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Sie haben ein anscheinend unschlagbares Angebot für Ihren Traumwagen gefunden und den Vertrag für den Kauf so schnell wie möglich unterschrieben, um sich das Schnäppchen bloß nicht entgehen zu lassen. Im Nachhinein fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie das gleiche Auto bei einem anderen Händler viel günstiger bekommen könnten.
Was ist in einer solch verzwickten Situation zu unternehmen? Viele Käufer gehen davon aus, dass es ein grundsätzliches vierzehntägiges Rückgaberecht für Waren aller Art gibt und sie deshalb in diesem Fall das Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen können, um schnell und einfach den Kaufvertrag aufzulösen.
Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Es besteht aber, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Mehr dazu hier.
Hier erhalten Sie ein Muster, welches Sie verwenden können, um den Autokauf zu widerrufen.
Was genau die Unterschiede zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Stimmt das aber wirklich? Existiert ein allgemeines Widerrufsrecht beim Kaufvertrag fürs Auto? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen gelten? Erfahren Sie alles rund um dieses Thema in folgendem Ratgeber. Wir bieten Ihnen außerdem für den Widerruf beim Autokauf ein Muster zum Download, welches Sie als Vorlage nutzen können.
Inhaltsverzeichnis
Wann können Sie den Kaufvertrag fürs Auto widerrufen?
Entgegen der landläufigen Meinung existiert beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie einen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterschreiben und sich klarmachen, dass Ihre Unterschrift in den meisten Fällen bindend ist.
Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.
Ein solches findet statt, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – also beispielsweise direkt auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen angeboten werden – oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Hierzu gehören:
- Internet bzw. E-Mail
- Telefon bzw. Fax
- Kataloge
Außerdem muss es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, damit Sie den für das Auto abgeschlossenen Kaufvertrag widerrufen können. Der Händler muss Sie zudem über Ihr Widerrufsrecht bei dem Autokauf informieren. Dieses gilt dann über einen Zeitraum von 14 Tagen, der entweder dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet bzw. wenn das Fahrzeug übergeben wird.
Rücktritt vom Autokauf vs. Widerruf – Die Unterschiede
Viele Menschen glauben, dass beim Autokauf der Widerruf und der Rücktritt das gleiche meinen. Das stimmt so jedoch nicht. Wie bereits erwähnt, besteht das Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Und auch ein allgemeines Recht für die Rückgabe von Fahrzeugen gibt es nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag über den Kauf ist nur dann möglich, wenn Sie erhebliche Mängel feststellen.
Sie müssen dem Verkäufer dann ausreichend Zeit geben, um diese zu beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, haben Sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Gibt es ein spezielles Widerrufsrecht für Gebrauchtwagen?
Für das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gelten die gleichen Regeln wie für ein Neufahrzeug. Auch hier ist dies innerhalb der vierzehntägigen Frist möglich und zudem nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft und einen gewerblichen Verkäufer handelt. Entfällt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
Widerruf beim Autokauf: Ein Muster
Möchten Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf nutzen, ist dies schriftlich zu erledigen. Hierbei müssen Sie keine Begründung angeben. Sie können das folgende Muster als Vorlage verwenden, wenn Sie Ihren Kaufvertrag fürs Auto widerrufen möchten. Denken Sie jedoch daran, dieses anzupassen.
[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Verkäufer/Händler]
[Straße und Hausnummer
[Postleitzahl und Ort]
[Ort und Datum]
Betreff: Widerruf des Kaufvertrages [Nummer] vom [Datum] / Kundennummer: [einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht in Anspruch. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Unterlagen zusenden könnten.
Das im Kaufvertrag genannte Fahrzeug werde ich Ihnen zum [Datum einfügen] zurückgeben.
Erstatten Sie den Kaufpreis bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Namen einfügen]
Name der Bank: [Namen einfügen]
IBAN: [IBAN einfügen]
BIC: [BIC einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster für den Widerruf kostenlos herunterladen
Hinweis: Bei diesem Kaufvertrag für einen Unfallwagen handelt es sich um ein Muster, das Sie nur in angepasster Form verwenden sollten.
