Im Fahrzeughandel lassen sich die unterschiedlichsten Arten von Fahrzeugen finden. Doch nicht nur Marke und Modell können variieren, auch der Zustand der Kfz ist nicht immer gleich.
Gerade im Gebrauchtwagenhandel kann es zu großen Unterschieden diesbezüglich kommen. Ein Merkmal, das einen besonders guten Eindruck macht, ist die „Unfallfreiheit“. Sie steht der Bezeichnung eines Wagens als „Unfallfahrzeug“ gegenüber.
Hier können Sie nachlesen, wann ein nicht erheblicher Unfallschaden vorliegt und das Fahrzeug somit weiterhin als unfallfrei gilt.
Handelt es sich um einen unfallfreien Wagen, kann dies zu einem besseren Preis führen, wenn Sie den Gebrauchtwagen verkaufen.
Hier können Sie nachlesen, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie einen Wagen fälschlicherweise als unfallfreies Fahrzeug verkaufen.
Was das Prädikat „Unfallfrei“ für eine Bedeutung hat und wann ein unfallfreies Auto als solches bezeichnet werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Unfallfrei? – Eine Definition
Die Definition von „unfallfrei“ ist eigentlich schon im Namen erklärt. Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches noch nie in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Dabei spielt die Art der Beteiligung keine Rolle. Sowohl der Wagen des Verursachers als auch der des Geschädigten tragen nach einem Zusammenprall das Makel „Unfallfahrzeug“.
Allerdings gibt es bezüglich der Definition ein Problem: Nicht erhebliche Unfallschäden (auch als Bagatellschäden bezeichnet) werden ausgeklammert. Die Grenze zwischen diesen beiden Schadensarten zu ziehen, ist in der Praxis allerdings nicht einfach.
Grundsätzlich sind kleine Ausbesserungen im Lack oder das Beseitigen von „Schönheitsfehlern“ noch kein Grund, dem Wagen das Prädikat der „Unfallfreiheit“ zu entziehen. Allerdings darf es sich nur um nicht erhebliche Schäden handeln.
Kommt es zu einem Streit über ein unfallfreies Fahrzeug, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden, ab wann die Bagatellgrenze überschritten und der Wagen als „Unfallauto“ hätte gekennzeichnet werden müssen.
Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen überprüfen
Wenn Sie ein Auto kaufen möchten und in der Anzeige mit „Unfallfreiheit“ geworben wird, sollten Sie überprüfen, ob diese Angabe auch der Realität entspricht. Die Behebung größerer Schäden ist meist auch von einem Laien mit bloßem Auge zu erkennen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie ein Wertgutachten anfertigen lassen – die Einwilligung des Verkäufers vorausgesetzt. In diesem Fall wird ein Kfz-Sachverständiger das Kfz eingehend untersuchen und danach bewerten, ob es sich wirklich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt.
Unfallfrei – Angabe im Kaufvertrag
Sind Sie von der Unfallfreiheit eines gebrauchten Autos überzeugt und können sich mit dem Verkäufer über einen Preis einigen, wird im nächsten Schritt ein Kaufvertrag aufgesetzt.
Dieser ist standardisiert und sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse beider Vertragspartner
- Beschreibung des Fahrzeugs
- Einen Vermerk, dass die Unfallfreiheit garantiert wird
- Gesamtpreis und Zahlungsmethode
Es ist wichtig, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Auto unfallfrei ist, wenn der Verkäufer Ihnen dies zusichert.
Unfallfreiheit vorgetäuscht – die Konsequenzen
Wird eine Unfallfreiheit nur vorgetäuscht bzw. stellt sich im Nachhinein heraus, dass doch ein Unfallschaden bestand, ist der Vertrag juristisch anfechtbar. Paragraph 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt den Käufer vor arglistiger Täuschung:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Wurde eine Garantie für die Unfallfreiheit übernommen, kann diese also nicht durch eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss oder andere vertragliche Vereinbarungen geschützt werden. Stellt sich die Behauptung als falsch raus, ist der Vertrag nichtig und der Verkäufer muss das Fahrzeug auf Wunsch zurücknehmen.