Für viele Autofahrer ist ein Oldtimer das Statussymbol schlecht hin. Sie bilden eine besondere Kategorie in der Fahrzeugbewertung. Je älter und je besser der Zustand, desto wertvoller der Oldie. Der teuerste Oldtimer der Welt wurde 2014 für 38,12 Millionen Dollar versteigert. Es handelte sich um einen Ferrari 250 GTO aus dem Jahr 1962. Allerdings erzielt nicht jedes alte Fahrzeug solche hohen Summen. In Deutschland liegt der Durchschnittswert bei rund 15.000 Euro.
Der Verkauf eines gut erhaltenen Oldies kann eine Menge Geld bringen. Allerdings müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Oldtimer sind immer gebraucht und der Oldtimer-Wert wird durch einen Oldtimer-Gutachter ermittelt.
Sie können ein H-Kennzeichen beantragen, wenn das Fahrzeug 30 Jahre oder älter ist und ein Oldtimer-Gutachten vorliegt.
Hier können Sie nachlesen, welche Kriterien gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für eine Einstufung als Oldtimer erfüllt werden müssen.
Die Zustandsnoten beim Oldtimer-Gutachten reichen von eins bis fünf. Was diese genau bedeuten, können Sie hier nachlesen.
Wie genau ein Fahrzeug den Status als Oldtimer erlangt, wie eine Oldtimer-Bewertung vorgenommen wird und wie eine Wertsteigerung für den Oldtimer erfolgt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird ein Auto zum Oldtimer?
Als Oldtimer kommen Kfz in Frage, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Wer solch ein altes Auto besitzt, kann ein H-Kennzeichen beantragen, welches Vorteile bei der Kfz-Steuer bringt. Um dieses Kennzeichen zu erhalten, ist ein Oldtimer-Gutachten (auch H-Gutachten genannt) erforderlich.
Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) dazu:
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Wenn Sie also ein H-Kennzeichen für Ihren Oldie beantragen wollen und Ihr Fahrzeug den vorgegebenen Kriterien entspricht, müssen Sie ein Oldtimer-Gutachten erstellen lassen.
Das Oldtimer-Gutachten
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt in Paragraph 2 Nummer 22 Kriterien zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer vor:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
In einem Oldtimer-Gutachten werden diese Kriterien akribisch überprüft. Vor allem das Datum der Erstzulassung ist relevant, damit ein Gutachten überhaupt sinnvoll ist.
Sind alle Kriterien erfüllt und das Oldtimergutachten abgeschlossen, bekommt das Fahrzeug den Status als Oldtimer und darf mit einem H-Kennzeichen gefahren werden.
Dadurch spart der Halter an der Kfz-Steuer und kann mit dem Wagen an sogenannten „Oldtimer-Treffen“ teilnehmen oder auf „Oldtimer-Messen“ ausgestellt werden.
Voraussetzungen für ein positives Oldtimer-Gutachten
In diesem Abschnitt soll genauer auf die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung bei einem Oldtimer-Gutachten eingegangen werden. Der Mindestzustand des Fahrzeugs ist unter folgenden Bedingungen gegeben:
- Erkennbare technische Mängel im Sinn der StVZO dürfen nicht vorliegen. Natürlich unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik.
- Es dürfen nur angemessene Gebrauchsspuren erkennbar sein.
- Wesentliche Teile dürfen nicht fehlen.
- Erkennbare Unfallschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung dürfen nicht vorhanden sein.
- Die wesentlichen Baugruppen müssen weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand sein.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, sonst wird das Fahrzeug nicht als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingestuft. Genau betrachtet werden dabei:
- Fahrzeugidentität
- Aufbau/Karosserie
- Rahmen und Fahrwerk
- Motor und Antrieb
- Bremsanlage
- Lenkung
- Reifen/ Räder
- Elektrische Anlage
- Innenraum
Zustandsnoten beim Oldtimer-Gutachten
Lassen Sie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer erstellen, wird der Wagen mit Zustandsnoten beurteilt. Diese gehen von 1-5:
- Note 1: Der Oldie entspricht ohne Einschränkungen der Verfassung der Erstauslieferung. Optisch und technisch sind keine Mängel vorhanden, das Fahrzeug ist mit einem Neuwagen vergleichbar. Oldtimer in einem solchen Zustand sind nur schwer zu finden.
- Note 2: Der Oldtimer ist in einem guten Originalzustand oder wurde von einem Fachmann aufwendig restauriert. Die Restaurierung muss originalgetreu sein. Optisch und technisch ist das Auto einwandfrei, lediglich leichte Gebrauchsspuren sind zu erkennen.
- Note 3: Der Wagen ist generell fahrtauglich und verkehrssicher. Ein akuter Reparaturbedarf liegt nicht vor. Allerdings sind Gebrauchsspuren und leichte Mängel gegeben. Auch Rost ist denkbar, allerdings darf der Wagen nicht „durchgerostet“ sein.
- Note 4: Der Oldie ist zwar fahrbereit, könnte aber bei der nächsten HU durchfallen. Reparaturen sind dann notwendig. Einige Mängel und ein hoher Verschleiß sind erkennbar. Durchrostungen sind möglich, das Fahrzeug ist aber in allen Teilen vollständig.
- Note 5: Dieser Oldtimer befindet sich in einem mangelhaften Zustand und ist nicht fahrbereit. Nicht alle Baugruppen sind vollständig vorhanden. Eine Restaurierung ist sehr aufwendig.
Oldtimergutachten mit der Note 1 sind unüblich, dazu sind die Anforderungen an den Oldie einfach zu hoch. Sollten Sie Ihren alten Wagen verkaufen wollen, sollte die Oldtimerbewertung bei einer Note zwischen 2 und 4 liegen. Ein Wertgutachten für Oldtimer verursacht immer Kosten. Diese können je nach Anbieter variieren, sollten aber zwischen 100-200 Euro betragen.
Den Oldtimer verkaufen
Ist für Ihren Oldtimer das Wertgutachten erstellt, haben Sie einen Anhaltspunkt, welchen Preis Sie für das Fahrzeug verlangen können. Im nächsten Schritt müssen Sie den Wagen zum Verkauf anbieten. Sie können online bei den gängigen Autobörsen ein Inserat schalten. Ein Verkauf auf einer Oldtimer-Messe ist ebenso möglich wie eine Versteigerung.
Machen Sie alle Angaben zum Fahrzeug lückenlos und wahrheitsgemäß. Nutzen Sie dazu die Oldtimer-Wertermittlung durch den Gutachter. Im Gutachten sind alle relevanten Daten aufgeführt. Lassen Sie potenzielle Käufer das Gutachten einsehen.
Entscheidet sich der Interessent zum Kauf des Oldies, wird der Preis verhandelt. Sie sollten den Wagen nicht unter der von Ihnen festgelegten Schmerzensgrenze verkaufen. Setzen Sie unbedingt immer einen Kaufvertrag auf und lassen Sie diesen vom Käufer unterschreiben.
Ich wusste nicht, dass ein Auto nach 30 Jahren als Oldtimer bewertet werden kann. Mein Vater hat noch ein uraltes Fahrzeug, das eine H-Kennzeichen bekommen könnte. Auf Oldtimer-Messen teilzunehmen würde er sich sicher freuen. Danke für den interessanten Artikel!
Mein Subaru Libero KJ8 ist einer der letzten 44 in Deutschland zugelassenen und fahrbereiten seiner Art.Fahrzeugzustand ist gut,die Karosse hat keine Rost-stellen.