Die wichtigsten Themen im Überblick:
Ein Unfallschaden bedeutet immer eine Wertminderung für die beteiligten Unfallfahrzeuge. Dabei spielt es keine Rolle, welches Fahrzeug letztendlich verantwortlich für den Unfall war. Von der Wertminderung nach dem Unfall sind beide Wagen betroffen. Damit ist nicht gemeint, dass beide Fahrzeuge denselben Schaden haben, aber danach gelten beide als „Unfallfahrzeuge“.
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass der entstandene Schaden von der Versicherung des Unfallgegners beglichen wird. Handelt es sich um einen größeren Schaden, muss ein Unfallgutachten von einem Unfall-Gutachter erstellt werden.
Auch wenn der Schaden behoben wurde, tritt ein Wertverlust durch die Verwicklung in den Unfall ein. Das Fahrzeug gilt dann nämlich nicht mehr als „unfallfrei“.
Überschreitet der Schaden die Bagatellgrenze, muss ein Unfallgutachten angefertigt werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
Übersteigen die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs, stellt dies einen wirtschaftlichen Totalschaden dar.
Wie genau der Gutachter den Autounfall bewertet, was der Unterschied zwischen Bagatelle und Unfallschaden ist und unter welchen Umständen Sie nach einem Autounfall das Fahrzeug verkaufen müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bagatelle und Unfallschaden
Das Wort Bagatelle bezeichnet ursprünglich eine unbedeutende Sache, also eine Kleinigkeit. Bei einem Unfall wird zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden unterschieden. Diese Differenzierung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Gutachten angefertigt werden soll. Bei einem Bagatellschaden zahlt die Versicherung nämlich keinen Gutachter.
Ein Bagatellschaden ist bei zu erwartenden Reparaturkosten unter 750 Euro bei einem Verkehrsunfall gegeben. Für einen Laien ist aber oft nicht festzustellen, wie hoch die Reparaturkosten sein werden. Wird ein Gutachter beauftragt, muss der Geschädigte, bei einem Schaden unter 750 Euro, die Kosten tragen.
Ob es sich um eine Bagatelle oder einen schwerer wiegenden Unfallschaden handelt, können Sie in der Werkstatt in Erfahrung bringen. Die Werkstatt kann eine erste Einschätzung des Schadens in Form eines Kostenvoranschlags geben. Handelt es sich um einen Schaden über 750 Euro, also einen Unfallschaden, muss allerdings ein Gutachter eingeschaltet werden.
Das Unfallgutachten
Um festzustellen, wie hoch der Unfallschaden ausfällt, wird ein Unfall-Gutachter beauftragt. Dieser überprüft das Unfallfahrzeug und gibt anschließend ein Unfallgutachten ab. In diesem Gutachten ist vermerkt, welche Schäden durch den Unfall verursacht wurden.
Durch das Gutachten zum Autounfall wird die Summe errechnet, die für eine Reparatur des Wagens aufzubringen ist. Dieser Betrag muss von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden. Weiterhin haben Sie Ansprüche auf einen Mietwagen – Standkosten und mögliche Abschleppkosten müssen ebenfalls übernommen werden. Bei einem neuwertigen Kfz, welches durch den Unfall als „Unfallauto“ zählt, muss ein Ausgleich für die Wertminderung durch den Unfall gezahlt werden.
Unfall mit Totalschaden
Ist das Auto aufgrund des Unfallschadens nicht mehr reparabel bzw. übersteigen die zu erwartenden Reparaturkosten den Restwert des Wagens, handelt es sich um einen „wirtschaftlichen Totalschaden“. Auch hier ist ein Wertgutachten unerlässlich.
Der Gutachter muss den Restwert des Unfallautos ermitteln. Dieser Wert ist für die Summe der Entschädigungszahlung entscheidend. Die Entschädigungssumme, die die Versicherung zahlen muss, errechnet sich durch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des beschädigten Kfz.
Wiederbeschaffungswert = Die Summe, die der Geschädigte aufbringen muss um einen gleichwertigen Ersatz für den Unfallwagen zu erhalten.
Entschädigungszahlung = Die Summe, die von der Versicherung an den Geschädigten ausbezahlt wird. Sie errechnet sich durch die Formel: Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungszahlung.
Hat der Gutachter den Restwert nach dem Unfallschaden bestimmt, ist der Geschädigte in der Pflicht sein Auto zu verkaufen. Die erzielte Summe darf nicht unter dem ermittelten Restwert liegen. Sollten Sie eine höhere Summe erzielen können, so ist dies der Versicherung zu melden.
Mir ist vor ein paar Tagen ein Auto an der Ampel draufgefahren und ich möchte gerne genau wissen, wie hoch der Unfallschaden ist. Mir war gar nicht bewusst, dass durch einen KFZ-Gutachter alle Schäden aufgezeichnet werden und zudem die Summe errechnet wird, welche für die Reparatur anfallen würde. Ich werde mich mal in der Werkstatt erkunden, wie genau das aussehen wird, vielen Dank für die Infos.
Gut zu wissen, dass für die Entschädigungssumme trotz eines Totalschadens der Restwert des Unfallautos ermittelt wird. Ich hatte letztens einen Autounfall in meiner Auffahrt und seitdem springt es nicht mehr an. Ich hoffe, dass ich demnächst einen kompetenten Gutachter vor Ort finde, damit ich die nächsten Schritte mit einem Fachmann besprechen kann.
Danke für diese Informationen zum Unfallschaden. Mein Vater hatte vor kurzem einen Unfall mit seinem Wagen und einen Sachverständiger für KFZ-Schäden kontaktieren müssen, da nicht ganz klar war, bei wem die Schuld lag. Guter Hinweis, dass durch das Gutachten zum Autounfall die Summe errechnet wird, die für eine Reparatur des Wagens aufzubringen ist.
Interessant, dass man einen Sachverständigen auch bei einem Unfall mit Totalschaden benötigen kann. Ich würde eben gerne den Restwert meines Wagens ermitteln lassen. Vielleicht werde ich mich bald mal nach einem passenden Sachverständigen umsehen.
Hi, ich habe mich kürzlich als KFZ-Sachverständiger selbstständig gemacht und besuche öfters eure Seite um mein Wissen aufzufrischen.
Super
Mit freundlichen Grüßen
Ozan Ö.