Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Die Kategorie „Widerrufsrecht“ auf autokauf.org bietet Ihnen Informationen zu diesem Thema.

 

Die wichtigsten Themen im Überblick:

 

Rücktritt vom Autokauf Arglistige Täuschung
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.
Der Irrtum, dass es ein allgemeines Widerrufsrecht beim Autokauf gibt, ist weit verbreitet.

Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.

Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.

Widerrufsrecht beim Autokauf: Kurz und Knapp
Kann ich meinen Autokauf widerrufen?

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.

Wie kann ich den Autokauf widerrufen?

Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag?

Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.

Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?

Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.
Nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gilt das Widerrufsrecht beim Autokauf.

Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.

Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.

Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:

  • Internet bzw. E-Mail
  • Telefon bzw. Fax
  • Kataloge

Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.

Wurden Sie vom Händler bzw. Verkäufer nicht über Ihr Widerrufsrecht für den Autokaufvertrag belehrt, dann verlängert sich die Frist auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede

Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.
Das Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen unterscheidet sich nicht von dem für Neufahrzeuge.

Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.

Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?

Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

Widerruf beim Autokauf: Ein Muster

Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.

Muster: Widerruf beim Autokauf

 

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]

[Ort und Datum]

Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.

Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.

Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen

Muster-Kaufvertrag für einen Unfallwagen

Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.

Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.

Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.

dl-button

Muster Widerruf (doc)

Muster Widerruf (pdf)

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von autokauf.org. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen, wie etwa das Vertragsrecht beim Autokauf, leicht verständlich aufzubereiten.

190 Gedanken zu „Widerrufsrecht beim Autokauf – Tipps für Käufer

  1. Michael P.

    Hallo Team.
    Wir haben gestern einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschrieben und angezahlt.
    Im Kaufvertrag wurde unter TÜV „neu“ eingetragen und uns auch ein bestandener TÜV Bericht ebenfalls von gestern „ohne Mängel“ übergeben. Als wir dann zuhause uns die dazugehörige AU Bescheinigung angeschaut haben wies diese einen schweren Mangel auf und wurde nicht bestanden. Da die Kontrollnummern beider Dokumente übereinstimmen hätte dieses Fahrzeug niemals durch den Tüv kommen dürfen. Wir kontaktieren dann den Verkäufer und er versuchte uns dann klar zu machen das dieGTÜ Station zwei Fahrzeuge verwechselt hätte und wir das Fahrzeug auch ohne AU Bescheinigung anmelden könnten. Es handelt sich bei dem Mangel um 2 abgasgsrelevante Fehler die auch öfters bei diesem Fahrzeug vorkommen. Eine Reparatur würde weit mehr als 5% des Kaufpreises kosten. Desweiteren war das Fahrzeug als unfallfrei auf mobile.de deklariert jedoch steht im Kaufvertrag „Unfallfahrzeug“. Besteht aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten? Oder muss ich dem Verkäufer (gewerblich) erst die Möglichkeit geben die Mängel zu beseitigen?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und diese würde sehr helfen.

    Beste Grüße
    Michael

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Michael,

      grundsätzlich ist ein sofortiger Rücktritt vom Kauf nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. In der Regel müssen Sie dem Verkäufer zunächst ausreichend Zeit geben, um die Mängel zu beheben. In Fällen wie Ihrem ist es ratsam, auf die Expertise eines Anwalts für Verkehrsrechts zu setzen. Dieser kann die Unterlagen und den Kaufvertrag prüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

  2. Louise J.

    Moin, moin!
    Ich habe mir einen gebrauchten Wagen beim Händler gekauft. Das Geschäft würde telefonisch geregelt und die Unterlagen per Mail geschickt. Ich habe erfragt, ob das Fahrzeug einwandfrei ist, welches mit ja beantwortet wurde. Ich habe extra nachgefragt ob Krater, Beulen, Schlieren oder sonstiges am Auto sind, welches verneint wurde. Als ich dann das Auto geholt habe, ist zu sehen, das paar Kratzer im Lack sind, steinschläge auf der Motorhaube und zwei kleine Dellen an der Stoßstange. Der Herr, mit dem der kauf abgewickelt würde, hatte frei und der Kollege hat mir das Auto übergeben. Ich habe darauf hingewiesen das das Auto nicht dem versprochenen entspricht und das ich nicht zufrieden bin. Das Geld wurde im voraus überwiesen. Kann ich hier vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, oder nachträglich eine Kaufpreis minderung erwirken?
    Gruß Lou

