichtigsten Themen im Überblick:
Der Gebraucht- oder Neuwagenkauf auf dem Automarkt ist ein wichtiger Schritt, bei dem es meist um viel Geld geht. Vieles muss im Vorhinein geklärt und entschieden werden.
Wo wollen Sie das Auto kaufen – vom Händler, online oder von privat? Welche Marke und welches Modell soll es sein? Über welche Ausstattung soll das Kfz verfügen? Möchten Sie bar bezahlen oder soll es eine Autofinanzierung sein?
Haben Sie sich schließlich für ein Auto entschieden, geht es dann um den eigentlichen Kauf. Selbst wenn Sie vorher alles richtig gemacht haben, lauern hier noch einige Fallstricke, die zu überwinden sind. Besonders wichtig ist hier der Kaufvertrag für das Auto.
Und auch wenn Sie selbst ein Auto verkaufen möchten, müssen Sie dem Verkaufsvertrag eine große Bedeutung beimessen. Dieser sichert Sie als Verkäufer und gleichzeitig den Käufer ab und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest.
Unser Musterkaufvertrag zeigt Ihnen, welche Punkte das Dokument enthalten sollte. Sie können diesen kostenlos herunterladen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Dinge, die private Autoverkäufer beim Kaufvertrag beachten sollten.
Hier können Sie nachlesen, unter welchen Umständen Sie von einem bereits unterschriebenen Kaufvertrag zurücktreten können.
Doch was ist beim Kaufvertrag für ein Auto wirklich wichtig? Welche Angaben gehören in den Autokaufvertrag? Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Wie unterscheiden sich Neuwagen- und Gebrauchtwagenkaufvertrag? Wo können Sie einen Kaufvertrag für das Auto als Muster finden?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie beim Autokauf bzw. -verkauf auf Nummer sicher gehen können.
Inhaltsverzeichnis
Muster-Kaufvertrag kostenlos herunterladen
Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.
Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.
Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.
Allgemeine Informationen zum Kaufvertrag fürs Auto
Durch einen Kaufvertrag wird die Übergabe eines Gutes gegen die Zahlung einer festgelegten Summe bestimmt. Käufer und Verkäufer werden durch diesen bestimmte Rechte und Pflichten auferlegt. Diese Eigenschaften treffen natürlich auch auf einen Pkw-Kaufvertrag zu.
In Deutschland können die meisten Kaufverträge formlos zustande kommen. Sie sind sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form gültig, können jedoch auch durch sogenanntes konkludentes Handeln, also stillschweigend, entstehen.
Dies ist zum Beispiel bei einer Autoversteigerung der Fall. Hier gilt jedes per Handzeichen gegebene Gebot als verbindliches Angebot. Bekommt der Meistbietende den Zuschlag, kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande. Er kann von diesem dann nicht einfach zurücktreten.
In § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die grundsätzlichen Regeln für einen Vertrag niedergelegt:
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“
Auch wenn ein Kaufvertrag für ein Auto in Deutschland mündlich erfolgen kann, sollten Sie stets auf einer schriftlichen Niederlegung der wichtigsten Punkte bestehen. Selbst wenn Zeugen anwesend sind, können Absprachen, die mündlich getroffen wurden, im Nachhinein angefochten werden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, steht dann häufig Aussage gegen Aussage, was für beide Parteien keine gute Ausgangssituation ist.
Kfz-Kaufvertrag – Tipps für private Verkäufer
Möchten Sie ein Fahrzeug privat verkaufen, reicht meist ein einfacher Kaufvertrag für das Auto aus. Doch auch beim Privatverkauf sollten Sie einiges beachten, damit es im Nachhinein für keine Partei zu Problemen und Uneinigkeiten kommt.
Halten Sie zunächst alle wichtigen Dokumente bereit. Hierzu gehören unter anderem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) – Sollten Sie das Kfz bereits abgemeldet haben, müssen Sie stattdessen die Abmeldebescheinigung vorlegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) – Hierbei handelt es sich um die Besitzurkunde für den Wagen.
- Bedienungsanleitung – Dieser können alle wichtigen Informationen zum Kfz entnommen werden.