Verwenden Sie das Muster, achten Sie darauf, dass die Formulierungen an Ihre konkrete Situation angepasst sind.
Hier können Sie sich die Muster als Word-Dokument (doc) oder als PDF herunterladen.
Hallo,
Wir haben bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft, welcher im Inserat mit 1 Vorbesitzer beworben wurde. Kaufvertrag wurde in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben. Im Kaufvertrag wurde die Anzahl der Vorbesitzer nicht angegeben. Ich habe eine Anzahlung geleistet und nun die Unterlagen zur Zulassung erhalten. Nun sehe ich, dass im Fzg.–Brief 2 Halter stehen. Als erster Halter eine Privatperson (Zulassung 3 Jahre) und als zweiter Halter besagtes Autohaus (Zulassung 2 Wochen). Entscheidendes Kaufkriterium aber für uns war 1 Vorbesitzer. Außerdem erscheint es uns seltsam, dass ein Autohaus ein Fzg. von Privatpersonen auf sich zulässt. Verkäufer meldet sich nicht und reagiert nicht auf Mails und Anrufe. Restzahlung steht noch aus, Fzg. haben wir noch nicht zugelassen bzw. abgeholt. Was können wir tun?
Hallo René,
laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 191 C 8106/15) gilt Folgendes: Der Verkäufer eines Fahrzeugs muss sich auch dann an seinen in einer Verkaufsanzeige gemachten Angaben messen lassen, wenn sie im Kaufvertrag nicht wiederholt werden. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
ich habe im Februar 2018 einen Neuwagen mit Tageszulassung online gekauft. Mit der Widerrufsbelehrung war insoweit alles i.O. In der zum KV gehörenden Zubehör-/Ausstattungsliste ist die „Sprachsteuerung“ aufgeführt (MediaNav). Ich war jetzt hier vor Ort bei einem Vertragshändler und der bestätigte mir meine Befürchtung daß die Sprachsteuerung im Auto nicht installiert ist. Habe daraufhin den Händler angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der windet sich jetzt wie ein Wurm und behauptet die Sprachsteuerung würde wohl nur mit einem BlueTooth-Handy funktionieren!!!!????
Wie ist da Eure Meinung und wie soll ich mich weiter verhalten?
Hallo Klaus,
das Fahrzeug muss die im Vertrag genannten Merkmale aufweisen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung bzw. Preisminderung. Ein Anwalt kann den Vertrag prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo liebes Profiteam,
auch wir haben Kummer und ich brauche Auskunft:
Wir kauftek ein gebrauchted Kfz beim Händler. Besichtigung sowie Probefahrt erfolgten. Kleinere Mängel wurden festgestellt. U.a.ging die Klima nicht, der TÜV war abgelaufen.
Für die Kloma zahlten wir zusätzliche 120€, TÜV wurde erneuert.
Gestern fuhr mein Mann via Zug los, das Gefährt zu holen.
Alles super. Die Freude war groß, das Auto fuhr sich fabelhaft.
Jedoch: 70 km vor Zuhause auf der Autobahn der große Schreck – Funkenschlag, kleine Flammen aus dem Motorraum. Mein Mann konnte das Feuer auspusten, rief den ADAC zum Abschleppen. Der Händler bestand zunächst darauf, das Kfz müsse zurück zu ihm. Er külmere sich und täte alles Menschenmögliche, den Schaden zu beheben.
Der ADAC fährt Autos allerdings nur bis zur nächsten Werkstatt. Gesagt getan. Der Händler kümmerte sich um einen Rücktransprt für heute zurück zu ihm, für die Reparatur. Defekt wäre wohl via Ferndiagnose am Telefon der Klimakompressor (irgendwas ist da abgebrochen).
Für mich ist das Vertrauensverhältnis dahin, in diesem Auto möchte ich mit 2 Kindern nicht mehr sitzen müssen.
