Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?
Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich?

Als allgemeine Grundregel für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gilt: Lassen Sie sich Zeit und recherchieren Sie gründlich, bevor Sie sich für ein Auto entscheiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen können oder wollen Käufer nicht die nötige Zeit aufbringen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Unfall dringend ein neues Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Ein weiteres denkbares Szenario ist das tolle Schnäppchen, das Sie sich nicht entgehen lassen wollen und mit dem Sie den Traum vom Wunschauto endlich wahrmachen können.

Was geschieht jedoch, wenn Sie nach dem Kauf Mängel entdecken oder doch noch ein anderes Fahrzeug bei einem Verkäufer finden, welches eigentlich viel besser für Sie geeignet wäre?

Rücktritt vom Kaufvertrag: Kurz und Knapp
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag fürs Auto kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Wie kann ich von einem privaten Kaufvertrag zurücktreten?

Welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt von Kaufvertrag von privat möglich ist, lesen Sie hier.

Was gilt bezüglich der Beweispflicht bei einem Mangel?

Hier können Sie nachlesen, für wie lange der Verkäufer beweisen muss, dass ein Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.

Ist in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Rückabwicklung beim Autokauf funktioniert und was zu beachten ist.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf?

Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.
Nur unter bestimmten Umständen können Verbraucher vom Autokauf zurücktreten.

In Deutschland ist folgende Annahme weit verbreitet: Der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos durchgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Diese Regelung gilt lediglich für den Widerruf von Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte – etwa über das Internet oder Kataloge – zustande gekommen sind.

Dementsprechend besteht beim Autokauf kein allgemeines Rücktrittsrecht. Überlegen Sie also stets gut und wägen Sie alle Eventualitäten ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine strenge Begutachtung des Kfz von größter Wichtigkeit, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto ist nicht ohne Weiteres möglich.

Autokauf von privat: Rücktritt

Ein privater Verkäufer hat im Gegensatz zum gewerbetreibenden Händler das Recht, die Haftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies hat Auswirkungen auf einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto.

Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn Ihnen ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, der Verkäufer also von ihnen wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat. Auch wenn im Kaufvertrag eine Garantie für gewisse Eigenschaften des Autos festgelegt wurde, ist der Rücktritt unter Umständen machbar.

Vom Autokauf zurücktreten – So ist es möglich

Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto können Sie nur dann erklären, wenn erhebliche Mängel vorliegen.

Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es darf sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handeln. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen.
  2. Der Schaden muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, sonst können Sie den Rücktritt vom Autokauf nicht erklären.

Konnten Sie nachweisen, dass der erhebliche Mangel schon beim Kauf bestanden hat, dürfen Sie jedoch nicht die sofortige Rückabwicklung vom Kaufvertrag für Ihr Auto fordern. Vielmehr müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt bzw. sich der Händler weigert, die Reparatur vorzunehmen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto in die Wege leiten. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.

Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto: Die Beweispflicht

Beachten Sie, dass es eine gewisse Beweispflicht gibt, wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweispflicht um. Nach einem halben Jahr liegt es also am Käufer, zu belegen, dass die Mängel bereits bestanden, als er den Pkw erworben hat.

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

122 Gedanken zu „Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto – Tipps für die Rückabwicklung

  1. NIC

    Hallo
    Habe am Tag meiner Bestandenen Fahrprüfing ein Gebrauchtes Auto bei einem Ford Händler angeschaut. War voller Freude das ich bestanden habe und auch der Händler beglückwünschte mich. Anschließend hat er mir ein Auto Schmackhaft gemacht mit 225 PS als Erstauto und Fahrneuling für 9000 Euro. Ich ließ mich in meiner Glückseligkeit eines Fahrneulings überreden ein Verbindlich Angebot für.das Auto zu unterschreiben zudem anschließend noch eine Mängelliste kam und das Auto mir jetzt 10.000€ kostet, da das Gebrauchte Auto Mängel hatte. Sollte ich diese auch zahlen. Zu Haise angekommen erwachte ich am nächsten Tag mit einem Schock. Was hatte ich getan , ich hatte mich bequatschen lassen weil ich im Hoch und Glücksgefühl war meinen Führerschein bestanden zu haben und mir einen Auto Vertag unterjubeln lassen.
    Ich rufe direkt beim Händler an um den Vertrag zu stornieren , den meinLehrlingsgeld war auch nicht gerade viel.
    Der Händler sagte mir das ich an 10% gebunden bin die jetzt zu zahlen obwohl ihn keine kosten entstanden sind.
    Meine Frage muss ich zahlen weil ich Ausgenutzt wurde?