- Vollständiges Inspektions-Scheckheft inklusive Rechnungen – Dieses zeigt, dass das Auto gut gepflegt wurde und wirkt sich positiv auf die Fahrzeugbewertung und damit auch auf den Preis aus.
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU).
Das ist vor dem Verkauf zu beachten
Lassen Sie sich zunächst vom Interessenten einen Ausweis zeigen. Nur wenn dieser bereits das Alter von 18 Jahren erreicht hat, ist dieser unbeschränkt geschäftsfähig. Sollte der Interessent jünger sein, muss eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – dies sind in der Regel die Eltern – vorliegen.
Sollte eine Probefahrt geplant sein, lassen Sie sich außerdem den gültigen Führerschein vorzeigen. Nur so können Sie sichergehen, dass die Person tatsächlich über eine Fahrerlaubnis verfügt.
Denken Sie außerdem an die Versicherung bei einer Probefahrt, wenn Sie ein Auto privat verkaufen. Sollte während dieser ein Schaden entstehen, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Dies führt jedoch häufig dazu, dass eine Selbstbeteiligung fällig und Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird.
Möchten Sie dies umgehen und sicherstellen, dass Sie die möglichen Kosten vom Probefahrer zurückerstattet bekommen, sollten Sie auch dies in einer Probefahrtvereinbarung schriftlich festhalten. Möchten Sie gänzlich auf Nummer sicher gehen, können Sie es auch stets zur Bedingung machen, dass Sie selbst bei der Testfahrt anwesend sein müssen. Außerdem können Sie für die Dauer der Probefahrt ein Pfand als Sicherheit verlangen.
Der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen von privat – Wichtige Angaben
Hat sich der Interessent schließlich dazu entschieden, den Wagen zu kaufen, geht es daran, die notwendigen Formalitäten zu klären.
Im Internet finden Sie von vielen Institutionen Muster für einen Kaufvertrag fürs Auto. Doch auch einen solchen Mustervertrag sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen. Lesen Sie sich eine solche Vorlage immer im Vorhinein aufmerksam durch.
Dem folgenden Muster können Sie entnehmen, wie der Vertrag aufgebaut sein sollte:
Muster: Kaufvertrag fürs Auto von privat
Verkäufer:
[Name, Vorname]
[Anschrift]
[Geburtsdatum]
[Telefon]
[Personalausweisnummer]
Käufer:
[Name, Vorname]
[Anschrift]
[Geburtsdatum]
[Telefon]
[Personalausweisnummer]
Angaben zum Fahrzeug:
[Hersteller und Modell/Typ]
[Fahrzeug-Identifizierungsnummer]
[Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II]
[Amtliches Kennzeichen]
[Datum Erstzulassung]
[Nächste Hauptuntersuchung]
[Abgelesener km-Stand]
Gesamtpreis:
[Angabe in Euro]
[Bei Ratenzahlung: Anzahl und Höhe der monatlichen Raten]
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
[Auflistung der im Preis inbegriffenen Zusatzausstattung]
[Auflistung vorhandener Schäden]
[Weitere Informationen über das Fahrzeug und seinen Zustand]
Erklärungen des Käufers:
[Der Käufer sichert zu, das Fahrzeug spätestens innerhalb von drei Werktagen umzumelden.]
[Der Käufer erkennt an, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.]
[Auflistung der übergebenen Schlüssel und Papiere inklusive Unterschrift des Käufers]
[Bestätigung der Zahlung des Kaufpreises inklusive Unterschrift des Verkäufers]
[Verkäufer: Datum und Unterschrift]
[Käufer: Datum und Unterschrift]
Personalien und Informationen über das Fahrzeug im Pkw-Kaufvertrag
Zunächst sollten Sie den Personalausweis des Käufers kontrollieren und seinen vollständigen Namen sowie seine Anschrift in den Vertrag für den Autoverkauf von privat eintragen. Des Weiteren sollten Sie auch die Personalausweisnummer sowie die ausstellende Behörde übernehmen.
Auch Ihre persönlichen Angaben inklusive Namen, Adresse und Nummer des Personalausweises müssen in den Vertrag aufgenommen werden.