Der A4-seitige, einfach strukturierte Händlervertrag gibt keinen Anlass zum Nutzen eines Kaufrücktritts o.ä.
Müssen wir das Auto, wenn repariert, wieder nehmen? Uch selbst möchte den Kauf nicht mehr, mein Geld zurück und davon gänzlich Abstand nehmen.
Liebe Grüße aus Sa-Anh.
J.
Hallo Jessi,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, wäre ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag nur aus Kulanz des Verkäufers möglich. Grundsätzlich ist der Rücktritt nur dann möglich, wenn erhebliche Mängel bestehen und die zweite Nachbesserung fehlgeschlagen ist bzw, sich der Verkäufer weigert, die Mängel zu beheben. Eine Ausnahme besteht bei arglistiger Täuschung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo und guten Tag
Ich habe am 24.4.2018 eine verbindliche
Bestellung eines Neufahrzeugs in einem
Autohaus unterschrieben.
Alt Fahrzeug wird für 7000€ verrechnet.
Mit dem Vermerk das der Wagen als
Vorführwagen zugelassen wird und sofort
Genutzt wird.
Der Wagen ist von mir dann am 13.06.2018 abgeholt worden.
Der Wagen ist mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet.
Diese geht täglich ohne ersichtlich Grund los.
Meist mitten in der Nacht.
Also das Auto am 16.07.2018 wider beim
Autohaus abgegeben mit der Bitte um Fehlerbehebung.
Am 23.07.2018 habe ich ein Schreiben mit
Fristsetzung bis zum 03.08.3018 an das Autohaus geschickt.( Nachbesserungspflichtig)
Jetzt hat und der Verkäufer am Donnerstag
Mitgeteilt das wir das Auto am Freitag den
27.07.2018 abholen können das Problem
Wäre gelöst.
Aber nix da die Alarmanlage ging Samstag um 1 Uhr nachts und Sonntag um 3 Uhr nachts an.
Auto heute wieder zu Autohaus gebracht und gesagt das ich das keine vier Wochen mehr mit mache.
Jetzt sagt das Autohaus das ich ja noch garnicht der Halter des Fahrzeugs bin.
Letztendlich wollen wir das Auto ja auch haben.
Aber welche Rechte hätten wir in diesem Fall?
Danke im Voraus
Hallo Dirk,
noch gehört Ihnen das Fahrzeug nicht, was den Sachverhalt verkompliziert. Eine gute Einschätzung der Lage kann ein Anwalt für Verkehrsrecht abgeben.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo und danke für die schnelle Antwort
Aber noch einmal nachgefragt
Bevor ich einen Anwalt einschalte.
Den alten Wagen haben wir bei Übergabe
Des neuen abgegeben und somit 7000€
Schon anbezahlt.
Der Neue Wagen der ja ein VFW ist
Ist schon am ersten Tag auf mich zugelassen worden also Versicherung und steuern bezahle ich schon und nicht das
Autohaus
Spielt das eine Rolle?
Danke im Voraus
Dirk
Hallo Dirk,
da es sich hierbei um einen sehr speziellen Fall handelt, können wir keine pauschalen Angaben machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall genau prüfen.
Ihr Team von autokauf.org
Schönen guten Tag,
ich hoffe, Sie können mir in meiner Not weiterhelfen.
Heute vor 5 Tagen (am 22.7.18) haben wir einen gebrauchten Megan Cabrio entdeckt der uns gefallen hat. Das Auto war über einen „Händler“ ausgeschrieben, dieser hatte auch durchweg positive Bewertungen. Am Morgen dort angerufen und gefragt ob es auch möglich wäre, obwohl es Sonntag ist, vorbeizukommen. Am Nachmittag haben wir das Auto besichtigt, Probegefahren und gekauft. 8.100 Euro auch gleich in bar bezahlt.
Das hätten wir mal lieber bleiben lassen sollen !!!
