Als allgemeine Grundregel für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gilt: Lassen Sie sich Zeit und recherchieren Sie gründlich, bevor Sie sich für ein Auto entscheiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen können oder wollen Käufer nicht die nötige Zeit aufbringen.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Unfall dringend ein neues Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Ein weiteres denkbares Szenario ist das tolle Schnäppchen, das Sie sich nicht entgehen lassen wollen und mit dem Sie den Traum vom Wunschauto endlich wahrmachen können.
Was geschieht jedoch, wenn Sie nach dem Kauf Mängel entdecken oder doch noch ein anderes Fahrzeug bei einem Verkäufer finden, welches eigentlich viel besser für Sie geeignet wäre?
Grundsätzlich gilt beim Kaufvertrag fürs Auto kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel am Fahrzeug vorliegen.
Welche zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt von Kaufvertrag von privat möglich ist, lesen Sie hier.
Hier können Sie nachlesen, für wie lange der Verkäufer beweisen muss, dass ein Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag.
Ist in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Rückabwicklung beim Autokauf funktioniert und was zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf?
In Deutschland ist folgende Annahme weit verbreitet: Der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen problemlos durchgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Diese Regelung gilt lediglich für den Widerruf von Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte – etwa über das Internet oder Kataloge – zustande gekommen sind.
Dementsprechend besteht beim Autokauf kein allgemeines Rücktrittsrecht. Überlegen Sie also stets gut und wägen Sie alle Eventualitäten ab, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine strenge Begutachtung des Kfz von größter Wichtigkeit, denn der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto ist nicht ohne Weiteres möglich.
Autokauf von privat: Rücktritt
Ein privater Verkäufer hat im Gegensatz zum gewerbetreibenden Händler das Recht, die Haftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies hat Auswirkungen auf einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto.
Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn Ihnen ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, der Verkäufer also von ihnen wusste, Sie jedoch nicht darauf hingewiesen hat. Auch wenn im Kaufvertrag eine Garantie für gewisse Eigenschaften des Autos festgelegt wurde, ist der Rücktritt unter Umständen machbar.
Vom Autokauf zurücktreten – So ist es möglich
Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto möglich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Es darf sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handeln. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen.
- Der Schaden muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, sonst können Sie den Rücktritt vom Autokauf nicht erklären.
Konnten Sie nachweisen, dass der erhebliche Mangel schon beim Kauf bestanden hat, dürfen Sie jedoch nicht die sofortige Rückabwicklung vom Kaufvertrag für Ihr Auto fordern. Vielmehr müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.
Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt bzw. sich der Händler weigert, die Reparatur vorzunehmen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto in die Wege leiten. Zunächst müssen Sie den Verkäufer schriftlich über Ihr Vorhaben informieren. Verlangen Sie hierfür eine Bestätigung. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und erhalten eine Erstattung des Kaufpreises.
Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto: Die Beweispflicht
Beachten Sie, dass es eine gewisse Beweispflicht gibt, wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweispflicht um. Nach einem halben Jahr liegt es also am Käufer, zu belegen, dass die Mängel bereits bestanden, als er den Pkw erworben hat.
Wir haben ein Auto kaufen wollen, es uns aber dann doch anders überlegt.
Wir waren am Samstag bei einer Sonderöffnug im Autohaus hatten uns vorher ein Auto ausgesucht. Sind dann zum Verkä gegangen und unsere Wünsche erklärt, wollten das Auto reservieren uns würde gesagt dass wir erstmal ein Vertrag machen sollten. Gut gesagt getan er hat noch gefragt ob wir das Auto privat oder Gewerblich nutzen wollen es sollte rein Privat genutzt werden, weil wir Vorhaben nach MNE in 3 Jahren auszuwandern.
Der Händler Hat nichts dazu gesagt wir sollten doch erst einmal den Vertrag abschließen. Er zeigt uns dann das Auto erholt die Schlüssel und Zeigt uns aber ein anderes Auto was wir nicht wollten. Auf die Frage ob wir das andere Auto auch mal von innen sehen können sagte er nur er habe gleich Feierabend. Nun gut Vertrag war unterschrieben. Wir können es am Freitag abholen 0so bald das Geld überweisen ist und mein Altes Auto würde er auch in Zahlung nehmen muss vom Autohaus auch unter wehrt geschätzt wurde. Wir wollten nicht diskutieren und war damit Einverstanden.