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Lou,

      ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften, wie dem obigen Text zu entnehmen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist unter Umständen ein Rücktritt bzw. eine Kaufpreisminderung möglich. Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Silke

        Ein ähnliches Problem haben wir auch. Uns wurde allerdings zugesichert, dass der Händler die Lackschäden beseitigen würde, was nicht geschehen ist.
        Nun steht das Auto seit einem Tag angemeldet 350km vom Kaufort entfernt.
        Ein Fernabsatzgeschäft bestand (telefonisch vereinbart) und per Email Vertrag unterschrieben. -> Widerruf also möglich. Aber hat der Händler das Recht Geld zurückzuverlangen. Durch Anmedlung des AUtos ein Halter mehr und nach Zurückbringen ca. 700km mehr auf dem Tacho?

        1. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo Silke,

          es kann durchaus vorkommen, dass der Verkäufer durch seinen Wertverlust (durch die Anmeldung etc.) nicht den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

          Ihr Team von autokauf.org

  3. Mala

    Guten Abend, ich habe am 29.12.2017 ein gebrauchtes Auto gekauft.
    Nach ca 3 Wochen muckte das Automatik Getriebe rum. Hab dies dem Händler telefonisch mitgeteilt. Er meinte, ich soll das Auto vorbei bringen. Ich habe letzte Woche die Papiere/Unterlagen vom Auto Abheften wollen.
    Was mir darauf hin aufgefallen ist, das ich zwar laut Kaufvertrag ein Auto aus erster Hand gekauft habe, aber in Wirklichkeit ist es aus zweiter Hand!
    Ich bin jetzt an diesem Punkt angekommen, das ich das Auto wieder dem Händler geben möchte.
    Also vom Kaufvertrag zurück treten möchte.

    Wie geht man da am besten vor? Ich möchte ein Widerruf schreiben, damit auch der Händler seine Zeit bekommt.
    Möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, so ein Mensch bin ich nicht.
    Aber ich lasse mich sehr ungern Verarschen, bzw Täuschen!

    Besten dank vor ab.

    Lg Mala

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mala,

      sollte das Fahrzeug nicht die im Vertrag genannten Merkmale aufweisen (2. Hand statt 1. Hand), kann ein Rücktritt möglich sein. Wir dürfen Ihnen an dieser Stele keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Eliana

    Ach den Vertrag hab ich bei der Zulassung stelle unterschrieben. Er ist ein Gewerblicher Händler und wir trafen uns außerhalb seines Büros

  5. Eliana

    Hallo liebes.team.

    Hab am Samstag eine Finanzierung unterschrieben für ein Auto
    Als Anzahlung gab ich 1.200€ und mein Auto
    Laut Händler 5000€. Gestern Abend hat mein Sohn ein.unfall gebaut. Mit meinem Auto wo ich eigentlich abgeben musste. Totalschaden. Ihm geht es gut.
    Frage kann ich mich zurück ziehen? Der Händler meinte wenn ich mich zurück ziehe verliere ich die Anzahlung plus muss ich ne Strafe bezahlen
    Meine ich hab kein Auto mehr und bestimmt will ich mich nicht zurück ziehen weil ich Spass an der Freud habe

    Wie soll ich mich verhalten?
    Viele grüße

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Eliana,

      mit Ihrer Unterschrift sollte ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen sein. Sie haben dem Händler ein Auto als Anzahlung vertraglich zugesichert und können dem nun augenscheinlich nicht mehr nachkommen. Ist im Vertrag festgehalten, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt möglich ist, dann gelten diese Regelungen in der Regel auch. Sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, können andere Richtlinien gelten. Aus diesem Grund sollten Sie sich von einem kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann die Unterlagen genau prüfen.