Ich habe das Auto 200 km nach Hause gefahren und seitdem auch nicht mehr bewegt, da das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen ist (da wollte ich nicht mit fahren) Der KFZ Brief ist noch bei seiner Bank, er schickt ihn uns gleich am Montag, Dienstag zu, sobald er ihn von der Bank erhalten hat., so seine Aussage. Bis heute 5 Tage danach (27.7.) ist kein Brief bei uns angekommen, auf Nachfragen wurden wir immer wieder vertröstet auf morgen, übermorgen.
Aber jetzt kommts ! Ich sitze heute in das Auto, das seit Sonntag ungefahren in der Garage steht, will losfahren…. es geht nicht mal an. Warnung „Getriebe prüfen“…. Getriebe Überhitzung…Werkstatt aufsuchen.
Das Auto haben wir auf dem Parkplatz des Händlers auf einem Hinterhof besichtigt und den Vertrag blöderweise dann in einer Hauruckaktion in einem kleinen Räumchen unterschrieben (Fernabsatzgeschäft ?) Dass das Auto gleich bei der ersten Fahrt nicht mal anspringt ist doch ein erheblicher Mängel, oder etwa nicht ?
Dummerweise haben wir auch nicht darauf geachtet (wir waren so froh, dass sich die Suche nach einem Auto endlich erledigt hat) dass der Händler das Auto als „privat“ verkauft hat, dies steht auch als Bemerkung im Kaufvertrag und im Adressfeld des Vertrages steht sein privater Name. Angeblich hat seine Frau das Auto gefahren und er wollte es nicht über die Firma abwickeln.
Sehen Sie eine Chance, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten können oder wird unsere Dummheit bestraft ?
Hallo Margit,
hier kommen viele problematische Punkte zusammen: Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft? Hätte der Verkäufer als Privatmann verkaufen dürfen? Inwiefern hätten Fehler bei Begutachtung und Probefahrt auffallen müssen? Aufgrunddessen ist es schwer, aus der Ferne eine Beurteilung abzugeben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo. Ich habe mal eine Frage, wir haben uns vor ca 2 Monaten uns ein größeres Auto gekauft da wir Nachwuchs bekommen, leider mussten wir feststellen dass wir mit dem Auto nicht mal zu 4 fahren können weil die komplette Auspuffanlage so tief liegt dass wir bei manchen Straßen aufsitzen. Uns wurde das leider nicht vorher gesagt, haben auch mit dem Autohändler gesprochen und die hätten eine Lösung, aber die Kosten sollen wir übernehmen für den Umbau. Was wir nicht einsehen. Jetzt ist meine Frage, kann ich noch von dem Kauf zurück treten? Wir wollten ja ein Familienauto haben. LG Nicole
Hallo Nicole,
inwiefern Sie die Tieferlegung selbst hätten feststellen können oder ob der Verkäufer Sie darauf hätte hinweisen müssen, lässt sich aus der Ferne nur schwerlich beurteilen. Ein Rücktritt ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Hierzu muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo Team Autokauf,
Am 7 Mai 2018 haben wir den Kaufvertrag für ein Lagerfahrzeug unterschrieben, samt Überführungkosten, am 20 Juni das Geld überwiesen und nun erfahren, dass das Auto (Mercedes Diesel 6) von dem Auslieferungstopp betroffen ist. Der Händler hat uns weder in der Zeit wann die Kosten fällig waren informiert noch hat er einen Termin gegeben, wann das Auto abgeholt werden kann. Der unverbindliche Liefertermin ist im Juni 2018. Könnten wir den Vertrag kündigen, wie und unter welchen Bedingungen? Wenn nicht, ist es möglich irgend ein Rabatt oder Schadenersatz zu bekommen? Vielen Dank im voraus.
