Kraftfahrzeuge verfügen über immer mehr technische Besonderheiten, was den Wert der Wagen im Allgemeinen steigen lässt. Da ist es natürlich ärgerlich, wenn es durch einen Unfall zu Schäden an dem jeweiligen Kfz kommt.
Um sicherzustellen, dass der Geschädigte in einem solchen Fall auch den Schaden erstattet bekommt, muss jeder Verkehrsteilnehmer über eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz verfügen. Doch ab wann liegt eigentlich ein Kfz-Haftpflichtschaden vor?
In aller Regel ist es möglich, dass Sie den Kfz-Haftpflichtschaden telefonisch bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Dafür sollten Sie sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen. Die Schadensmeldung erfolgt im Optimalfall wenige Stunden nach dem Unfall.
Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Dritten die entstandenen Schäden durch den Versicherten zu erstatten. Allerdings kann die Versicherung diesen in Regress nehmen, wenn er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt oder Fahrerflucht begangen hat.
Muss die Versicherung für einen Kfz-Haftpflichtschaden aufkommen, hat dies unweigerlich Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Unfallverursachers. Umgangssprachlich ist dann von einer „Hochstufung“ die Rede. Allerdings funktioniert das Ganze auch andersherum. Die SF-Klasse wird zurückgestuft, wodurch sich höhere Versicherungsbeiträge ergeben.
Sind Sie verpflichtet, einen Haftpflichtschaden vom Auto zu melden? Welche Ansprüche haben die Geschädigten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, was bei einem Kfz-Haftpflichtschaden zu tun ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden des Kfz?
Damit Sie in Deutschland ein Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr anmelden können, muss dieses über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Ohne diese wird keine Zulassung erteilt. So soll sichergestellt werden, dass Schäden, welche mit dem Kfz an Dritten verursacht werden, in jedem Fall durch die Versicherung gedeckt sind.
Ein Kfz-Haftpflichtschaden liegt demnach vor, wenn Sie einen Unfall haben, an welchem Sie die Schuld tragen. Der Geschädigte kann seine Ansprüche dann bei Ihrer Versicherung geltend machen. Ist nicht eindeutig, wer den Unfall verursacht hat, muss dies ggf. durch die Polizei bzw. entsprechende Unfallgutachten ermittelt werden.
Wichtig: Damit ein Kfz-Haftpflichtschaden reguliert werden kann, ist es essentiell, dass alle Unfallbeteiligten die Feststellung ihrer Daten ermöglichen. Entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort, begehen Sie eine Straftat. Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Kfz-Haftpflichtschaden melden: Welche Frist Sie beachten müssen
Kam es erst einmal zu einer Kollision im Straßenverkehr, stehen die Betroffenen häufig unter Schock und es fällt schwer einen klaren Gedanken zu fassen. Da rückt die Schadensmeldung bei der Versicherung erst einmal in den Hintergrund.
Doch Achtung: Sie dürfen sich damit nicht zu lange Zeit lassen. In den Vertragsbedingungen ist meist geregelt, bis wann die Meldung spätestens erfolgen muss. In aller Regel wird die Frist auf spätestens eine Woche nach dem Unfall festgelegt.
Für die Schadensmeldung selbst reicht im ersten Schritt ein Anruf bei Ihrer Versicherung. Diese wird erst einmal alle relevanten Daten aufnehmen und Ihnen im Anschluss postalisch oder per E-Mail einen Fragebogen zusenden und Ihnen alle weiteren Schritte erläutern.
Kfz-Haftpflichtschaden: Welche Ansprüche haben Geschädigte?
Der Unfallgeschädigte kann nach einem Kfz-Haftpflichtschaden unterschiedliche Ansprüche an den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung stellen. Im Vordergrund der Schadensregulierung steht natürlich die Reparatur des Fahrzeugs.
Da der Haftpflichtschaden auch zur Wertminderung des jeweiligen Kfz führt, weil dieses dann häufig nicht mehr als „unfallfrei“ gilt, kann ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für diesen Wertverlust bestehen.
Zudem können die Geschädigten Anspruch auf einen Mietwagen haben, für den Zeitraum, in welchem das eigene Fahrzeug repariert wird.
Gut zu wissen: Ein Unfall im Straßenverkehr kann auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn Personen im Rahmen der Kollision zu Schaden gekommen sind.