Fahrzeuge älteren Baujahres versprühen ein gewisses historisches Flair. In Sammler- und Liebhaberkreisen können beim Verkauf solcher Fahrzeuge hohe Preise erzielt werden.
Ein Oldtimer-Verkauf kann den Geldbeutel also ordentlich befüllen. Für den Verkaufspreis ist immer der Zustand des Fahrzeugs von großer Bedeutung.
Um einen Überblick zu erhalten, welchen Preis Sie für das Fahrzeug verlangen können, sollten Sie eine Oldtimerbewertung durchführen lassen.
Die Oldtimerbewertung wird von einem Kfz-Sachverständigen durchgeführt. Dieser stellt dann eine Zustandsnote aus. Hier können Sie nachlesen, welche Kriterien für die jeweiligen Noten gelten.
Hier haben wir einige Punkte zusammengefasst, die Sie beachten sollten, wenn Sie planen, Ihren Oldtimer zu verkaufen.
Um diesen mit gutem Gewissen anzugeben, wenn Sie einen Oldie verkaufen, empfiehlt sich ein Oldtimer-Gutachten. Auf welche Arten ein Oldtimer-Verkauf in Deutschland von Statten gehen kann und worauf bei einer Oldtimerbewertung geachtet wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Oldtimer-Verkauf – Oldtimerbewertung
Um einen geeigneten Preis für Ihren Oldie bestimmen zu können, empfiehlt es sich, bevor Sie den Oldtimer verkaufen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses gibt Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs und kann als Grundlage für die Preisverhandlungen dienen.
Ein solches Gutachten ist ein Sonderfall in der Fahrzeugbewertung und wird von einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ durchgeführt. Dieser vergibt dann eine Zustandsnote. Folgende Benotungen sind üblich:
- Note 1: Das beste Ergebnis, aber in der Praxis eher unüblich. Ein Oldtimer-Verkauf kann hier besonders lohnen, da der Wagen weder optische noch technische Mängel aufweist und somit dem Zustand bei Erstauslieferung entspricht.
- Note 2: Hier sind schon leichte Gebrauchsspuren zu erkennen, dennoch ist das Kfz in gutem Originalzustand bzw. originalgetreu restauriert. Optik und Technik sind ebenfalls in sehr gutem Zustand.
- Note 3: In dieser Kategorie finden sich Oldies wieder, die fahrtauglich und verkehrssicher sind, allerdings Gebrauchsspuren und leichte Mängel aufweisen. Dabei können auch Rostspuren vorhanden sein.
- Note 4: In diesem Fall ist das Fahrzeug zwar fahrbereit, aber reparaturbedürftig. Bei der nächsten Hauptuntersuchung könnte der Wagen durchfallen. Alle Teile sind vollständig erhalten, aber Mängel und Durchrostungen sind denkbar.
- Note 5: Das alte Kfz ist nicht fahrbereit und weist erhebliche Mängel auf. Zudem sind nicht alle Baugruppen vollständig vorhanden. Bei einem Oldtimer-Verkauf kann hier der geringste Gewinn erzielt werden.
Oldtimer verkaufen
Ein Oldie muss nicht zwangsläufig ein Auto sein. Es gibt Märkte für verschiedene Fahrzeugtypen. In jeder Nische werden diese Kfz angeboten. So gibt es Märkte für:
- den Oldtimer-Traktoren-Verkauf,
- den Oldtimer-Motorräder-Verkauf oder
- den Oldtimer-Lkw-Verkauf.
Egal um welchen Fahrzeugtypen es sich handelt, einige Dinge sind bei einem Oldtimer-Verkauf stets zu beachten.
Zunächst sollten Sie sich, wie bereits erwähnt, über den Wert des Kfz kundig machen. Wollen Sie das Geld für ein Gutachten sparen, können Sie in gängigen Onlineportalen prüfen, zu welchen Preisen andere Verkäufer ähnliche Fahrzeuge anbieten.
Dies gibt einen ersten Hinweis auf den angemessenen Preis. Im nächsten Schritt müssen Sie den Oldtimer zum Verkauf anbieten. Dazu haben Sie unterschiedliche Optionen:
- Oldtimer-Verkauf an einen Händler: Diese Art des Verkaufs bietet dem Verkäufer den größten Komfort. Der Autohändler wird in der Regel alle organisatorischen Dinge (zum Beispiel die Ummeldung) klären. Allerdings ist die Zahlungsbereitschaft bei Händlern immer etwas geringer als bei Privatpersonen.
- Oldtimer-Verkauf online: Statt Fahrzeuge in Zeitungen zu inserieren, ist es heutzutage üblich, Anzeigen im Internet zu schalten. Dafür finden sich zahlreich Anbieter. Sie können alle Angaben zum Kfz machen und eine Telefonnummer angeben, damit potenzielle Käufer Sie kontaktieren können.
- Oldtimer-Versteigerung: Bei einer Versteigerung entscheidet das höchste Gebot über den Preis. Dies kann sich sowohl positiv als auch negativ für den Verkäufer gestalten. Daher sollte Sie vorab mit dem Auktionshaus einen „Verkauf unter Vorbehalt der Zustimmung“ vereinbaren.
Probefahrt und Kaufvertrag
Ist ein Interessent gefunden, wird in der Regel ein Termin zur Besichtigung des Oldtimers vereinbart. Erweckt der Oldie einen guten Eindruck, wird der potenzielle Käufer meist auf eine Probefahrt bestehen.
Sie sollten mitfahren und sich vor Fahrtantritt den Führerschein des Interessenten zeigen lassen.
Erfüllt der Wagen die Anforderungen und die Preisverhandlungen gestalten sich erfolgreich, kann ein Kaufvertrag aufgesetzt werden.
Für einen Oldtimer-Verkauf dient das nachfolgende Muster als Orientierung. Sie können die Vorlage kostenlos herunterladen. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um ein Muster handelt, welches individuell angepasst werden muss.
Verkäufer:
[Name, Vorname]
[Anschrift]
[Geburtsdatum]
[Telefon]
[Personalausweisnummer]
Käufer:
[Name, Vorname]
[Anschrift]
[Geburtsdatum]
[Telefon]
[Personalausweisnummer]
Angaben zum Fahrzeug:
[Hersteller und Modell/Typ]
[Fahrzeug-Identifizierungsnummer]
[Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II]
[Amtliches Kennzeichen]
[Datum Erstzulassung]
[Nächste Hauptuntersuchung]
[Abgelesener km-Stand]
Gesamtpreis:
[Angabe in Euro]
[Bei Ratenzahlung: Anzahl und Höhe der monatlichen Raten]
Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
[Auflistung der im Preis inbegriffenen Zusatzausstattung]
[Auflistung vorhandener Schäden]
[Weitere Informationen über das Fahrzeug und seinen Zustand]
Erklärungen des Käufers:
[Der Käufer sichert zu, das Fahrzeug spätestens innerhalb von drei Werktagen umzumelden.]
[Der Käufer erkennt an, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.]
[Auflistung der übergebenen Schlüssel und Papiere inklusive Unterschrift des Käufers]
[Bestätigung der Zahlung des Kaufpreises inklusive Unterschrift des Verkäufers]
[Verkäufer: Datum und Unterschrift]
[Käufer: Datum und Unterschrift]