Buchen Sie auf einer Rennstrecke eine Touristenfahrt, ist die Versicherung nicht automatisch enthalten. Sie müssen viel mehr einen Blick in die Unterlagen Ihrer Vollkaskoversicherung werfen. Dort finden sich häufig Klauseln, die Versicherungsleistungen bei Unfällen auf Rennstrecken ausschließen.
Einige Versicherungsverträge enthalten eine Klausel, welche eine Kostenübernahme für Unfallschäden ausschließt, wenn der Versicherungsnehmer Fahrten durchführt, bei denen es auf die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das ist allerdings nicht bei jeder Fahrt auf der Rennstrecke der Fall. So haben Gerichte beispielsweise schon für den Versicherungsnehmer entschieden, wenn dieser gleichmäßige Rundenzeiten erzielt hat.
Eine zusätzlich bei Touristenfahrten greifende Versicherung gibt es in aller Regel nicht. Sie haben allerdings bei den meisten Rennstreckenbetreibern die Möglichkeit, einen Rennwagen für die Fahrt zu mieten. In diesem Fall ist auch die Kfz-Versicherung für die Rennstrecke inkludiert.
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Touristenfahrt ohne Versicherung? Das kann teuer werden!
Das eigene Auto gehört hierzulande weiterhin zu den beliebtesten Hobbys. Doch ist es längst nicht nur das Tuning, welches viele Autofahrer in Deutschland antreibt, sondern auch die Leidenschaft für schnelle Autos. So ist es der Traum vieler Fahrzeughalter, einmal selbst zum Rennfahrer zu werden und sich dem Abenteuer auf der Rennstrecke zu stellen. Bei sogenannten Touristenfahrten wird genau das möglich.
Eine Vielzahl von Streckenbetreibern in Deutschland öffnet mehrmals im Jahr die Tore, um auch gewöhnliche Autofahrer das Adrenalin auf einem Renn-Parcours spüren zu lassen. Doch gibt es einiges zu beachten, ehe es selbst mit seinem Auto auf die Rennstrecke geht. Welche Versicherung zahlt bei Touristenfahrten? Und ist man auf der Rennstrecke überhaupt versichert?
Im Folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über die Besonderheiten bei Touristenfahrten bezüglich der Versicherung auf der Rennstrecke aufklärt. Auf diese Weise können Sie schon bald auf den Spuren von Michael Schumacher, Nico Rosberg oder Lewis Hamilton auf den bekanntesten Rennstrecken der Welt um die Wette fahren.
Wie verhält es sich bei Touristenfahrten mit der Versicherung?
Viele Rennstrecken in Deutschland bieten mit dem eigenen Kfz Touristenfahrten an. Eine Versicherung ist in den meisten Angeboten allerdings nicht inbegriffen. Es stellt sich also die Frage, ob Sie eine Kfz-Versicherung für die Rennstrecke abschließen können.
Grundsätzlich ist das nicht möglich. Eine Versicherung bei Touristenfahrten kann nur bestehen, wenn Sie eine entsprechende Vollkasko haben. Allerdings ist hierbei große Vorsicht geboten: Viele Versicherungsanbieter schließen Schäden, welche bei Fahrten auf offiziellen Rennstrecken entstanden sind, aus.
Werfen Sie also einen genauen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen um auf der sicheren Seite zu sein. Anders sieht es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung aus: Fahren Sie beispielsweise privat auf dem Nürburgring, so werden Schäden, welche Sie bei Dritten verursachen, bei Touristenfahrten durch die Versicherung übernommen.
Das liegt darin begründet, dass auf der Rennstrecke die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten.
Gut zu wissen: Häufig besteht auch die Möglichkeit, für die Fahrt auf der Rennstrecke einen Wagen zu mieten. Bei solchen Touristenfahrten ist eine Versicherung inbegriffen, die auch Schäden am Leihwagen abdeckt.
Welche Rennstrecken in Deutschland bieten Touristenfahrten an?
Um sein eigenes Fahrzeug in den Grenzbereich zu bringen, rasante Kurvenfahrten zu genießen und dabei über- oder unterzusteuern (was gefährlicher ist, hat u. a. der TÜV-Nord untersucht), eignet sich der gewöhnliche Straßenverkehr kaum. So bleibt für Hobbyrennfahrer nur die Rennstrecke, wenn es darum geht sein Auto richtig auszufahren.
Freimütig gegen sämtliche Regeln der StVO verstoßen dürfen Sie aber auch auf einer Rennstrecke nicht. Und spätestens bei einem fahrlässig verursachten Schaden bei einer Touristenfahrt kann die Versicherung sonst bei der Schadensregulierung mosern. Allerdings ist zumindest mehr Tempo erlaubt, sofern die Strecke es zulässt.
Verschiedene Streckenbetreiber wie der Hockenheimring bieten Autofahrern bei Touristenfahrten diese besondere Gelegenheit des (eingeschränkten) Rennerlebnisses. So können Motorsportfans z. B. selbst auf die Rennstrecke, ehe die Formel 1 am Hockenheimring zurückgekehrt ist.
Bis dahin können sich Autofahrer selbst auf der Rennstrecke in Baden-Württemberg vergnügen. Für 20 Minuten auf dem Renn-Parcours fällt eine Gebühr von 20 Euro an. Aber auch andere Streckenbetreiber ermöglichen es, mit Vollgas über den Asphalt zu fahren:
- Nürburgring in Rheinland-Pfalz: Die Kosten für eine Runde auf dem Nürburgring liegen je nach Wochentag zwischen 25 und 30 Euro.
- Spreewaldring in Schönwald: Nur wenige Kilometer von Berlin entfernt erhalten Touristenfahrer die Chance für 15 Minuten auf der Rennstrecke Vollgas zu geben – Kostenfaktor: 18 Euro.
- Bad Driburg in Nordrhein-Westfalen: Die Rennstrecke am Bilster Berg Drive Resort bietet auch im bevölkerungsreichsten Bundesland die Möglichkeit, sich als Rennfahrer zu beweisen.
Wollen Sie dort ein Fahrzeug für Touristenfahrten mieten (inkl. Versicherung), können die Kosten natürlich wesentlich höher ausfallen.
Es gibt eine Vielzahl von Optionen mit seinem gewöhnlichen Pkw, einem getunten Auto oder einem vor Ort gemieteten Rennauto ein paar Runden auf der Rennstrecke zu drehen. Spaß, Abenteuer und Adrenalin sind hier vorprogrammiert. Aber: Bevor Sie richtig durchstarten: Klären Sie vorab, ob eine Touristenfahrt durch Ihre Versicherung wirklich abgesichert ist.
Sie sollten das Auto vor der Fahrt auf Herz und Nieren prüfen
Ehe es mit dem Kfz auf die Rennstrecke geht, gilt es, einen ausgiebigen Check aller sicherheitsrelevanten Teile durchzuführen. So sollten Sie die Bremsbeläge überprüfen, sowie die Reifenprofiltiefe messen. Um den Spaß auf der Rennstrecke sicher zu überstehen, sollten Teile, bei denen ein Verschleiß erkennbar ist, vor Fahrtantritt ausgewechselt werden.
Zwar kann bei einem Unfall auf der Rennstrecke im Rahmen einer Touristenfahrt die Kfz-Versicherung haften, allerdings ist dies stark vom Einzelfall abhängig. Haben Sie einen Haftungsverzicht unterzeichnet, tragen Sie die Kosten mitunter selbst.