  2. klaus

    hallo,habe privat ein Auto gekauft das mir gefallen hat,wir haben Kaufvertrag gemacht und ich habe das Auto übernommen,es wurde versichert das alles gemacht wäre und optimal passe.am nächsten tag nach übernahme leuchtet motorwarnleuchte auf und ich damit zum touring club,sowas kann öfters aufleuchten und es wurde gelöscht wurde gesagt,nach zwei tagen leuchtet wieder die Warnleuchte und ich fahre damit in die Werkstatt,vermutich der differenzdrucksensor,und nun wurde er ausgetauscht,nach zwei tagen leuchtet die motorwarnleuchte wieder,nun wurde der gegendrucksensor getauscht,firma macht probefahrt und die Warnleuchte ist wieder da,der meister sagt mir bei dem Auto muß getrickst worden sein,der partikelfilter hat ein loch,das Auto stößt alle Schadstoffe ungefiltert aus.was kann ich tun? den Verkäufer auf Schadenersatz klagen? denn mittlerweile 800 für sensoren und arbeit und jetzt vielleicht noch 2500 für neuen partikelfilter?
    lg klaus

  3. Black

    Hallo,
    ich habe am 29.11. einen Gebrauchtwagen gekauft bzw den Vertrag unterschrieben, am 5.12. habe I h den Restbetrag bezahlt und das Auto angemeldet, doch noch 10 km ging schon die Alarmmeldung an Motor ausschalten, daraufhin wurde das Auto vom Händler abgeholt und überprüft, die Zündkerzen und Anschlüsse wurden gleich erneuert, leider funktioniert die Kompression auf einem Zylinder nicht richtig und das Auto wurde in eine Vertragswerkstatt gebracht und nun steht es da seit dem 6.12. und vom Händler kam auch noch keine Meldung auf Ausfalldauer/Reparaturzeit. Wie sieht es mit einer Rückabwicklung aus, da ja ein erheblicher Schaden (denke fast Motorschaden) aus?
    Vielen Dank
    Mfg

  4. Vivien

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mir vor knapp einem Monat ein neues Auto zugelegt. Dies habe ich mit einem Gutachter angesehen und es wurde für gut empfunden und gekauft. Doch seit dem läuft es mit Fehlern ich habe es schon 2x zurück gebracht zur Reperatur doch es kommen ständig neue Fehler dazu. Das größte Problem ist der Motor der nicht ruhig sondern nur ruckartig fährt

    Ich bitte um Antwort wie ich mein Geld zurück bekommen kann
    lg Vivien

  5. Heike

    Hallo , habe am 12.09 19 ein Auto für 2400 Euro gekauft wobei ich nur 2000 Euro bezahlt habe und die 400 Euro am 15.10 19 fällig ist .
    Beim Abholen des Fahrzeugs habe ich festgestellt das die Zentralverriegelung nicht funktioniert.
    Der Händler hatte dann das Fahrzeug drei Tage zur Nachbesserung bei sich und sagt mir das die Reparatur für ihn zu teuer wäre und er das Fahrzeug dann lieber zurück nimmt um es zu exportieren.
    Meine Fragen jetzt : kann er das Auto zurückverlangen ?
    Kann ich die 400 Euro einbehalten und selbst reparieren lassen ?
    Kann er bei zurückfordernd die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abziehen
    Der Verkäufer ist nicht sehr Kompromissbereit
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  6. Robert

    Hallo

    Ich habe die folgendes Probleme ich habe auf [Angabe von Redaktion entfernt] ein Fahrzeug ausgesucht und habe hingegangen. Hab ich angeschaut und habe festgestellt das entspricht nich die Ausstattung was auf Internet würde geschrieben habe gesagt okay trozdem nehme ich. Die Brief war nicht da musste Händler von Bank abholen und bis dahin haben wir Kaufvertrag unterschrieben und wurde mir gesagt schicken mit per Post die Unterlagen. Kam ich zu Hause gucke ich die kaufvertrag und habe festgestellt die Fahrzeug Baujahr ist ein Jahr ältere als auf Internet stand. Kann ich im dem Fall zurücktreten?