Es schließt sich die Beschreibung des Fahrzeugs an. Geben Sie im Kaufvertrag für das Auto den Hersteller und das Modell des Wagens an. Außerdem sollten Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das Datum der Erstzulassung eintragen. Auch wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sollten vermerkt werden.
Diesen allgemeinen Informationen über den Pkw sollte sich im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag eine Auflistung des im Preis inbegriffenen Zubehörs und der Zusatzausstattung (beispielsweise Navigationsgerät, zusätzliches Reifenset, Klimaanlage, etc.) anschließen.
Sie sollten den Interessenten bereits vor dem Kauf von möglichen Unfallschäden oder sonstigen Beschädigungen und Mängeln – zum Beispiel einen Hagelschaden – in Kenntnis gesetzt haben. Diese sind auch im Kaufvertrag für das Kfz zu vermerken.
Geben Sie im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen außerdem an, ob bereits ein Motorwechsel stattgefunden hat, wie viele Vorbesitzer das Auto bereits hatte und wie hoch die bisherige Gesamtfahrleistung ist.
Gesamtpreis, Übergabe der Papiere und weitere Angaben im Kaufvertrag für den Pkw von privat
Im Kaufvertrag für ein Auto müssen Sie natürlich den vollen Kaufpreis des Fahrzeugs angeben. Soweit nicht anders angegeben, beinhaltet dieser auch sämtliches Zubehör und Zusatzausstattung.
Sie sollten stets Wert auf die Barzahlung des vollen Betrages legen, wenn Sie den Pkw übergeben. Akzeptieren Sie keine Schecks, diese könnten zu Problemen führen, sollten sie nicht gedeckt sein.
Auch eine Ratenzahlung ist nicht immer ratsam. Diese sollten Sie nur vereinbaren, wenn Sie dem Käufer Vertrauen entgegenbringen. In solch einem Fall müssen Sie die Anzahl der Raten und den jeweils monatlich fälligen Betrag für das Auto im Kaufvertrag festhalten.
Lassen Sie sich die Übergabe der wichtigen Unterlagen und der Schlüssel vom Käufer im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen von privat quittieren. Führen Sie hierbei alle Dokumente und die Anzahl der Schlüssel auf. So gehen Sie sicher, dass der Käufer im Nachhinein nicht behaupten kann, Sie hätten ihm nicht alle erforderlichen Papiere ausgehändigt.
Soll ich das Auto angemeldet übergeben?
Möchten Sie den Pkw angemeldet an den Käufer übergeben, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich über den Verkauf informieren. Benutzen Sie einen Blanko-Kaufvertrag für Kfz aus dem Internet, sind meist hierfür vorgesehene Abschnitte vorhanden.
In diesen müssen Sie angeben, an wen Sie das Fahrzeug verkauft und wann Sie es übergeben haben. Der Käufer sollte Ihnen dies mit seiner Unterschrift bestätigen.
Die Meldung ist nötig, damit Ihre Versicherung abgemeldet wird. Außerdem endet mit dem erfolgten Verkauf die Kfz-Steuerpflicht.
Im Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, welches noch angemeldet ist, sollten Sie deshalb auch immer eine Klausel einfügen, in der sich der Käufer dazu verpflichtet, das Auto unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche, bei der zuständigen Behörde umzumelden.
Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, können Sie unter Umständen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr belangt werden, die von dem neuen Besitzer begangen wurden.
Möchten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, können Sie zwar diesen möglichen negativen Konsequenzen aus dem Weg gehen, jedoch ist diese Möglichkeit auch mit Nachteilen behaftet. Zum einen darf der Wagen im abgemeldeten Zustand nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Soll eine Probefahrt durchgeführt werden, müssen Sie in diesem Fall bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen beantragen. Mit diesem darf der Pkw dann fünf Tage lang gefahren werden.
Außerdem muss die Überführungsfahrt des Autos geplant werden. Entweder kann der Käufer zu diesem Zweck ein Kurzzeitkennzeichen nutzen, oder er muss den Transport mit einem Autotrailer organisieren.
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Kaufvertrag für ein Kfz von privat
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Ein besonders wichtiger Punkt, wenn Sie beim Autoverkauf von privat einen Vertrag aufsetzen, ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Die meisten Muster für einen Kaufvertrag fürs Auto verfügen bereits über eine solche Klausel.
