Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Die Kategorie „Widerrufsrecht“ auf autokauf.org bietet Ihnen Informationen zu diesem Thema.

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

 

Rücktritt vom Autokauf Arglistige Täuschung
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.

Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.

Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.

Widerrufsrecht beim Autokauf: Kurz und Knapp
Kann ich meinen Autokauf widerrufen?

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.

Wie kann ich den Autokauf widerrufen?

Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag?

Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.

Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?

Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.
Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.

Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.

Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.

Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:

  • Internet bzw. E-Mail
  • Telefon bzw. Fax
  • Kataloge

Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.

Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede

Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.
Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.

Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.

Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?

Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

Widerruf beim Autokauf: Ein Muster

Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.

Muster: Widerruf beim Autokauf

 

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]

[Ort und Datum]

Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.

Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.

Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen

Muster-Kaufvertrag für einen Unfallwagen

Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.

Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.

Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.

dl-button

Muster Widerruf (doc)

Muster Widerruf (pdf)

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

190 Gedanken zu „Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

  1. Fox

    Habe mir ein Fahrzeug über Leasing gekauft. Da meine Ex aber von mir Nachwuchs erwartet wollte ich das Fahrzeug wieder abgeben . Habe dem Verkäufer auch den Grund mit geteilt . Dieser wollte aber nur über die 14 Tage hinweg das ganze Themaraus zögern .Den Wiederruf habe ich über einen Anwalt raus geschickt . Autohaus sagt muss die Bank entscheiden. Bank sagt muss das Autohaus entscheiden . ???? Wollen die nur auf Zeit spielen ?
    Ich war ja auch bereit gewesen den Verlust zu bezahlen. Ich denke mal das es vor Gericht endet . Der Verkäufer hat mich nicht wegen dem Wiederruf belehrt noch wo ich das Fahrzeug gekauft habe . Hatte zum Glück einen Arbeitskollegen dabei .

  2. nadine

    Hallo, habe mir am 20.10.17 ein gebrauchtes Auto gekauft ( Vorverkaufsvertrag unterschrieben
    Liefertermin war heute, hab keine Meldung nichts bekommen, kann ich nun vom Vertrag Zuruecktreten
    mfg nadine

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dies ist etwa der Fall, wenn erhebliche Mängel bestehen oder das Fahrzeug nicht die im Vertrag festgehaltenen Eigenschaften besitzt. Ob die Lieferverzögerung hierzu gehört, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Ihr Team von autokauf.org

  3. Knobel

    Ich habe ein Gebrauchtwagen finanziert und 200 Euro angezahlt. Habe mich aber entschlossen vom Vertrag fristgemäß zurück zutreten. Jetzt will der Händler mir von der Zahlung 900 Euro abziehen,
    Ist das rechtmäßig.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      ist eine solche Klausel im Vertrag vermerkt, kann dies durchaus rechtens sein. Weitere Fragen kann ein Anwalt beantworten.

      Ihr Team von autokauf.org

  4. Karina P.

    Hallo, gilt das vierzehntägige Widerrufsrecht auch wenn ich den Vertrag in Geschäftsräumen unterschrieben habe, das Fahrzeug online vom Händler jedoch bestellt wurde ? Er wies mich auf mein Recht zu widerrufen zu, allerdings habe ich auch eine Finanzierung abgeschlossen und denke das es dies betrifft.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karina,

      ein Fernabsatzgeschäft findet nur dann statt, wenn ein Vertrag über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Sie haben den Vertrag jedoch direkt beim Händler unterschrieben. Für genaue Informationen sollte der Verkäufer der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von autokauf.org

