Unfallfreiheit – ein Plus in der Fahrzeugbewertung

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Fahrzeughandel lassen sich die unterschiedlichsten Arten von Fahrzeugen finden. Doch nicht nur Marke und Modell können variieren, auch der Zustand der Kfz ist nicht immer gleich.

Gerade im Gebrauchtwagenhandel kann es zu großen Unterschieden diesbezüglich kommen. Ein Merkmal, das einen besonders guten Eindruck macht, ist die „Unfallfreiheit“. Sie steht der Bezeichnung eines Wagens als „Unfallfahrzeug“ gegenüber.

Unfallfreiheit: Kurz und Knapp
Wann gilt ein Fahrzeug als unfallfrei?

Hier können Sie nachlesen, wann ein nicht erheblicher Unfallschaden vorliegt und das Fahrzeug somit weiterhin als unfallfrei gilt.

Wie wirkt sich die Unfallfreiheit auf den Wert des Kfz aus?

Handelt es sich um einen unfallfreien Wagen, kann dies zu einem besseren Preis führen, wenn Sie den Gebrauchtwagen verkaufen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich eine Unfallfreiheit vortäusche?

Hier können Sie nachlesen, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie einen Wagen fälschlicherweise als unfallfreies Fahrzeug verkaufen.

Was das Prädikat „Unfallfrei“ für eine Bedeutung hat und wann ein unfallfreies Auto als solches bezeichnet werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Was bedeutet Unfallfrei? – Eine Definition

Das Prädikat "Unfallfreiheit" steigert den Wert eines Fahrzeugs.
Das Prädikat „Unfallfreiheit“ steigert den Wert eines Fahrzeugs.

Die Definition von „unfallfrei“ ist eigentlich schon im Namen erklärt. Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches noch nie in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Dabei spielt die Art der Beteiligung keine Rolle. Sowohl der Wagen des Verursachers als auch der des Geschädigten tragen nach einem Zusammenprall das Makel „Unfallfahrzeug“.

Allerdings gibt es bezüglich der Definition ein Problem: Nicht erhebliche Unfallschäden (auch als Bagatellschäden bezeichnet) werden ausgeklammert. Die Grenze zwischen diesen beiden Schadensarten zu ziehen, ist in der Praxis allerdings nicht einfach.

Grundsätzlich sind kleine Ausbesserungen im Lack oder das Beseitigen von „Schönheitsfehlern“ noch kein Grund, dem Wagen das Prädikat der „Unfallfreiheit“ zu entziehen. Allerdings darf es sich nur um nicht erhebliche Schäden handeln.

Kommt es zu einem Streit über ein unfallfreies Fahrzeug, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden, ab wann die Bagatellgrenze überschritten und der Wagen als „Unfallauto“ hätte gekennzeichnet werden müssen.

Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen überprüfen

Wenn Sie ein Auto kaufen möchten und in der Anzeige mit „Unfallfreiheit“ geworben wird, sollten Sie überprüfen, ob diese Angabe auch der Realität entspricht. Die Behebung größerer Schäden ist meist auch von einem Laien mit bloßem Auge zu erkennen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie ein Wertgutachten anfertigen lassen – die Einwilligung des Verkäufers vorausgesetzt. In diesem Fall wird ein Kfz-Sachverständiger das Kfz eingehend untersuchen und danach bewerten, ob es sich wirklich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt.

Ein solches Gutachten zur Fahrzeugbewertung kostet zwischen 125 und 180 Euro. Sie sollten diese Möglichkeit also nur nutzen, wenn es sich um eine größere Investition für den Gebrauchtwagen handelt. Bei Fahrzeugen mit geringem Restwert macht dieser Schritt weniger Sinn.

Unfallfrei – Angabe im Kaufvertrag

Gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug "unfallfrei" ist, sollte dies im Kaufvertrag festgehalten werden.
Gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug „unfallfrei“ ist, sollte dies im Kaufvertrag festgehalten werden.

Sind Sie von der Unfallfreiheit eines gebrauchten Autos überzeugt und können sich mit dem Verkäufer über einen Preis einigen, wird im nächsten Schritt ein Kaufvertrag aufgesetzt.

Dieser ist standardisiert und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse beider Vertragspartner
  • Beschreibung des Fahrzeugs
  • Einen Vermerk, dass die Unfallfreiheit garantiert wird
  • Gesamtpreis und Zahlungsmethode

Es ist wichtig, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Auto unfallfrei ist, wenn der Verkäufer Ihnen dies zusichert.

Wird in einer privaten Anzeige damit geworben, dass das Auto unfallfrei ist, ist dies noch keine verbindliche Zusicherung. Der Umstand muss im Kaufvertrag festgehalten werden.

Unfallfreiheit vorgetäuscht – die Konsequenzen

Wird eine Unfallfreiheit nur vorgetäuscht bzw. stellt sich im Nachhinein heraus, dass doch ein Unfallschaden bestand, ist der Vertrag juristisch anfechtbar. Paragraph 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt den Käufer vor arglistiger Täuschung:

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Wurde eine Garantie für die Unfallfreiheit übernommen, kann diese also nicht durch eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss oder andere vertragliche Vereinbarungen geschützt werden. Stellt sich die Behauptung als falsch raus, ist der Vertrag nichtig und der Verkäufer muss das Fahrzeug auf Wunsch zurücknehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah die Redaktion von autokauf.org und verfasst Ratgeber zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Fahrzeugbewertung, Autokauf und Kfz-Versicherungen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert