Ihr Versicherer belohnt Sie, wenn Sie unfallfrei mit dem Auto fahren. Das drückt sich in Rabatten auf Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag aus. Je mehr Jahre Sie ohne Unfall unterwegs sind, desto zielstrebiger steigen Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Der Schadenfreiheitsrabatt steigt in der Folge und die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung sinken.
Es besteht die Möglichkeit, verwandten oder nahestehenden Personen die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Versicherung auf deren Auto zu übertragen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie lange ohne Schaden gefahren sind. Fahranfänger können so direkt eine hohe Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Der einzige Nachteil dabei ist, dass Sie selbst nach der Übertragung wieder in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse beginnen müssen.
Schadenfreiheitsrabatt übertragen: Kurz und Knapp
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) halten fest, wie lange Sie als Inhaber einer Kfz-Versicherung schadenfrei Auto gefahren sind. 2 Jahre unfallfreies Fahren bedeuten den Aufstieg in die Schadenfreiheitsklasse 2 und so weiter. Die Höhe der Versicherungsbeiträge unterscheidet sich nach Schadensklasse und Versicherung.
Der Schadenfreiheitsrabatt gibt in Prozent an, wie viel Rabatt ein Versicherter von seinem Jahresbeitrag abziehen darf. Angenommen, der Versicherungsbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 500 Euro/Jahr. Dann werden in einer Schadensklasse mit einem Schadenfreiheitsrabatt von 10 % 50 Euro (= 10% von 500 Euro) vom jährlichen Beitrag abgezogen.
Eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung, genauer gesagt der SF-Klasse, ist möglich. Das bedeutet eine Übertragung der SF-Klasse an einen verwandten Kfz-Versicherung ist möglich, der SF-Rabatt kann sich dabei aber verändern. Wie die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten abläuft, erfahren Sie an dieser Stelle.
Inhaltsverzeichnis
An wen kann ich meine SF-Klasse übertragen?
An wen die SF-Klasse/der SF-Rabatt übertragbar ist, ist Sache der jeweiligen Versicherung. Um sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten bei der Versicherung der Person, welche eine SF-Klasse übernehmen möchte.
Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten (SF-Klassen) an folgende Personen ist im Normalfall möglich:
- Kinder und Enkel
- Ehepartner
Bei einigen Versicherungen ist es gestattet, dem Lebensgefährten den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Bei dem Tod eines Versicherten kann der Übertrag von Schadenfreiheitsrabatt und SF-Klasse an Angehörige arrangiert werden. Um nach einem Todesfall den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, ist ein Formular mit entsprechendem Antrag und die Vorlage der Todesurkunde nötig.
Es ist auch möglich, Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, wenn die Versicherung der Beteiligten nicht die gleiche ist. Des Weiteren ist es möglich, den Schadenfreiheitsrabatt von einem Motorrad auf ein Auto zu übertragen.
Wie kann ich die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person übernehmen?
Um den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen, müssen Sie die Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt per Formular beantragen. Im Antragsformular tragen Sie und der Versicherungsnehmer, dem die SF-Rabatte übertragen werden sollen, Ihre Daten ein.
Den Kfz-Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen ist bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung möglich. Im Falle der Teilkaskoversicherung gibt es dagegen keine SF-Klassen. Ein Muster für einen solchen Antrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.
Wie lange kann man den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?
Oftmals möchten ältere, nicht mehr im Straßenverkehr aktive Menschen den Enkeln ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Wie lange dies nach Abmeldung des eigenen Kfz noch möglich ist, sollten Sie mit Ihrer Versicherung abklären. Ist der Enkel nach Kündigung der eigenen Versicherung noch kein Fahranfänger, könnte er die Schadenfreiheitsklasse womöglich nicht mehr übernehmen.
Die Verfallsfristen für die Übertragung des SFR unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Bei einigen dürfen bis zu 10 Jahre, bei anderen nur Monate vergehen, ehe die Frist verfällt.
SFR auf Zweit- oder Firmenwagen übertragen
Möchten Sie den Schadenfreiheitsrabatt auf ein anderes Fahrzeug übertragen, muss dieses nicht zwingend einem anderen Versicherungsnehmer gehören. Ihre Versicherung kommt Ihnen vermutlich bei der Schadensklasse entgegen, wenn Sie zusätzlich einen Zweitwagen anmelden möchten.
Ausgehend von der eigenen Kfz-Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen und einen Firmenwagen in die eigene SF-Klasse einzutragen, ist in der Regel nicht machbar. Der Firmenwagen bleibt schließlich Firmeneigentum. Denkbar wäre die Übernahme der SF-Klasse bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, soweit vorab im Arbeitsvertrag zu vereinbart.