    2. Günter R.

      Günter R.
      Ich habe einen riesen fehler gemacht.Habe einen Kia Rio für 4000,00€ von einem Händler um die Ecke gekauft.
      Er hat den Wagen Tüv vorgefahren,und angemeldet Ich habe bar bezahlt, ohne Kaufvertrag,ohne Quittung nichts.Im Tüv Bericht steht ein Vermerk, Reifen müssen demnächst erneuert werden. Weiterhin bemerkte ich das das Reserverad fehlt. Der Händler hat mir mündlich zugesichert,innerhalb von 1 Woche 4 neue Reifen und Reserverad zubesorgen.jetzt werde ich schon 10 Tage vertröstet,mit der Ausrede es wäre alles bestellt.??? Später habe ich festgestellt das der Wagen vorher in Belgien angemeldet war.Es war kein Checkheft und keine Betriebsanleitung dabei. Der Wagen soll angeblich nur 37000 Km gelaufen haben.Irgend wie komich??
      Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Günter,

        wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

        Ihr Team von autokauf.org

  5. Jörg

    Ich habe ein Verständnisproblem bzgl. Widerrufsrecht. Ich möchte bei einem Internethänder ein Auto kaufen. Die AGB enthalten auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Darin heißt es u.a. „Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger“. Nach meinem Verständnis beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist damit erst, wenn ich das Auto erhalte. Im Bestellformular gibt es nun die Möglichkeit ausdrücklich auf das Widerrufsrecht zu verzichten, weil sich ansonsten die Lieferzeit um den Zeitraum des Widerrufsrechts verlängert: „Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum Ihres Widerrufsrechtes.“ Da es sich um einen EU-Reimport handelt, sind die Lieferzeiten sowieso sehr lang, weswegen ich möglicherweise schon interessiert wäre, sie nicht noch unnötig zu verlängern. Allerdings habe ich nun ein Verständnisproblem. Da die Wiederrufsfrist ja erst nach Erhalt der Ware beginnen soll, verlängert sich die Lieferfrist doch rein logisch damit ins Unendliche. Die Lieferzeit verlängert sich um die Wiederrufsfrist. Diese beginnt aber erst nach Lieferung. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wo habe ich hier einen Denkfehler?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jörg,

      der Verkäufer sollte in einem solchen Fall der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Cetin

    Guten Tag,

    Ich habe mich für die finanzierung eines fahrzeugs entschlossen. Das Fahrzeug habe ich jedoch noch nie gesehen, bis auf einige bilder. Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich, wenn das Fahrzeuge gesehen wurde, es doch nicht den Vorstellungen entspricht, vom Vertrag zurücktreten kann, dies habe ich natürlich auch schriftlich angefordert.
    In der wiederrufabelehrung steht, dass ab besitz des fahrzeugs, die 14 tögige wiederrufsfrist gilt.
    Was genau bedeutet in diesem fall Besitz, dann, wenn man das Fahrzeuge physisch vor sich hat, oder schon ab unterschreiben des kaufvertrages?
    Den vertrag habe ich bereits unterschrieben.

    Auf eine Rückmeldug würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank vorab!

    Lg. Cetin

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Cetin,

      Besitz meint in der Regel die Übernahme des Fahrzeugs, nicht die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Genaue Informationen erhalten Sie beim Händler.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. Metin

    hallo,ich habe im Internet mir ein Fahrzeug Neuwagen Re Import konfiguriert wie ich es haben wollte,habe auch eine anfrage geschickt. Das Autohaus hat mir gleich ein Vermittlungsvertrag zugeschickt,das ich es unterschreiben soll und eine Kopie des Ausweises schicken soll.Meine frage jetzt ist der Vertrag jetzt gültig.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Metin,

      unterzeichnen Sie diesen Vertrag, wird er damit gültig.

      Ihr Team von autokauf.org

  8. Lesner

    Ich habe ein PKW über einen Kaufvertrag von Privat gekauft. Der Vertrag ist noch nicht abgewickelt. Kann ich den Vertrag auch widerrufen, da ich kein Interesse mehr habe.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lesner,

      haben Sie den Vertrag bereits unterzeichnet, ist ein Rücktritt vom Autokauf – wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können – nur noch unter gewissen Voraussetzungen möglich. Nur bei Fernabsatzgeschäften besteht ein vierzehntägiges Widerrufssrecht. Wurde noch kein Vertrag aufgesetzt, sind Sie nicht zum Kauf verpflichtet.