Sollten Sie diese benutzen, müssen Sie trotzdem vor Unterzeichnung durch beide Parteien überprüfen, ob dieser Punkt wirklich genannt wird. Meist findet sich folgende oder eine ähnliche Formulierung:
Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt werden – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers zurückgehen.“
Der Ausschluss der Haftung für Sachmängel setzt voraus, dass Sie schwerwiegende Mängel nicht verschweigen und diese im Kfz-Kaufvertrag von privat an privat wahrheitsgemäß angeben. Tun Sie dies nicht, kann der Käufer auf Grund von arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dies ist in § 444 BGB festgelegt, wo Folgendes steht:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“
Dementsprechend sollten Sie Begriffe wie „unfallfrei“ beim Autoverkauf im Vertrag von privat nur dann benutzen, wenn Sie sichergehen können, dass das Fahrzeug tatsächlich noch über keinen Unfallschaden verfügt. Gerade wenn Sie nicht der Erstbesitzer des Pkw sind, sollten Sie mit diesem Begriff daher sehr vorsichtig umgehen.
Die Sachmängelhaftung dürfen Sie übrigens nur bei einem Privatverkauf ausschließen. Gewerbliche Verkäufer dürfen diese nicht umgehen. Bedenken Sie beim Pkw-Kaufvertrag, dass nicht nur Autohändler gewerblich agieren.
Auch wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger ein Auto verkaufen, gelten Sie als gewerblicher Verkäufer. Damit sind Sie gewährleistungspflichtig und dürfen somit keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung in den Kaufvertrag für das Auto aufnehmen.
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Tipps für Käufer
Nicht nur Verkäufer sollten den Kaufvertrag fürs Auto ganz genau prüfen. Auch wenn Sie selbst ein Auto von privat kaufen, sollten Sie den Vertrag nicht ungelesen unterschreiben. Prüfen Sie den Vertrag für den Autoverkauf ganz genau und erkundigen Sie sich beim Verkäufer, falls Ihnen etwas nicht klar ist oder falls Ihnen Unstimmigkeiten auffallen.
Auch wenn es sich um einen Vordruck für den Autoverkauf-Vertrag handelt, sollten Sie diesen nicht blind unterzeichnen. Auch diesen sollten Sie stets auf Korrektheit überprüfen.
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Der Vertrag für den Autoverkauf vom gewerblichen Anbieter
Beim Neuwagenkauf werden meist Autokaufverträge genutzt, die den Standards der Neuwagenverkaufsbedingungen des Verbands der Automobilindustrie, des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und des Verbands der Importeure von Kraftfahrzeugen folgen.
In diesen werden unter anderem die Lieferfristen vertraglich festgelegt sowie geregelt, wie die Zahlung vonstattengehen soll.
Probefahrt beim Händler – Wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
Wenn Sie ein Auto bei einem gewerblichen Händler kaufen, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Im Falle eines Unfalls während der Probefahrt haftet dann der Verkäufer für den Schaden. Sollte der Wagen nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Meist müssen Sie vor der Probefahrt eine sogenannte Probefahrtvereinbarung unterschreiben. In dieser sind nähere Informationen zur Versicherung und zur Haftung im Falle eines Unfalls sowie der Zustand des Wagens mit eventuellen Mängeln festgehalten. Letzteres ist wichtig, damit es nicht zu Uneinigkeiten darüber kommen kann, ob ein Schaden während der Probefahrt entstand oder schon vorher existierte.
Außerdem wird meist eine Klausel zur Selbstbeteiligung in die Vereinbarung aufgenommen. Ist dies der Fall, so müssen Sie als Probefahrer bis zur festgesetzten Summe – meist sind dies je nach Vereinbarung zwischen 1000 und 2000 Euro – für einen Schaden aufkommen.
Werkvertrag
Haben Sie einen Neuwagen nach Ihren Wünschen konfiguriert – also alle seine Ausstattungsmerkmale und Extras selbst zusammengestellt – wird ein Werkvertrag abgeschlossen.
Mit diesem sichert Ihnen der Vertragshändler bzw. der Werkunternehmer die mängelfreie Herstellung und Lieferung des gewünschten Pkw zu.
Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in § 631 BGB festgelegt:
- Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
- Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.“
Hierbei erwachsen also sowohl für den Hersteller als auch für den Käufer Pflichten. Letzterer sichert vertraglich zu, dass er das Kfz nach der Herstellung abnimmt und bezahlt. Der Hersteller bzw. Vertragshändler ist wiederum dazu verpflichtet, den Wagen fristgerecht, ohne Mängel und den durch den Kunden vorgegebenen Wünschen entsprechend herzustellen.
Gewährleistungsansprüche beim Kaufvertrag fürs Auto vom Händler
Wenn Sie ein gebrauchtes Auto vom Händler kaufen, müssen Sie zwar meist mit einem höheren Preis als bei einem Privatverkauf rechnen, allerdings haben Sie hier andere Vorteile. Der größte besteht in der sogenannten Gewährleistungspflicht.
Diese besagt, dass der gewerbliche Verkäufer dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug frei von Mängeln zu übergeben. Stellt der Käufer Mängel fest, darf er deren Beseitigung fordern. Der Verkäufer muss dann die Kosten hierfür übernehmen und Nachbesserungen anstellen oder, sollte dies nicht möglich sein, einen Austausch veranlassen.
Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Kaufpreis gemindert werden oder der Käufer erhält die Möglichkeit, vom Kaufvertrag für das Auto zurückzutreten. Er bekommt dann das Geld erstattet, während der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss.
In der Regel beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre. Diese kann bei Gebrauchtwagen jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss dann aber im Kaufvertrag für das Auto vermerkt werden.
Wichtig ist hierbei, welche der beiden Parteien den Schaden belegen muss. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Er muss also nachweisen, dass der beanstandete Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.
Nach den ersten sechs Monaten dreht sich dies dann um – von nun an muss der Käufer belegen, dass der Mangel bereits bestand, als er den Pkw gekauft hat.
Der Vertrag für den Autoverkauf vom privaten Verkäufer
Prüfen Sie zunächst, ob die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren korrekt sind. Sollte der Verkäufer nicht gleichzeitig der Eigentümer des Pkw sein, sollte Ihnen dieser eine schriftliche Vollmacht darüber vorlegen können, die es ihm erlaubt, das Auto im Auftrag des Besitzers zu verkaufen.
Lassen Sie sich in diesem Fall außerdem den Personalausweis des Bevollmächtigten zeigen und notieren Sie sich dessen Anschrift. Falls Ihnen dieser das Fahrzeug unrechtmäßig verkauft, haben Sie dann die Möglichkeit, auf diese Person hinzuweisen.
Achten Sie darauf, dass das gesamte Zubehör und die Zusatzausstattung im Autokaufvertrag von privat vermerkt sind und als im Gesamtpreis inkludiert angegeben werden. Ein unseriöser Verkäufer könnte sonst darauf bestehen, dass hierfür Extrakosten anfallen.
Denken Sie auch daran, dass Sie den Wagen alsbald bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden müssen. Meist wird dies in einer Klausel im Kaufvertrag für das Auto festgehalten.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Personalausweis oder Reisepass (Letzteres mit aktueller Meldebestätigung)
- Schriftliche Vollmacht (falls jemand anderes für Sie die Anmeldung übernimmt – diese Person muss sich dann auch mit dem eigenen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder
Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag fürs Auto von privat
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson, können Sie meist mit einem günstigeren Preis als bei einem gewerblichen Händler rechnen. Dafür darf der private Verkäufer – im Gegensatz zum Händler – die Gewährleistung ausschließen.
Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Gewährleistungsausschluss explizit im Vertrag genannt wird. Findet sich eine solche Klausel nicht, wenn Sie ein Auto mit Kaufvertrag von privat kaufen, dann haben Sie Anrecht auf die Gewährleistung. Für Mängel, die im Kaufvertrag fürs Auto angegeben sind, haftet der Verkäufer jedoch nicht.
Ist eine solche Klausel jedoch vorhanden – beispielsweise „Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung“ – und fallen Ihnen nach dem Kauf Sachmängel auf, können Sie diese dann nicht mehr reklamieren. Der private Käufer ist demnach nicht dazu verpflichtet, diese auszubessern.