Hallo Lana,
einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler grundsätzlich um bis zu sechs Wochen überziehen. Danach können Verbraucher weitere Schritte einleiten – allerdings nur, wenn die Auslieferung nicht wegen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen zu spät erfolgt. Wie sich dies bei dem Auslieferungsstopp wegen der Software-Aktualisierung verhält, können wir allerdings nicht pauschal beantworten. Sie können einen Anwalt für Verkehrsrecht zum weiteren Vorgehen zurate ziehen.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
Ich habe ein Auto im Internet gesehen, gebraucht. Da das Auto weiter weg steht wollte der Händler, dass ich es mit einer Summe von 600,00€ reserviere.ich habe ihm das Geld überwiesen. Zudem hat er mir eine Kaufvertrag per Email zugeschickt mit dem Vermerk, unter Vorbehalt einer Probefahrt und Besichtigung. Den habe ich unterschriebenNun haben wir uns das Auto angeschaut aber eine Probefahrt konnten wir nicht machen, da das Auto keine kennzeichnen hatte. Wir sagten dem Händler dass wir drüber schlafen wollen. Am nächsten Tag sagten wir dass wir das Auto,nicht nehmen würden. Jetzt besteht der Händler auf den unterschriebenen Vertrag und dass er für 600,00 eine Beule hat wegmachen lassen. Kann ich den Vertrag widerrufen, da dieser per Mail getroffen wurde?
Hallo Eva,
bei einem Fernsabsatzgeschäft haben Sie ein Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo Team Autokauf.org,
letzten Samstag ( 08.06.2018) hat sich mein Freund ein Gebrauchtwagen bei einem Händler angeschaut.
Nach einer Probefahrt hat er den Kaufvertrag unterschrieben und soll das Geld an das Autohaus überweisen, anschließend anmelden und dann kann das Auto abgeholt werden!
Uns ist nun aber aufgefallen, dass der Preis für uns nicht tragbar ist und wir uns so unnötig Verschulden würden. Das Geld haben wir noch nicht überwiesen und wir würden gerne von dem Kaufvertrag zurücktreten!
Ist das möglich ?
LG
Hallo Tila,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist ein einfacher Rücktritt nicht möglich. Ihr Freund hat einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben und ist damit Pflichten eingegangen. Unter Umständen lässt sich der Verkäufer auf einen Rücktritt ein, das muss er jedoch in der Regel nicht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von autokauf.org
Guten Tag, wir haben letztes Jahr im August unser Auto gekauft. Wir haben es online über Händler gefunden war ein Neufahrzeug mit unfallschaden, grad mal 5 Monate altes Auto. Der Preis war super, den Schaden konnte man schnell reparieren. Also setzten wir uns mit dem Verkäufer in Verbindung , erst Telefon dann Rest per Mail, da über 400km entfernt. Der Verkäufer versicherte uns, es sei nur der kleine Unfallschaden an dem Auto. Also schickte er uns Kaufvertrag per Mail zu den wir unterschrieben eingespannt zurück per Mail schickten. 1000€ angezahlt haben , auf Wunsch des Verkäufers. An dem Tag als uns das Auto gebracht wurde, teilte der „Lieferant „ uns mit es gebe nur einen Fahrzeugschlüssel für das Auto den zweiten sollten wir entweder selber machen lassen oder sich mit dem Händler in Verbindung setzten. Da der Vertrag unterschieben war und er das Auto schon abgesetzt hatte konnten wir nicht von den ganzen zurück treten , gaben bar das Rest Geld ,nahmen die Fahrzeugpapiere und er ist gefahren. Am nächsten Tag waren wir beim Hersteller „Kia“ wegen Schlüssel Anfragen wie teuer es sei und mussten feststellen dass das serviceheft nicht original ist , ohne unterschrieftb, Stempel ohne alles, der Schlüssel würde über 600€ kosten. Seit August 2017 bin ich dem Händler hinter her, das er mal mit dem Schlüssel ans Land kommt und erst hieß es, er würde die Rechnung für den Schlüssel übernehmen, jetzt will er nichts davon wissen , da ihm eingefallen ist das im Kaufvertrag nur ein Schlüssel steht und es gibt nichts worauf wir recht hätten.