      Ihr Team von autokauf.org

  9. Birgit

    Ach so und habe meinen PKW schon am Mittwoch Verkauft. Jetzt stehe ich Ohne Auto. Ich kann doch zurück treten wenn es ein Fernabsatzgeschäft ist oder nicht?

  10. Birgit

    Hallo, ich habe auch mal ein paar Frage, Also ich habe vor letzten Dienstag am 07.08 ein Auto bei einem Händler gekauft. Und die Finanzierung stand sofort. Ich sollte den Wagen dann am jetzigen Dienstag 14.08 erhalten. Hatte auch schon einen Termin am STVA und ein geblocktes Nummernschild. Am Montag rief der Verkäufer mich an das der Brief noch nicht da sei.
    Ich fuhr zum Autohaus,.
    Der Verkäufer sagte mir alles kein Problem ich würde den Wagen noch diese Woche bekommen. Heute rief ich wieder dort an keiner geht ran keiner ruft zurück.
    Ich rief dann in der Zentrale an dort sagte man mir auf die Frage nach Widerruf da ich mich langsam Verarscht fühle das wenn der Wagen zur Aufbereitung schon in der Werkstatt war ich dieses bezahlen müsste ich weiss der Wagen war am Montag schon zur Aufbereitung da ich ihn ja Dienstag bekommen sollte. Muß ihc das wirklich bezahlen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Birgit,

      haben Sie einen Kaufvertrag unterschrieben, so ist dieser auch bindend. Ein Rücktrittsrecht könnte unter Umständen bestehen, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wurde. Der Termin müsste dann aber explizit im Vertrag vermerkt worden sein. Es ist davon auszugehen, dass Sie die Kosten unter den genannten Umständen tragen müssen. Genauere Informationen kann Ihnen jedoch ein Anwalt liefern. Zu Ihrem zweiten Beitrag: Ein Fernabsatzgeschäft liegt nur dann vor, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Nur in diesem Fall haben Sie ein Widerrufsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Günther

    Guten Tag,
    ich habe eine Bestellung für eiene Neuwagen im Opel-Autohaus vor einer Woche unterschrieben. Mein Gebrauchtwagen wird in Zahlung genommen. Die Lieferfrist ist ca. 12 Wochen. Kann ich den Kaufvertrag noch Widersprechen?
    Ich möchte das Auto eigentlich erst im Frühjar 2018 Kaufen.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Günther,

      eine verbindliche Neuwagenbestellung wird durch Ihre Unterschrift bindend. Ist im Vertrag keine anderslautende Klausel zu finden, können Sie also nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Eine Stornierung ist in manchen Fällen möglich, allerdings müssen Sie dann einen Teil des Geldes – meist 15 Prozent des Kaufpreises – an den Verkäufer zahlen.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Ausama

    Hallo,

    ich habe vor über einem Monat einen Gebrauchtwagen gekauft. Bevor ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, hatte ich bereits mit meiner Bank über einen Kredit gesprochen. Doch nach einigen Tagen lehnte die Bank überraschender Weise den Kredit ab. Somit konnte ich nicht mehr das Fahrzeug sofort kaufen. Da ich den Vertrag als Privatperson in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben hatte, bin ich ursprünglich davon ausgegangen, dass es ein Widerrufsrecht gibt, ist dies korrekt? Der Verkäufer verlangt nun 10% des Kaufpreises.

    Danke für eine Rückmeldung.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ausama,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur dann, wenn Sie ein Fernabsatzgeschäft abgeschlossen haben. Beim regulären Autokauf besteht dieses Recht nicht. In diesen Fällen ist ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag nur in bestimmten Fällen möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

  13. Julia

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug mit Tageszulassung gekauft. Eine Bestellung habe ich unterschrieben und die Auftragsbestätigung erhalten. Das Fahrzeug wird zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt. Kann man noch widerrufen? Ich befinde mich noch in dem 14 tägigen Zeitraum.