Hierbei ist wichtig zu klären, wann eigentlich ein Sachmangel vorliegt. Bei Gebrauchtwagen von privat fallen hierunter weder übliche Gebrauchsspuren – also beispielsweise leichte Kratzer im Lack – noch normaler Verschleiß, wie abgenutzte Bremsscheiben und -klötze.
Allerdings können ähnliche Schäden auch unterschiedlich bewertet werden. Häufig kommt es nämlich auch auf das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs an. Bei einem älteren Auto wird häufiger auf Verschleiß plädiert, während ein ähnlicher Fehler bei einem neueren Pkw eher als Mangel bewertet wird.
Sie können natürlich nicht nur Pkw kaufen oder verkaufen. Grundsätzlich können Sie die Tipps für den Kaufvertrag fürs Auto auch für andere Fahrzeuge übernehmen. Bestimmte Punkte sollten Sie jedoch für den einzelnen Sonderfall hinzufügen.
- Kaufvertrag fürs Motorrad: Vergewissern Sie sich, dass auch Zubehör und Zusatzausstattungen im Vertrag vermerkt werden. Sonst kann der Verkäufer Ihnen hierfür weitere Kosten berechnen.
- Kaufvertrag fürs Moped/Motorroller: Achten Sie darauf, dass die Anbauteile zugelassen sind und – wie für alle Fahrzeuge nötig – über eine gültige ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) verfügen. Der Verkäufer sollten Ihnen dies auch schriftlich zusichern.
- Kaufvertrag für Pkw-Anhänger: Mögliche Schäden sollten detailliert aufgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Wohnwagen kaufen möchten. Hier sollten Sie vor allem darauf achten, dass im Vertrag aufgeführt wird, dass der Wohnanhänger über keinen Wasser- oder Feuchtigkeitsschaden verfügt.
- Kaufvertrag für einen Traktor: Beim Verkauf von Landmaschinen wird meist nicht die Kilometerleistung vermerkt, sondern die bisher geleisteten Betriebsstunden. Auch hier sollte zusätzliche Ausstattung in den Vertrag aufgenommen werden.
Rücktritt vom Kaufvertrag für ein Auto – Wann ist das möglich?
Von einem Autokaufvertrag können Sie nicht ohne Weiteres zurücktreten, da kein gesetzliches Rückgaberecht besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zu diesen Bedingungen gehört beispielsweise das Vorhandensein eines erheblichen Mangels. Dabei handelt es sich um einen Schaden, der nicht ohne großen Aufwand behoben werden kann.
Laut eines Urteils des Bundesgerichthofes (BGH) vom Mai 2014 liegt ein erheblicher Sachmangel vor, wenn die Kosten für dessen Beseitigung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen. Außerdem muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs vorgelegen haben.
Bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müssen Sie jedoch folgende Schritte beachten:
- Der Mangel muss dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.
- Dem Verkäufer muss dann Zeit gegeben werden, um den Mangel zu beseitigen oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
- Der tatsächliche Rücktritt vom Kaufvertrag für das Auto ist erst dann möglich, wenn der zweite Reparaturversuch fehlschlägt oder der Verkäufer die Nachbesserungen verweigert.
- Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Das Fahrzeug wird dann gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückgegeben.
- Alternativ kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern.
Kaufen Sie ein Fahrzeug von privat, ist die Gewährleistungshaftung meist ausgeschlossen. Hier können Sie nur dann vom Kaufvertrag für das Auto zurücktreten, wenn Ihnen der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Hier sind Sie als Käufer jedoch in der Beweispflicht.
Fazit
Beim Kaufvertrag fürs Auto ist einiges zu beachten. Damit Sie keine wichtigen Punkte übersehen, haben wir die grundlegenden Fakten für Sie zusammengefasst.
Achten Sie darauf, dass die wichtigen Angaben korrekt und wahrheitsgemäß eingetragen werden.
So geht der Autokauf reibungslos über die Bühne und sowohl Verkäufer als auch Käufer stehen auf der sicheren Seite.
- Mündliche Vereinbarungen sind zwar möglich, bestehen Sie aber trotzdem immer auf einem schriftlichen Kaufvertrag für das Auto von privat. Beim Händler sollte dieser obligatorisch sein.