Habe mich dann nochmal informiert und darüber geschlafen und sind zu dem Entschluss gekommen es doch nicht zukaufen. Habe am Montag früh versucht ihm anzurufen ohne Erfolg habe dann den Rücktritt vom Kaufvertrag per Mail mit geteilt. Worauf er mir sagte ich solle es mir nochmal genauer überlegen ansonsten würde er eine Gebühr von 15% verlangen, dass verstärkte aber mein Willen dort kein Auto zukaufen, ohne Probefahrt und dass ich es on lnnen überhaupt gesehen habe.
Wir haben jetzt die 3 Mahnung erhalten dass wir zahlen sollen auf der Rechnung steht nicht mal drauf für was wir Ahlen sollen.
Kann mir da jemand ein Rat geben wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Es war erleichternd zu erfahren, dass es Möglichkeiten gibt, vom Autokaufvertrag zurückzutreten, falls unerwartete Probleme auftreten. Die Informationen haben mir geholfen zu verstehen, welche rechtlichen Schritte ich ergreifen kann, um mein Geld zurückzuerhalten oder eine andere Lösung zu finden. Es ist beruhigend zu wissen, dass es Schutzmechanismen gibt, um sicherzustellen, dass der Kauf eines Fahrzeugs fair und transparent abläuft.
Hallo,
ich habe im August 2019 ein Auto von einen Händler in Süddeutschland gekauft (Neuwagen). Ich selbst wohne in Norddeutschland. Im Oktober 2020 war ich mit diesen Auto im Urlaub und auf der Rücktour bin ich damit liegen geblieben und konnte mich noch einer Vertragswerkstatt von der Marke retten. Leider konnte diese das Fahrzeug nicht reparieren. Daraufhin habe ich das Fahrzeug über meine Schutzbrief zu mir schleppen lassen, da ich dachte ich könnte es einfacher bei mir reparieren. Aktuell ist das Fahrzeug immer noch in Reparatur und das AH kann den Fehler nicht finden. Seit mehr als 3 Wochen steht er nun da. Problem ist, dass ich auch kein Ersatzfahrzeug bekomme und aufgrund von Kind und Arbeit auf Fahrzeug angewiesen bin. Das Autohaus, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, hat mich mehr od. weniger abgewascht sie können da nichts machen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Kann ich das Fahrzeug zurückgeben od. irgendwie ein Ersatzfahrzeug einfordern?
Vielen Dank.
Nach 2 Wochen darf man auf Leihfahrzeug!
Hat der Händler keinen muss er trotzdem einen Mietwagen zahlen. Allerdings niedrige Preisklasse
Auch Ausfallenschädigung ist drinnen.
Quelle
Eigene Erfahrungen
Guten Tag, ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft und eine Anzahlung vonn 1000Euro gegeben. Kaufvertrag wurde unterschrieben mit der Anmerkung Restzahlung bei Abholung. Ich habe aber seit dem ein maues Gefühl was das Fahrzeug angeht. Ich möchte bei Abholung vor der Zahlung nochmal eine Runde fahren. Wie sieht es aus wenn ich dabei dann doch noch einen gravierenden technischen Mängel feststelle?
Hallo, wir haben im September 2019 ein Auto bestellt. Unverbindlich sollte das Auto im April geliefert werden, auf der Auftragsbestätigung steht kW 26. Jetzt hatte ich vorige Woche erfahren das dass Auto noch nicht in der Produktion ist. Ich wollte das Auto nicht weil wir einfach was neues wollten. Ich bin auf Rollstuhl und Unterarmstützen angewiesen und deshalb auf spezielle Sachen angewiesen. Hätte jetzt die Möglichkeit ein anders Auto zu bekommen und das innerhalb von 2 Wochen. Komme ich da aus dem Vertrag raus?