      Ihr Team von autokauf.org

  6. Dieter K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Habe bei einer Urlaubsmesse am 16.1.2018 einen verbindlichen Vertrag zum Kauf eines Wohnmobiles
    unterschrieben. Da ich mir aber zum Zeitpunkt vor der Unterschrift überhaupt nicht sicher war, den Vertrag zu unterschreiben, fragte ich den Verkäufer der sehr Vertrauenswürdig war, welchen Zeitraum bezüglich eines Rücktrittsrechts ich denn hätte, den Vertrag wieder zu kündigen.
    Die Antwort des Verkäufers verwies mich auf den Vertragsbestandsteil der etwas gekürzt wie folgt lautet:
    An diese Bestellung deren Durchschrift ich erhalte, bin ich höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeuge die beim Verkäufer vorhanden sind.
    Die Annahme der Bestellung erhielt ich dann am 25.01.18 per Post.
    Im Nachtrag stellte ich leider fest, dass ich überhaupt kein Rücktrittsrecht habe. Ist das so ?
    Wir, meine Partnerin und ich wurden auch nicht besonders darauf hingewiesen.
    Hier wird leider besonders bei Messen zu jedem Vertrags Abschluss sehr viel verschwiegen.

    Zusatzfrage: Ab welchem Datum beginnt die 6 Wochen Frist bezüglich Lieferverzug. was muss ich beachten? (Vertragsbestandteil lautet > Lieferzeit unverbindlich Februar)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Dieter,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, besteht weder ein allgemeines Widerrufs- noch Rücktrittsrecht beim Autokauf (Ausnahmen bestehen bei Fernabsatzgeschäften). Meist verhält es sich so, dass, wenn Sie eine schriftliche Annahme der Bestellung erhalten, ein gültiger Kaufvertrag entsteht – insofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Ansonsten ist im Regelfall nur auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen. Genaue Angaben für Ihren Fall kann ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen machen.

      Ihr Team von autokauf.org

  7. KL

    Ich habe am 18.01.2018 einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug (Motorrad) abgeschlossen. Liefertermin ist der 01.03.2018, da die Maschine erst Ende Februar beim Händler eintrifft (ist ein 2018er Modell). Ganz unten steht folgendes: „Der Käufer Bestellt zum o.g Preis unter anerkennung der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. An diese Bestellung ist der Käufer vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.“
    Da ich es mir doch anders überlegt habe und ich ein Auto als sinnvoller sehe, würde ich gerne den Vertrag widerrufen, ist dies möglich?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo KL,

      hat der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bestätigt, so sollte ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ein Widerruf wäre dann nicht einfach möglich. In der Regel können Sie in einem solchen Fall nur auf die Kulanz des Verkäufers setzen. Genaue Angaben kann ein Anwalt nach Überprüfung der Unterlagen machen.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. KL

        Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich habe (bis auf den Kaufvertrag) noch nichts weiter vom Händler gehört. Heißt das, ich könnte den Vertrag nächste Woche einfach so ohne Weiteres kündigen? Wie bereits erwähnt ist das Motorrad noch gar nicht beim Händler eingetroffen, deshalb denke ich dass auch noch keine schriftliche Bestätigung gesendet wurde. Beim Kauf wurde mir auch gesagt dass das Motorrad erst Ende Februar eintreffen würde.

        1. KL

          Zudem habe ich eine Drosselung, kurzer Kennzeichenhalter und LED Blinker mitbestellt, die dann beim Händler umgebaut werden. Wie sieht es in so einem Fall („Sonderausstattung“) aus. Da das Motorrad noch nicht beim Händler eingetroffen ist er es somit noch nicht gedrosselt und umgebaut hat, sollte doch eine Kündigung rechtens sein, oder nicht? Die Vier Wochen sind mittlerweile auch um…

        2. autokauf.org Beitragsautor

          Hallo KL,

          ohne eine eine detaillierte Prüfung der Unterlagen lassen sich leider keine genauen Angaben machen. Aus diesem Grund müssen wir Sie an einen Anwalt verweisen.