- Wichtige Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Inspektions-Scheckheft, Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung, Bedienungsanleitung.
- Vermerken Sie die Übergabe der wichtigen Dokumente im Vertrag über den Autoverkauf. Lassen Sie auch die Schlüsselübergabe inklusive Anzahl der Schlüssel quittieren.
- Beide Seiten sollten einen Ausweis vorlegen. Die wichtigen Daten sollten im Vertrag vermerkt werden.
- Ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs (Hersteller, Modell, Baujahr, Laufleistung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, etc.) inklusive wahrheitsgemäßer Angabe aller Schäden bei Gebrauchtwagen.
- Auflistung aller Zubehörteile und Extras.
- Gesamtpreis und Regelungen zur Zahlung – Nehmen Sie keine Schecks an!
- Der Ausschluss der Gewährleistung ist nur beim Autoverkauf von privat im Vertrag möglich. Achten Sie auf eine solche Klausel, wenn Sie ein Formular für den Autoverkauf aus dem Internet benutzen.
- Falls das Fahrzeug angemeldet übergeben wird: Achten Sie auf eine Klausel zur schnellstmöglichen Ummeldung des Kfz.
Vielen Dank für diesen Beitrag über den Kaufvertrag beim Auto. Gut zu wissen, dass Midnerjährige eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen. Würden sie u.U. empfehlen, den Kaufvertrag bei einem Notar abwickeln zu lassen, wenn es sich um ein sehr teures Auto und einen Privatverkauf handelt?
Meine Tochter möchte einen Pkw angemeldet an den Käufer übergeben und fragte, was sie dabei beachten sollte. Ich werde ihr sagen, dass sie dafür die Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich über den Verkauf informieren sollte. Es ist ein sehr informativer Artikel.
Ich wollte für meinen Sohn ein Auto kaufen und wollte mich vorher ausführlich über den Kauf informieren. Mein Vater erzählte mir darüber, wie viele beim Kaufvertrag übern Tisch gezogen werden, also wollte ich vorsichtig sein. Es ist gut zu wissen, dass bei einer Autoversteigerung keine schriftliche Form nötig ist, lediglich ein Handzeichen als verbindliches Angebot reicht.
Meine Tochter fragte mich vor Kurzem, was sie vor dem Verkauf ihres Autos beachten sollte. Ich werde ihr sagen, dass man sich u.a. einen gültigen Führerschein vorzeigen lassen sollte, falls eine Probefahrt geplant ist. Es ist ein sehr gelungener Artikel!
Meine Tochter möchte ihr Auto verkaufen und fragte, was sie dabei beachten sollte. Ich werde ihr sagen, dass man sich einen gültigen Führerschein vorzeigen lassen sollte. falls eine Probefahrt geplant worden ist. Es ist ein sehr informativer Artikel!
Meine Tochter möchte Ihr Auto verkaufen und fragte, was sie bezüglich der Übergabe beachten sollte. Ich werde ihr sagen, dass man u.a. die Übergabe der wichtigen Dokumente im Vertrag über den Autoverkauf vermerken sollte. Es ist ein sehr informativer Artikel!
Ich werde bald mein Auto verkaufen und wollte wissen, wie ich bei der Übergabe vorgehen soll. Danke für den Hinweis, dass man zunächst den Personalausweis des Käufers kontrollieren und seinen vollständigen Namen sowie seine Anschrift in den Vertrag für den Autoverkauf von privat eintragen sollte. Ein sehr informativer Artikel!
Meine Tochter wollte wissen, welche weitere Bestandteile ein Gebrauchtwagen-Kaufvertrag enthalten sollte. Ich werde ihr sagen, dass man u. a. eine Auflistung des im Preis inbegriffenen Zubehörs und der Zusatzausstattung zusätzlich anschließen. Es ist ein sehr informativer Artikel!
Danke für Ihren Artikel zum Thema Autoverkauf. Meine Tochter bat eine Probefahrt ihrem Autokäufer an und fragte, was sie dabei beachten sollte. Ich werde ihr sagen, dass man vor allem an die Versicherung bei einer Probefahrt denken sollte.