Auf dem Kaufvertrag , bei der Übergabe steht tatsächlich ein Schlüssel drauf , aber bei dem ersten der online zugeschickt wurde steht nichts wegen Schlüssel.
Meine Frage , was können wir nun tun ? Da der Kauf alles online abgewickelt wurde ohne es vorher gefahren oder gesehen zu haben , es gibt auch keine Widerrufsbelehrung von dem Händler , kann ich den ganzen Kauf widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurück verlangen? Oder wie komm ich an die original Papiere und Schlüssel ran ?
Mit freundlichen Grüßen
Julia
Hallo Julia,
handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, haben Sie ein Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht über dieses belehrt, endet die Widerrufsfrist nach spätestens 12 Monaten und 14 Tagen. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
ich habe ein Auto bei mobile.de gesehen und mir einen Kaufvertrag zusenden lassen. Grund: Es handelte sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung, dh ich hielt eine Besichtigung nicht für nötig.
Der Vertrag wurde unterschrieben, die Papiere zugeschickt und der Wagen auf meinen Namen zugelassen. Die Abholung wurde kurz nach der Zulassung terminiert.
Am Tage der Abholung (6 Stunden Zugfahrt) schreibt mir der Händler 1 Stunde vor Ankunft, dass der Wagen einen Lackschaden auf der Motorhaube habe. Verursacht scheinbar vor wenigen Tagen durch Vogelkot. Er bot mir an, den Wagen mitzunehmen, zuhause lackieren zu lassen und das Autohaus würde die Kosten übernehmen. Das lehnte ich logischerweise ab, da es sich dann nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt (Lackdichte kann man ja leicht nachweisen).
Jetzt prüft der Händler, ob man die Motorhaube gegen ein baugleiches Fahrzeug austauschen kann.
Fragen:
a. handelt es sich dann immernoch um ein Neufahrzeug? Oder ist der Austausch eines nicht tragendes Teils wie der Motorhaube ein so starker Eingriff, dass der Wagen dann als „Unfallfahrzeug“ zu betrachten ist?
b. Kann ich vom Kauf zurücktreten? Das Geschäft wurde ja eigentlich als Fernabsatzgeschäft getätigt. Aufgeklärt über meine Widerrufsmöglichkeiten wurde ich nicht.
c. Da der Wagen bereits auf meinen Namen zugelassen ist und ich auch im Fahrzeugbrief stehe…erleidet der Händler nicht einen Schaden, wenn ich zurücktrete? Also der Wagen mit Tageszulassung wäre dann 3. Hand?
Danke
Gruss
Mika
Hallo Mika,
wurde das Geschäft über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Wurden Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist von 14 Tagen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage. Als Neuwagen gilt ein Fahrzeug unter anderem nur dann, wenn zwischen Produktion und Verkauf keine Mängel entstanden sind. Auch wenn der Mangel behoben wurde, kann es in der Regel nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden. Grundsätzlich entsteht dem Verkäufer ein finanzieller Schaden, wenn sie das Fahrzeug zurückgeben – schließlich wurde das Fahrzeug auf Ihren Namen angemeldet. Welches weitere Vorgehen zu empfehlen ist, sollten Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
Ich habe ein Kaufvertrag von ein gebrauchtes Auto gestern unterschrieben (händler). Dem Auto habe ich noch nicht gesehen oder probiert. Den Auto kommt von andere Autohaus
Nächste Woche. Jetzt nach Überlegungen wollen wir den Auto nicht mehr kaufen. Den Verkäufer sagt muss ich ein 15% von Auto zahlen. Stimmt es?