    BG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Julia,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Biem regulären Autokauf besteht dieses Recht nicht. In diesen Fällen ist ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag nur in bestimmten Fällen möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Heike

    Guten Tag
    Wir haben am 27.07.2017 ein gebrauchtest Auto beim Händler gekauft. Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschieden vom Kauf zurück zu treten. Nach Sichtung der Unterlagen haben wir nur den Darlehensvertrag gefunden aber keine verbindliche Fahrzeughersteller . Kann ich ohne Angaben von Gründen einfach zurück treten.

    Mit freundlichen Grüßen Heike

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Heike,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, besteht kein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf. Von diesem können Sie nur dann Gebrauch machen, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn erhebliche Mängel festgestellt werden.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Stephanie

    Hallo
    Mein Schwiegervater hat ein Kaufvertrag unterschrieben. Nachdem er ein WE darüber nachgedacht hatte, wollte er doch eine andere Farbe. Man sagte ihm, das sei nicht möglich, das Auro würde jetzt in der bestellten Farbe hergestellt. Daraufhin wollte mein Schwiegervater vom Kaufvertrag zurücktreten. Man sagte ihm, das auch das nicht möglich sei. Das ganze geschah innerhalb 1 Woche nach Vertragsunterschrift.
    Mein Schwiegervater hat Parkinson und ist zu 80 % behindert. Kann man vielleicht statt Widerspruch, was anscheint nicht geht, aus diesem Grund zurücktreten???
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Stephanie,

      unseres Kenntnisstandes nach ist ein Widerruf bzw. Rücktritt aus diesen Gründen nicht möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Adem

    Hallo
    Ich habe gestern auto finanziert und di finanzierung ist sofort durchgegangen aber ich hab mir anders uberlegt kann ich das kaufvertrag und die finanzierung wiederrufen .

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Adem,

      für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Finanzierung ohne Angabe von Gründen kündigen. Handelt es sich beim Finanzierungs- und Kaufvertrag um ein Koppelgeschäft (dies ist etwa der Fall, wenn Sie die Finanzierung direkt beim Händler abgeschlossen haben), gilt bei Kündigung des einen Vertrages auch der andere als gekündigt. Liegen jedoch zwei unabhängige Verträge über den Kauf und die Finanzierung vor, können Sie vom Kaufvertrag nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zurücktreten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Alex

        Guten Tag!
        Ich habe am 20.07.2017 einen Neuwagen gekauft und beim Händler auch direkt die Finanzierung abgeschlossen.
        Nun habe ich heute (24.07.2017) einen Widerruf gegenüber der Bank ausgesprochen und diesen Widerruf gleichzeitig an das Autohaus geschickt um eine Anmeldung des Wagens beim STVA zu vermeiden.
        Die Anmeldung sollte morgen erfolgen. Ein Anruf beim Autohaus um 10:00 sagte aus dass der Wagen noch nicht angemeldet sei und von der Dispositionsliste genommen werde. Um 12:00 kam die Aussage der Wagen sei bereits angemeldet.
        Meine Frage: Wer trägt die Kosten für die Anmeldung und hat der Wagen nun einen Wertverlust erlitten? Wer ersetzt diesen?
        Gruß
        Alex

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Alex,

          mit dem Moment der Zulassung verliert der Wagen sofort an Wert. Wer die Kosten zu tragen hat, können wir leider nicht pauschal beantworten. Zeigt sich das Autohaus nicht kulant, hilft in der Regel nur noch der Weg zum Anwalt.