          Ihr Team von autokauf.org

  8. Oliver M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Autohaus wurde ein Kaufvertag mit Inzahlungnahme meines Wagens (12.000,-€) vereinbart.
    Die Übergabe erfolgt nach einer Dekra- Beurteilung meines Wagens am gleichen Tage.
    Aus meiner Erfahrung heraus, werden sicher wieder vermmeintliche Mängel festestellt,
    die den Wert meines Wagens nochmals weit unter den Schwackewert ( 14.ooo€) drücken.
    Für den Fall möchte ich vom Kauf zurücktreten.
    Hätte ich hierfür ein ausreichendes Argument oder kann ich lediglich eine erneute, unabhängige Beurteilung
    fordern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver

    1. Oliver

      Ich gebe bein Autokauf im Autohaus meine Wagen in Zahlung, dessen Schwacke- Wert von vorn hereine um einige Tausend Euro gedrückt wurde.
      Dieser Preisdruck kann mir am vereinbarten Übergabetermin durch eine DEKRA-Beurteilung,
      auf die bestanden wird, noch einmal passieren.
      Dann käme ich zu weit unter den zugrunde gelegten Wert.
      Kann ich unter diesen Umständen vom Kauf Abstand nehmen?

      1. autokauf.org Beitragsautor

        Hallo Oliver,

        wurde bereits ein Kaufvertrag unterzeichnet, so ist dieser auch bindend. Inwiefern eine andere Beurteilung möglich ist, kann ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen beurteilen.

        Ihr Team von autokauf.org

  9. jasi

    Hallo, ich habe mir vor 5 Tagen einen Neuwagen geholt, merke aber das ich mit der Gangschaltung überhaupt nicht klar komme und lieber das Auto gerne mit Automatik hätte, kann ich das Auto jetzt an den Händler zurück geben oder eher nicht? Gefahren bin ich natürlich damit auch… daher die Frage

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Jasi,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht nur bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht. Auch ein Rücktritt vom Autokauf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (zu finden auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/). Unter Umständen lässt sich der Händler auf die Rückgabe ein, wird Ihnen dann aber nicht den vollen Preis zurückzahlen. Dies ist mit dem Händler abzusprechen. Ein rechtlicher Anspruch auf Rückgabe besteht allerdings nicht.

      Ihr Team von autokauf.org

  10. Ewelina

    Hallo zusammen,

    Wir haben letzten Dienstag 23.01 ein Auto gekauft verbunden mit einer 100% Finanzierung (Kreditvertrag direkt beim Autohändler). Leider ist es nun so dass uns der Kreditvertrag gar nicht zusagt. Wie und inwiefern können wir zurücktreten? Ist der Kaufvertrag des Autos komplett unabhängig vom Kreditvertrag? Kann man vom Kaufvertrag/Kreditvertrag zurückzutreten auch wenn das Auto bereits zugelassen wurde auf uns (das Auto haben wir noch nicht erhalten) ? Unsere Sorge ist, da beim Kauf mündliche Versprechen vom Verkäufer gemacht wurden (neue Winterreifen, einparkhilfe), dass der Verkäufer diese nicht mehr einhält da ihm die Provision vom Kreditvertrag entgeht. Wäre dankbar für eure Antworten.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Ewelina,

      für Verbraucherkredite gilt eine allgemeine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Während dieser Zeit können Sie die Finanzierung kündigen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Zu beachten ist nun, ob es sich bei Ihnen um einen sogenannten Koppelvertrag handelt. In diesem Fall hängen Finanzierung und Kaufvertrag zusammen. Wird der eine gekündigt, wird damit auch der andere nichtig. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, kann eine Durchsicht der Unterlagen klären.

