Die wichtigsten Themen im Überblick:
Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.
Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.
Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.
Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.
Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.
Inhaltsverzeichnis
Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?
Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.
Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.
Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:
- Internet bzw. E-Mail
- Telefon bzw. Fax
- Kataloge
Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.
Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede
Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.
Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?
Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
Widerruf beim Autokauf: Ein Muster
Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.
[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]
[Ort und Datum]
Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.
Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.
Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen
Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.
Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.
Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.
Hallo, ich denke, dass ich ein Widerrufsrecht habe, möchte mich aber vorher vergewissern. Übers Telefon und dann per E-Mail habe ich den Kauf einen KFZ zugesagt, was beim Händler steht. Jetzt habe ich eine Auftragsbestätigung per E-Mail bekommen über eine verbindliche Bestellung. Meine Frage ist jetzt, kann ich das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, obwohl ja noch kein Vertrag oder eine Übergabe stattgefunden hat. Eine Widerrufserklärung habe ich nicht bekommen vom Höndler, aber der Kontakt fand nur per Telefon oder Mail statt. Vielen Dank im voraus
Wie ist es denn, wenn ein Auto nicht wie bestellt lieferbar ist?
Bsp:
Also Leasingvertrag mit highend-Audio unterschrieben.
Und nach einiger Zeit vom Händler: „Sorry, wie können die nicht liefern, gibt nur standard-Audio“ zu etwas verringerten Leasinggebühren.
Kann man dann zurücktreten?
Guten Tag,
ich habe vor 3 Tagen ein Fahrzeug bei einem Autohaus über das Internet (Online-Vermittlungsplattform) verbindlich bestellt (nach meiner Konfiguration). Ein Kontakt mit dem Autohaus fand rein über das Internet und Telefon statt. Habe ich ein 14tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz?
Sicherlich ein Spezialfall 🙂
Meine Frage: Ich habe auf ihrer Seite die Information gefunden, dass ein Auto-Kaufvertrag, wenn er über Fernabsatz geschlossen wurde bis zu 14 Tage lang widerrufen werden kann. Wir haben den Vertrag zugeschickt bekommen am 27.02. Wir haben dann eine Probefahrt am 28.02 gemacht (was Pandemiebedingt tatsächlich erlaubt ist). Danach wurden wir ein wenig unter Druck gesetzt und haben den Kaufvertrag in den Geschäftsräumen unterschrieben. Offiziell ist aber ja der Autohandel vom Lockdown betroffen. Es darf eigentlich ja kein Auto im Geschäft verkauft werden. Ist unser Vertrag dann nicht als Fernabsatz zu betrachten? Hätte man hier eine Chance auf erfolgreichen Widerruf? Das Geld haben wir bereits überwiesen…
Zunächst fragen wir den Händler freundlich ob er uns einen WIderruf gewährt. Leider ist das Auto nämlich doch nicht für uns geeignet.
Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung freuen.
Vielen Dank
A. Herrmann
Hallo,
am 07.12.2020 habe ich einen Vertrag über ein Autokauf beim Händler unterschrieben. Aufgrund der Tatsache das ein Marder überall seine Spuren gelassen hat und teilweise ein Teil der Motorraumdämmung entfernt hat.
Und weil ich nicht weiß was der Marder alles im Motorraum angestellt hat und der Verkäufer auch nicht, habe ich der Vertrag am 12.12.2020 schriftlich und am 15.12.2020 per E-Mail wiederrufen .Der Kaufpreis habe ich schon bezahlt. Leider will der Händler nichts davon wissen und weist darauf hin das es kein Fernabsatzgeschäft sei.
Was ist in meinem Falle zu tun .
Danke im voraus
Herzlichen Dank für Ihren informativen Artikel zum Thema Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen. Es trifft sich gut, denn mein Bruder kaufte vor Kurzem einen Gebrauchtwagen, jedoch ist er damit nicht zufrieden und möchte den Kaufvertrag zu widerrufen. Ich werde ihm weiterleiten, dass dies nur dann möglich ist, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt.
Hallo Leutz vom Autokauf-Team,
ich habe am Montag ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, also zumindest unterschrieben. Am Freitag wurde das Auto auf dem Hof von einer anderen Kundin beschädigt. Es muss nun ein Kotflügel getauscht werden und die Frontverkleidung lackiert werden. Jetzt ist das Fahrzeug ein Unfallwagen oder? Kann ich daher vom Kaufvertrag zurücktreten? Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen und ich habe auch noch nicht das Geld überwiesen. Das Fahrzeug sollte nach 2 Wochen zu Übernahme fertig sein, jetzt wird es wohl noch mindesten eine Woche länger dauern. Wie gesagt, jetzt habe ich keine Lust mehr auf das Auto, wegen dem Unfall, kann ich vom Vertrag Zurücktreten bezogen auf die oben aufgeführten Gründen?