          Ihr Team von autokauf.org

          1. Elma

            Hallo, wir haben diese Woche einen Kaufvertrag für einen T5 beim türkischen Händler unterschrieben. Er will den Kaufbetrag vorab auf sein Konto sehen. Wir haben großes Bedenken, da der Betrag nicht ohne ist! Und zudem ist der Händler ,200km entfernt.
            Normal ist doch Kaufpreis bei aushändigen des Kaufgegenstandes.
            Wie kommen wir aus dem Vertrag raus?

          2. autokauf.org Beitragsautor

            Hallo Elma,

            entscheidend ist hierbei, was im Kaufvertrag festgelegt wurde. Haben Sie unterschrieben, dass Sie den Betrag vorab zahlen, so müssen Sie sich daran halten. Ansonsten hilft unter Umständen das erneute Gespräch mit dem Verkäufer. Bei weiteren Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

            Ihr Team von autokauf.org

      2. Alex S.

        Liebes autokauf.org-Team,
        auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung besteht ein Widerrufsrecht. Diese Änderung fand mit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im BGB einzug.
        Gruß
        Alex

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Alex,

          vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Kommentar dementsprechend geändert.

          Ihr Team von autokauf.org

  17. Markus

    Hallo

    habe auch mal eine Frage, wir haben letzte Woche ein Auto Finanziert und die Finanzierung ist am selben Tag durchgegangen, der Händler jedoch weigert sich das Fahrzeug vor Ablauf von 14 Tage raus zu geben.

    Ist das Rechtens bzw Legal?

    Weil sowas habe ich noch nie erlebt, aus bei diesem Händler.
    Wir hatten vor 2 Jahren auch Auto Finanziert und der Händler hat das Fahrzeug gleich raus gegeben.

    Vielen Dank Liebe Grüße

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Markus,

      für die Beantwortung dieser Frage wäre es von großer Hilfe, wenn bekannt wäre, aus welchem Grund der Händler das Fahrzeug nicht herausgeben möchte. Suchen Sie doch noch einmal das Gespräch mit dem Händler.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Steffi S.

        Hallo Team von autokauf.org. Mir ist diese Woche genau das gleiche passiert. Der Händler beruft sich auf das 14-tägige Widerrufsrecht vom Kreditvertrag und will uns vor Ablauf der Frist das Auto nicht aushändigen. Die Anzahlung ist bereits erfolgt und die Finanzierung wurde noch am Tag der Unterschrift des Kaufvertrages genehmigt.

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Steffi,

          ist vielleicht im Kaufvertrag eine solche Klausel enthalten? Bei weiteren Fragen müssen wir Sie an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

          Ihr Team von autokauf.org

  18. Christina

    Hallo 🙂
    Ich habe am Samsatg überstürzt einen Leasingvertrag bei Renault unterschieben.
    Ich habe eine Widerrufsbelehrung erhalten und kann innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch ohne Gründe tätigen. Die Widerrufsbelehrung betrifft den Leasingvertrag. Bestandteil des Vertrags ist das verbindlich bestellte Fahrzeug.
    Das Fahrzeug befand sich am Samstag noch irgendwo in einem Lager in Deutschland.
    Ich habe auch keinerlei Info zum Liefertermin erhalten.
    Im Vertrag sind Überführungs- und Zulassungskosten von 930€ enthalten.
    Nun meine Frage, wenn ich dem Leasinvertrag widerspreche, muss ich dann die Überführungskosten zahlen?
    Ich meine, das Fahrzeug würde sich keine einzige Sekunde in meinem Besitz befinden.
    Das Fahrzeug würde schließlich früher oder später einen neuen Besitzer finden, dieser würde dann ja die Überführungskosten auch in Rechnung gestellt bekommen. Daher dürfte dieser Betrag doch nicht komplett für mich in Rechnung gestellt werden oder?
    Sorry, hatte vorher noch nie was mit Leasing zu tun.

    Über eine Antwört würde ich mich freuen 🙂
    VG Christina

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Christina,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem speziellen Fall kompetent beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Medo c.