  7. Saskia

    Hallo,
    Wir haben unser Auto seit November 2017 und
    haben das Auto bei einen Händler gekauft.wir haben seit dem nur probleme mit dem Auto und wissen nicht wie es weiter gehen soll. Seit dem dieses Jahr im Februar unsere neuwagengarantie abgelaufen ist waren wir schon 2 bis 4 mal in der Werkstatt. Und jetzt könnten wir schon wieder in die Werkstatt weil das Auto nicht verkehrstauglich ist. Habt ihr ein Tipp was man machen kann

  8. Penny

    Hallo,
    ich habe gestern 800€ als Anzahlung via Paypal( Freund) bezahlt ( Kauf via M) .
    Ich wollte das Auto spätestens in zwei Wochen abholen aber der Verkäufer geb mir nur 5 Tage zeit …Vertrag habe ich nicht unterschieben . Kann ich ohne Probleme aus dem Kauf abtreten ?
    Ich bitte um die Antwort, vielen dank .
    Vg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Penny,

      haben Sie eine Anzahlung geleistet, kann das als Hinweis darauf gewertet werden, dass ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Von diesem dürften Sie in der Regel nicht einfach zurücktreten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Remo K.

    Hallo.

    Ich habe ein Fahrzeug gekauft, bei welchem ich den Händler schon bei Abholung darauf hingewiesen hatte, dass der Wagen hinten verdächtig tief liegt. Er meinte, das wäre normal. Naja, ich bin halt kein Experte und hab ihm da vertraut. Etwa 3 Wochen später waren die Luftbälge hinten kaputt. Das war der Grund, weshalb er so tief lag. Knapp 1000€ Kosten. Weitere 2 Wochen später hat das Ansaugrohr den Geist aufgegeben. Wieder 1200€ Kosten.

    Jetzt hab ich nach so hohen Kosten innerhalb weniger Wochen die Nase voll und würde den Kauf gerne rückabwickeln. Da ich das Auto täglich brauchte und der Händler 600 km weit weg ist, hab ich die Reparaturen auf eigene Kosten durchführen lassen.

    Kann ich den Kauf jetzt noch rückgängig machen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Remo,

      eigentlich müssen Sie den Verkäufer zur Behebung des Mangels auffordern. Wie Sie sich nun nach der bereits erfolgten Reparatur am besten verhalten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Tobias

    Hallo,

    ich habe mir am 10/2018 einen Neuwagen gekauft. Seit Anfang an war ein ganz leises Klackern an der Vorderachse (kaum wahrnehmbar, nur beim genauen hinhören) beim Einlenken vorhanden. Mittlerweile ist dies sehr laut und aufdringlich. Und es tritt nicht nur beim Einlenken auf. Umso wärmer das Auto wird umso lauter und häufiger. Das Auto war nun schon 2mal in Reparatur bei VW Vertragshändlern. Es wurden jeweils unterschiedliche Sachen ausgetauscht, jedoch besteht der Fehler weiterhin und keiner weiß was es ist. Da es an der Vorderachse ist, ist das sehr beunruhigend. Kontakt mit VW direkt habe ich auch bereits, jedoch zieht sich das ewig. Auto war nun gut 3 Wochen bei Autohäusern um das Problem zu lösen und es ist nichts passiert. Mittlerweile ist das Geräusch auch noch häufiger im kalten Zustand zu hören. Ich würde gerne vom Kauf/Finanzierungsvertrag zurücktreten. Ist das möglich bzw. was wären meine nächsten Schritte?

    Vielen Dank im Voraus

    MFG Tobias

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Tobias,

      ein Rücktritt ist in der Regel dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei den nächsten Schritten weiterhelfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Daniel

    Hallo habe mir am 30.06.2019 ein auto gekauft(bmw 1er) der Verkäufer meinte er hätte nur einen wildunfall, denn wir dann auch sahen( hat es natürlich repariert und vorgezeigt). Dann habe ich das auto gekauft. Drei Tage späterhabe ich es dann in die wekstatt gegeben und es checken lassen. Und genau an diesem Tag angemeldet. Am nächsten Tag geh ich zur Werkstatt, ich war erschrocken als ich sah das dort steht das die kupplung defekt ist. Der Verkäufer sagt er wusste nichts davon und möchte nichts vom geld geben für die reperatur. Kann man dagegen irgendwas machen. Weil das auto hat 5600 gekostet und so eine kupplung kostet ca. 1000€-2000€.

    Mfg Daniel

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Daniel,

      wie nun vorzugehen ist, hängt davon ab, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Dies ist Ihrer Frage leider nicht zu entnehmen. Ein gewerblicher Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Schaden schon vor der Übergabe vorlag. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Bei arglistiger Täuschung haben Sie aber trotzdem Rechte. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Frank S.

    Hallo,
    ich habe im September 2018 ein Fahrzeug für 25000 Euro gekauft. Es soll der hintere Stoßfänger ausgetauscht worden sein. Nun beim Folieren der Scheiben wurden Schweißperlen auf der Innenseite der Heckscheibe und der hinteren Seitenscheibe festgestellt. Es stellte sich heraus das der Schaden doch mehr war als nur der hintere Stoßfänger. Das komplette Seitenteil wurde lackiert und ein Blech am Innenkotflügel neu eingeschweißt.
    Jetzt bin ich schon 14000 km damit gefahren. Einer Rückabwicklung stimmt der Händler zu. Was kann mir der Händler, der behauptet von dem Schaden nichts gewusst zu haben, vom Kaufpreis abziehen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      das kommt auf verschiedene Faktoren an (u. a. die Laufleistung), weshalb wir keine pauschalen Werte nennen können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Peter F.

    Hallo Autokauf Team.Ich bin Verkäufer eines Jahreswagen bei M .Nun habe ich fälschlicherweise Angaben zum Auto gemacht.Der Käufer wollte eine Utopische Summe(6000€) jetzt als Ausgleich. Ich habe angeboten eine Rückabwicklung zu machen.Der Käufer zieht alle Verhandlungen in die länge(bisher schon 2 Monate).Mein Verdachtist,das er das Auto(Mercedes amg 43 coupe)den Sommer über fahren will und anschließend den Kauf zur Rückabwicklung zusagt.Gibt es denn hier keine Möglichkeit da raus zu kommen.Mfg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Peter,

      in einem solchen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Nicknamme

    Hallo,
    Ich habe am 22.05.2019 ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat zu mir gesagt, dass er alles machen will (Versicherun anmelden, Kredit anmelden usw.). Er hat das gemacht, aber nach eine Woche, das Auto kostet mehr als was er erst gesagt hat. Er gibt mir auch nicht mein Vertrag und wollte mich nicht abmelden, erst nächste Woche. Was soll ich alleine machen, wenn ich kein Vertrag bei mir habe. Kann ich Widerrufsrecht haben?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt ist bei erheblichen Mängeln möglich. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. M. Bielefeldt

    Hallo. Haben am 2.3. ein Auto (Neuwagen über Finanzierung ) gekauft. Übergabe fand am 23.3. statt. Am 24.3. zeigte der wagen mit 150 km ein motororoblem an. Am 25.3. wurde er zurück gebracht und es wurde festgestellt das der Katalysator defekt ist. Heute ist der 29.5. und der Wagen befindet sich immer noch in der Werkstatt da es scheinbar unmöglich ist ein Ersatzteil zu besorgen. Die monatlichen Raten , Versicherung usw zahlen wir fleißig und gaben auch seit dem 25.3. einen mind.2 klassen tieferen Leihwagen bekommen. Ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Irgendwann ist die Geduld einfach zu Ende und mit Anzahlung, Versicherung, Raten, Steuern haben wir bis jetzt schon knapp 4000€ bezahlt für ein Auto was in der Werkstatt steht.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist, wie Sie dem obigen Text entnehmen können, möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, Sie den Verkäufer und den Mangel informiert haben und eine Frist zur Nechbesserung gesetzt haben, die verstrichen ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Mario