MfG, Dirk
Hallo,
Ich habe beim gebrauchthändler am montag einen wagen zu gesagt und eine teilzahlung gemacht,
Die beifahrertür schließte nicht ab und sie wollten den schaden beheben und sagten mittwoch sei er fertig. Am mittwoch meldete sich dann keiner. Am donnerstag rief ich da an. Sie meinten sie müssten erst noch ein teil bestellen und würden ihn mir am freitag bis 16 uhr bringen, ich könnte ihn aber schon ganz bezahlen und die papiere mitnehmen um ihn schon mal an zu melden. Da ich dringend ein fahrzeug brauche habe ich es bezahlt und angemeldet. Nun freitag kam das auto aber nicht und es rief auch wieder keiner an. Um 18 uhr habe ichdort wieder angerufen, dann meinten sie er sei erst montag abholbereit! Ich musste aber sa. Und mo. Zur arbeit kommen. Wie sehen meine rechte aus? Ich habe gefragt das sie mir dann bis montag ein anderes auto zu Verfügung stellen da es mir ja schon seit mittwoch versprochen wurde. Darauf er, er würde es abklären und er meldet sich, was er natürlich nicht getan hat, danach war er dann auch nicht mehr zu erreichen! Am samstag bin ich da hingefahren und habe zwei seiner Söhne zufällig angetroffen, den sagte ich das es nicht so geht, wie komme ich montag zu arbeit? Und ich sagte. Dann das sie die kosten tragen müssten fürn taxi oder leihwagen! Ist das richtig so? Ich meine was soll ich denn machen? Auch hier würde mir von einen der söhne versprochen das er mich zurück ruft und sie auf jedenfall irgentwas machen werden damit ich zur abeit komme! Es hat sich natürlich keine mehr gemeldet und ich habe echt die schnautze voll. Darf ich aus diesen gründen vom kaufvertrag zurücktreten, da ihre leistung ja nicht erbracht wurden?
Danke für jede schnelle Antwort.
Lg Sabrina
Hallo, ich habe vor einer Woche ein Fahrzeug beim Händler gekauft (Finanzierung durch die VW Bank). Ich bin nun ca. 200 km mit dem Auto gefahren. Nun wurde mein Vater schwerkrank (Pflegebedürftig). Die finanziellen Herausforderungen kann ich so nicht halten, sodass ich das Auto und den Kauf rückabwickeln möchte. Kann ich von meinem 14tägigen Widerspruchsrecht (Finanzierung bei der VW Bank) gebrauch machen?
Welche Kosten kommen auf mich zu, da das Auto nun 1 Besitzer mehr im Brief hat und ich 200 km damit gefahren bin?
Bitte, bitte um dringende Antwort, da meine 14 tägige Widerspruchsfrist Ende nächster Woche abläuft.
Hallo Bastian,
einen Kredit können Verbraucher innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. Wurde der Kreditvertrag bei der Hausbank des Händlers abgeschlossen, dann wird auch in der Regel der Kaufvertrag hinfällig. Der Verkäufer kann eine entsprechende Nutzungsentschädigung fordern. Wie hoch diese ausfällt, können wir jedoch nicht angeben, da es hierzu keine pauschalen, gesetzlich festgelegten Regelungen gibt.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
Ich habe mich leider bequatschen lassen von einem Bekannten… nun war es so das wir am 25.6 zu einem autihaus gefahren sind und dort habe ich dann einen verbindlichen Vertrag für einen Neuwagen abgeschlossen … allerdings bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher das ich das mit den Kosten Stemmen kann.
Kann ich aus dem Vertrag noch zurück treten? Das Auto habe ich noch nicht. Bisher habe ich nur unterschrieben. Die Dame vom Autohaus braucht allerdings auch koch 2 Unterlagen von mir für die Bank und weitere Unterschriften.
Beim kauf des Autos wurde ich nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt. Im Vertrag habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden wie es ist mit dem Widerruf wenn ich das Auto noch nicht gefahren bin, bzw das Auto übernommen habe.
Jetzt mache ich mir doch ein wenig Sorgen wo ich mich da reingeritten habe.
Vielleicht können Sie mir ja helfen.
Hallo Yvonne,
wie dem oben zu findenden Text zu entnehmen ist, gibt es beim herkömmlichen Autokauf kein Widerrufsrecht. Dieses gilt nur bei Fernabsatzgeschäften. Mit Ihrer Unterschrift sollten Sie einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen haben. Unter Umständen kommt Ihnen der Verkäufer entgegen und hebt den Vertrag auf. In diesem Fall kann er jedoch Schadensersatz fordern. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von autokauf.org