      Ihr Team von autokauf.org

  11. Dehne

    Ich habe am 10.01.18 beim Autohändler ein Auto gekauft und bezahlt.
    Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. Das Auto befindet sich noch beim Händler
    und der Abholtermin ist am 19.01.18 vereinbart.
    Ich habe nur eine Probefahrt mit diesen Auto gemacht. Schäden oder ähnliches nicht vorhanden.
    Das Auto hat eine Automatic-Schaltung.Meine Frau und ich sind im Nachhinein mit dieser Technik überfordert
    undh möchten vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Auto ist wahrscheinlich noch nicht angemeldet worden.
    Muss ich mit einer Schadensersatzstrafe durch den Händler rechnen?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen K. D.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo,

      Sie haben einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Widerruf ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich. Bei allen anderen Fällen kommt nur unter gewissen Umständen ein Rücktritt in Frage. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf https://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/.

      Ihr Team von autokauf.org

  12. Many

    Hallo
    Ich habe am 2.1 ein gebrauchtes auto privat gekauft und hetzt habe ich nir noch probleme hier und da geht was kaputt kann ich das auto wieder zurückgeben

  13. Oliver G.

    Guten Tag,
    Hat der Händler selbst denn ein 14 tägiges Widerrufs oder Rücktrittsrecht?
    Mfg

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Oliver,

      das Widerrufsrecht ist ausschließlich für Verbraucher bzw. Käufer von Bedeutung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Käufer nicht zahlt.

      Ihr Team von autokauf.org

  14. Pia

    Guten Tag,

    ich habe vor einer Woche einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto bei einem Händler unterschrieben. Jetzt ist die Finanzierung geplatzt aus Altersgründen, ich soll einen Bürgen bringen…möchte ich nicht.
    Kannn ich diesen Kaufvertrag widerrufen?

    Vielen Dank.
    MfG

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Pia,

      liegt kein Koppelgeschäft vor, ist ein Rücktritt nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen möglich. Ein Widerruf ist, wie dem obigen Text zu entnehmen ist, nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

      Ihr Team von autokauf.org

  15. Zenab A.

    Guten Tag
    Ich hab am 21.12 017 einen FinanzierungsVertrag abgeschlossen. Jetzt Vermerke ich dass das Auto viel zu klein für mich und meine Kinder ist kann ich das Auto umtauschen und ein anders Model haben?
    Der Vertragsabschluss war überstürzt gedacht. Leider waren meine Kinder nicht dabei gewesen. Das Auto würde ich erst in 4 Wochen bekommen.
    Vielen Dank

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Zenab,

      für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Finanzierung ohne Angabe von Gründen kündigen. Handelt es sich beim Finanzierungs- und Kaufvertrag um ein Koppelgeschäft (dies ist etwa der Fall, wenn Sie die Finanzierung direkt beim Händler abgeschlossen haben), gilt bei Kündigung des einen Vertrages auch der andere als gekündigt. Liegen jedoch zwei unabhängige Verträge über den Kauf und die Finanzierung vor, können Sie vom Kaufvertrag nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zurücktreten.

      Ihr Team von autokauf.org

  16. Karl

    Hallo,
    wir haben am 27.11.2017einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Wohnmobil Bürstner T595 unterschrieben. Über ein Widerspruchsrecht wurden wir nicht informiert. Beim Vorführen des Fahrzeugs und beim Verkaufsgespräch wurde uns verschwiegen, dass das Fahrzeug lediglich über eine rote Plakette verfügt. Da wir aber in Leipzig wohnen, dürften wir mit diesem Fahrzeug nicht auf unser Grundstück, bzw. zu unserem Haus fahren.
    Hätten wir aus diesem Grund ein Widerspruchs- bzw, Rücktrittsrecht ?