    Ich habe mir vom Händler ein Auto gekauft, zusammen haben wir paar Mängeln festgestellt,geeinigt haben wir uns das der Händler die entfernt und die Teile mit neuen ersetzt. Zwei Wochen nach dem Vertragsabschluss war der Übernahme Termin. In der Zwischenzeit habe ich das Geld überwiesen ohne eine richtige Probefahrt zu machen, und das Auto angemeldet. Als ich das Auto übernommen habe und damit losgefahren bin wurden von meiner Seite aus noch mehr Mängeln festgestellt als es am Anfang der Fall war. Heute habe ich das Auto wieder zurückgebracht das sie die Sachen jetzt endlich reparieren. Wie stehen die Chancen in meinen Fall falls der Händler wieder mal sein Versprechen nicht einhält und ich wieder Mängeln feststelle?Zur erst hat er zwei Wochen Zeit gehabt, jetzt nochmal eine Woche .Kann ich mich auf das wiederrufsrecht berufen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Medo,

      ein allgemeines Widerrufsrecht besteht beim Autokauf nicht. Allerdings können Sie in bestimmten Fällen vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, die Reparatur durchzuführen. Nachdem Sie schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt haben, können Sie das Auto zurückgeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.autokauf.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/

      Ihr Team von autokauf.org

  20. hoffmann

    ich war am mittwoch den 03.05.17 beim bmw autohändler.der verkäfer hat mir einen vorfürwagen angeboten und damit eine probefahrt mit mir gemeinsam gemacht.das auto entsprach meinen vorstellungen und wir haben eine bestellung gefertigt.darin sind die preise festgelegt und auch der liefertermin der 11.05.17.als ich zu hause war ist mir aufgefallen,das der preis gegenüber anderen autos zu hoch ist. ich habe mit den verkäufen am nächsten tag gesprochen und ihm dies mitgeteilt.ich wollte ein anderes auto welches vorhanden war dafür nehmen.dies sei nicht möglich.mein frage ist,die bestellung ist ja kein kaufvertrag.muß ich den kaufvertrag unter schreiben und dieses auto kaufen. das autohaus will mir für das auto 23,42% rabatt gewähren ist das rechtens. gibt es eine spanne für rabatte für vorfürautos?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo hoffmann,

      haben Sie eine verbindliche Bestellung unterschrieben, ist diese für Sie bindend. Ein einfacher Rücktritt ist in der Regel nicht möglich. Bezüglich des Rabattes gibt es keine festgelegte Spanne.

      Ihr Team von autokauf.org

    2. Vincent

      Hallo!
      Ich habe mir vor 4 Tagen ein neues Auto mit tageszulassung gekauft.als ich dann zuhause den Vertrag nochmal gelesen habe, habe ich bemerkt da das Auto eine kurzzeitzulassung und 2200km hat . Weil ich meine falsche Brille dabei hatte habe ich den Händler vertraut und seine Angaben für wahr genommen.Jedoch wurde mir gesagt das das Auto 50km gefahren ist und eine tageszulassung hat. Kann ich nun aus dem Kaufvertrag zurücktreten? Das Auto habe ich ja noch nicht erhalten. MfG Vincent

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Vincent,

        unter Umständen kann der Kaufvertrag angefochten werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte die Unterlagen prüfen und kann Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

        Ihr Team von autokauf.org

        1. Anja

          Ich habe gestern ein Auto bei jemandem von privat gekauft der aber Gewerbe dafür angemeldet hat. Wir haben uns dann auf eine Summe geeinigt und einen Kaufvertrag geschrieben und vereinbart dass wir das Auto in den nächsten Tagen abholen wenn unser altes Auto verkauft ist…. Nun ist uns gestern aufgefallen dass der Verkäufer einen geringeren Preis in den Vertrag geschrieben hat als wir verhandelt haben. Wir haben beide unterschrieben und jeder hat ein Exemplar. Ist der Preis in dem Vertrag nun bindend? Für uns wäre es sehr gut

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