    Ich unterzeichnete einen Vorvertrag zum Kauf eines Autos und bezahlte 250 Euro, das Auto kostete 7990 Euro und 3 Tage später informierte ich das Geschäft, dass ich das Auto nicht kaufen wollte und ich meine 250 Euro zurück brauchte. Der Händler sagte, dass er die 250 Euro behalten wird.
    Habe ich das Recht, mein Geld zurückzubekommen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mario,

      haben Sie einen Vorvertrag unterschrieben, sind Sie ein verbindliches Rechstgeschäft eingegangen. Hinsichtlich der Anzahlung gelten die im Vertrag gemachten Angaben. Häufig darf der Verkäufer Schadensersatz fordern, wenn Sie Ihren vertraglich zugesicherten Pflichten nicht nachkommen.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Anna

    Hallo.

    Habe ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler vor etwa 2 Monaten gekauft. Dieses hat nun einen Motorschaden.

    Der Händler hat nach ewigen hin und her sich darauf eingelassen mir den Kaufpreis zu erstatten- jedoch mit Abzügen für die gefahrenen Kilometer. Ich bin mit dem Fahrzeug etwa 3.000km gefahren. Darf er das, und wenn ja in welcher Höhe?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Anna,

      in der Regel darf der Händler einen Ersatz fordern, schließlich wurde das Fahrzeug genutzt. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Lukas

    hallo liebes autokauf team.

    habe ende jänner 2019 bei einem audi autohaus einen gebrauchten (6 jahre alt, 80t km) a4 gekauft. nun hatte ich probleme mit der automatik und fuhr zum händler. der teilte mir allerdings mit, dass ein chiptuning verbaut ist.
    wurde bei neuauslieferung in dem autohaus verbaut. (steht auch in der fahrzeughistorie)
    im kaufvertrag steht davon nichts und mir wurde beim kauf nichts mitgeteilt auf diese technische veränderung.
    kann ich jetzt noch vom kaufvertrag zurücktreten, da dadurch sehr viele folgeschäden entstehen können und das ja eigentlich illegal ist??

    Mit freundlichen Grüßen lukas

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lukas,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann in diesem speziellen Fall prüfen, ob ein Rücktritt möglich ist.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Frank S.

    Hallo Autokauf Team. Ich habe ein Auto bei einem Autohaus gekauft und nun ein knappes 1 Jahr danach habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen indem ich zur Klärung des Sachverhalts“tatsächliches Eigentum des Fahrzeugs“bzw zur Wahrheitsfindung beitragen soll.Grund ist das mein Fahrzeug in einem Leasing Betrugsfall in Spanien verwickelt ist und die spanischen Behörden es zur Fahndung und Beschlagnahmung ausgeschrieben haben.Somit ist es im SIS Fahndungsregister.Ich habe nun ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten welches mich zum Besitzer der Fahrzeuges erklärt und ich ständig dieses bei mir haben soll wenn ich mit dem Auto fahre.Somit wird mein Auto nicht beschlagnahmt in Deutschland.Dieses Schreiben gilt allerdings nicht für das Ausland…dort kann es beschlagnahmt werden.Meine Frage ist:Kann ich aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten und es dem Autohaus zurückgeben?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Frank,

      das entzieht sich unserer Kenntnis. In einem solchen speziellen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Viola S.

    Hallo mein Sohn hat ein gebrauchte Auto beim Händler gekauft. (12000,-)Er war bereits 2x da um das Auto abzuholen und würde 2 x weg geschickt da das Auto noch nicht fertig ist und Teile bestellt werden müssen für den TÜV. Beide Abholtermine wurden also von Händler nicht gehalten. Das Auto wird zwingend benötigt…. Kann er vom Kaufvertrag zurück treten.
    Vielen Dank für die Antwort

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Viola,

      wurde im Kaufvertrag ein verbindliches Abholdatum festgelegt, so ist dieses in der Regel bindend. Ein unverbindliches Datum darf jedoch meist um einen gewissen Zeitraum überschritten werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

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