    Karl

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Karl,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzgeschäften. Ein Rücktritt wiederum ist nur möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen. Inwiefern es sich in Ihrem Fall um Mängel handelt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von autokauf.org

  17. Mathias

    Hallo,
    ich habe Anfang Juli 17 einen Gebrauchtwagen beim Händler in 350 km Entfernung gekauft. Der Brief wurde mir erst 14 Tage später ausgehändigt. In der Online-Anzeige wurde das Auto mit 3 Punkten beworben, die sich im Nachhinein als falsch herausstellten:
    1. PS Zahl stimmte nicht (es war der kleinere Motor 120 statt 130PS)
    2. deutsches Fahrzeug (es ist ein EU Reimport)
    3. Scheckheftgepflegt (die 1. Inspektion wurde nicht eingetragen)

    Ich habe mich mit dem Händler geeinigt, dass er die Inspektion nachträglich macht und einträgt und dass er mir einen Preisnachlass gewährt. Jetzt haben die im Autohaus das Original-Scheckheft wohl verloren. Ich muss denen ständig hinterher telefonieren, die haben kein direktes Interesse, mich als Kunden zufrieden zu stellen. Ich habe nun, 5 Monate später, die Nase voll und möchte das Auto zurückgeben, da der Vertrag bzw. die Ausschreibung vom Händler aus in mehrfacher Form nicht erfüllt wird. Speziell was die 3 Punkte angeht.
    Habe ich Chancen, bzw. soll ich gleich einen Anwalt einschalten? Zumal das Auto ja auch nun 350km vom Händler bei mir steht und ich es garantiert nicht zurückbringen werde.
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Mathias,

      bei solchen Streitigkeiten ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  18. Matthias

    Hallo,
    ich habe über das Internet ein Gebrauchtfahrzeug ungesehen gekauft, angemeldet und 3 Tage später beim Vertragshändler abgeholt. Der Verkäufer wusste das ich das Fahrzeug über die Firma laufen lassen will und auf die Umsatzsteuer habe ich Ihn auch angesprochen.
    Die Finanzierungskonditionen waren nicht nach meinen Vorstellungen da die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen war. Diese wurden dann nach meinen Wünschen geändert. In den 2. Konditionen stand dann der Nettobetrag, Bruttobetrag, anteilige Umsatzsteuer und Zins sowie Rückzahlmodalitäten beschrieben.
    Im Bestellformular stand aber Differenzbesteuerung.
    Jetzt bei der Abholung bekomme ich die Rechnung wo keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
    Was mache ich jetzt? Schließlich sind das einige Tausend EURO die ich nicht beim Finanzamt angeben kann.?
    Ohne diese geänderten Finanzierungskonditionen hätte ich nie gekauf oder die Finanzierung unterschrieben.

    Was für Möglichkeiten habe ich vom Vertrag zurückzutreten oder zu Widerrufen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Matthias,

      zunächst sollten Sie erneut das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Hilft dies nicht weiter, können Sie das weitere Vorgehen mit einem Anwalt absprechen.

      Ihr Team von autokauf.org

  19. Andreaa R.

    Wir haben einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtwagen beim Händler unterschrieben und 500 Euro angezahlt. Zu Hause haben wir festgestellt, daß der Kaufvertrag jeglich Gewährleistung ausschliesst, entgegen der mündlichen Aussage des Händlers. Das wird Auto verkauft wie gesehen und nach Probefahrt. Das Fahrzeug wurde nicht probe gefahren, da nicht fahrbereit.
    Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und unsere Anzahlung zurück verlangen?

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Andrea,

      ein Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Er kann sie für einen Gebrauchtwagen lediglich auf ein Jahr reduzieren. Eine kompetente Beratung zu Ihrem Fall erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Ihr Team von autokauf.org

  20. Sven

    Guten Tag!

    Wie sieht es aus, wenn ich Montags einen gebrauchten PKW beim Händler besichtige und Probe fahre.
    Am Dienstag bestelle ich über das Internet. In der Bestellung steht: Das Fahrzeug wurde am …. persönlich besichtigt und Probe gefahren. Gilt hier das Fernabsatzgeschäft

    1. autokauf.org Beitragsautor

      Hallo Sven,

      haben Sie den Vertrag über ein Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln. Genaue Angaben kann ein Anwalt für Verkehrsrecht machen.

      Ihr Team von autokauf.org

      1. Sven

        Ja die Bestellung erfolgte per mail am Dienstag.
        Der Händler meinte kein Widerrufrecht, da persönlich besichtigt am Vortag-auch mit Probefahrt.
        Danke und Grüße

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