Danke für Ihren Artikel zum Thema Kaufvertrag fürs Auto. Meine Tochter wird bald ihr Auto verkaufen und fragte, wie sie dabei vorgehen sollte. Ich werde ihr sagen, dass sie zuerst den Personalausweis des Käufers kontrollieren und seinen vollständigen Namen sowie seine Anschrift in den Vertrag eintragen sollte.
Danke für Ihren Artikel zum Thema Kaufvertrag fürs Auto. Mein 17-jähriger Sohn möchte sein Auto verkaufen und fragte, was er dabei beachten sollte. Es ist gut zu wissen, dass zuerst eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen muss, da er noch nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Ich habe letzte Woche eine verbindliche Bestellung über einen Neuwagen bei einem Händler unterschrieben. Er hat ebenfalls unterzeichnet. Wir haben in der Bestellung zusätzlich den Einbau einer Sitzheizung für 1000€ festgelegt. Liefertermin: 12.12.2019. Der Vertrag geht mit einer Finanzierung überein, die ebenfalls über den Händler abgewickelt werden sollte. Den Finanzierungsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Heute hab ich dem Händler mitgeteilt, dass ich den Kaufvertrag nicht abschließen möchte. Laut ihm muss ich jetzt aber die 1000€ für die Sitzheizung bezahlen (ca. 700-800€ für die Heizung + 200-300€ Einbaukosten). Ist das korrekt? Das Auto bekomme ich am Ende ja gar nicht mehr und die Sitzheizung muss er nicht mehr einbauen lassen, was seiner Aussage nach einige Zeit in Anspruch nehmen würde, spätestens bis zum Liefertermin.
Mein Bruder möchte sein Auto verkaufen, da er es n der Stadt kaum noch braucht. Er hat ein Angebot von einem Bekannten erhalten. Die Tipps in diesem Artikel werden ihm sicher helfen, den Kaufvertrag richtig zu verfassen.
Bei so einer großen Menge Geld sollte man sich auf jeden Fall versichern, dass der Inhalt vom Kaufvertrag stimmt. Danke für diese Tipps zum Thema Kaufverträge, da gibt es ja doch eine Menge zu beachten. Ich wusste zum Beispiel noch nicht, dass am besten auch die Lieferfristen im Kaufvertrag aufgelistet sein sollen.
Hallo,
ich habe gestern ein Auto angezahlt und einen Vorab Kaufvetrag gemacht. Die ganze Aktion ist sehr komisch abgelaufen. Der händler wollte in den Kaufvertrag nicht den kompletten Kaufpreis rein schreiben, auch über die Anzahlung von 650€ duckste er erst um eine Quittung herum. Ich hätte den Vorgang sofort abrechen sollen, aber nun ist es numal so passiert. Das Angebot im Internet lautete Unfallfrei, in den Vertrag will er Smart repair und Instandsetzungsarbeiten rein setzen. Habe jetzt ein total ungutes Gefühl. Am liebsten würde ich aus der Sache aussteigen. Gibt es hier eine Möglichkeit? Auf einen Kaufvertrag ohne die komplette Kaufsumme gehe ich auf gar keinen Fall ein. Hatte erst einen seriösen Eindruck von dem Händler, aber das ist voll gekippt. Hilfeeee 🙁
Was ist in diesem Fall mit meiner Anzahlung?
Mit freundlichem Gruß
René
Hallo Rene,
grundsätzlich gilt, dass auch ein Vorvertrag für beide Parteien rechtlich bindend ist – siehe https://www.autokauf.org/vorvertrag/. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Vertragsunterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo und danke für diese Tipps rund um das Thema Kaufverträge beim Auto. Ich wusste gar nicht, dass Autokaufverträge in Deutschland formlos sein können. Meine Schwester möchte sich bald ihr erstes eigenes Auto kaufen und weiß noch nicht, worauf sie beim Kauf achten soll. Das wird ihr bestimmt weiterhelfen.
Wir haben auto kaufvertrag mit voranzahlen 300€ gemacht.der verkäufer hat gelügt mit preis.schiftlich preis ist mehr als mündlich preis.wir haben kaufvertrag geendet .aber kriegen 300€ nicht.bitte helfen.
Hallo Daljit,
ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org