Danke
Hallo Carlos,
mit Ihrer Unterschrift haben Sie einen bindenden Vertrag abgeschlossen. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf nicht (Ausnahmen gelten für Fernabsatzgeschäfte). Ob ein Rücktritt möglich ist, hängt vom Entgegenkommen des Händlers ab. Er kann durchaus eine Entschädigung fordern, da der Vertrag nicht zustandekommt und er dadurch einen Schaden erleidet.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo, wir haben ein Hybridauto gekauft. Das wird Anfang des kommenden Monat ausgeliefert, da der Verkäufer sich aktuell im Urlaub befindet. Auf Anfrage im Autohaus den Wagen eher zu bekommen, wurde uns dies verneint.
Beiläufig offerrierte uns der vertretende Verkäufer, daß bei diesem Wagen eine Besonderheit zu beachten sei. Es gibt in Dresden keine Werkstatt, die dieses Fahrzeug reparieren kann – dazu müssten wir jedesmal nach Leipzig in die Hauptniederlassung fahren. Das wurde uns beim Kauf nicht erklärt.
Ergibt dies einen Grund, vom Kauf zurück zu treten? Ich finde, diese Information sollte zum Kaufgespräch genannt werden!
Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Sprößig,
grundsätzlich ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Ihr Team von autokauf.org
Ich habe bei einem Audi-Händler einen Gebrauchtwagen bestellt. In den AB heißt es:
„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich
bestätigt oder die Lieferung ausführt.“
Bedeutet das, dass ich die Bestellung widerrufen kann, wenn der Verkäfer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen mir eine schriftliche Bestätigung zuschickt?
Viele Grüße
Hallo A.,
bestätigt der Verkäufer den Kauf nicht in der vereinbarten Frist, kommt der Vertrag nicht zustande.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo,
Ich habe gestern „angefangen“ ein Auto zu kaufen. Das Auto sollte finanziert werden mit einer Anzahlung und nen autokredit mit abschlussrate . Auf meine Frage , ob ich Winterräder dazu bekomme, sagte die Verkäuferin , wir können diese mit leasen. Die monatliche Rate würde dann um 60 Euro für vier Jahre höher (von 133 auf 198) 🤣. Habe dann direkt gesagt, dass ich das so nicht mache . Der Kaufvertrag muss somit neu ausgedrückt werden , ohne die Reifen . Es ist auch noch kein Finanzierungsplan bei der Bank unterschrieben und keine Schufaabfrahr erfolgt. Eine Gehaltsabrechnung liegt auch bei dem Autohaus von mir nicht vor. Zu Hause hätte ich dann aber doch Magenschmerzen , sodass ich direkt eine E-Mail geschrieben habe, dass ich doch das Auto nicht möchte.
Bin ich jetzt trotzdem an den Autokauf gebunden , obwohl es im Prinzip alles nicht abgeschlossen ist?
Vielen Dank
Hallo Sabrina,
aus der Ferne und ohne Durchsicht der Unterlagen ist keine pauschale Antwort möglich.
Ihr Team von autokauf.org
Hallo, habe mir einen Gebrauchtwagen bestellt und möchte meinen alten Wagen für 3000 € in Zahlung gegeben. Zwischenzeitlich habe ich aber einen Interessenten für meinen „Alten“ gefunden und möchte nun die vereinbarten 3000 € selbst zahlen. Ist das möglich?
Hallo Tom,
dies ist am besten mit dem Händler abzuklären.
Ihr Team von autokauf.org
Guten Tag,
Ich habe gestern einen Kaufvertrag unterschrieben und per Mail an den Händler versendet.
Heute habe ich ein das gleiche Fahrzeug zu einem günstigeren Preis entdeckt und möchte den Kaufvertrag nun widerrufen. Der Gebrauchtwagen steht noch beim Händler.
Ist der Rücktritt möglich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Hallo Nadine,
handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Ihr Team von autokauf.org
Guten Tag,
habe bei einem Autohändler ein Auto gekauft und er hat „ausversehen“ eine Anhängerkupplung eingebaut und wollte sie mir für einen Preis andrehen. Ich habe verneint, da ich nicht noch mehr Geld ausgeben möchte,deshalb möchte er jetzt einfach die Anhängerkupplung ausbauen.Da aber dann Löcher in der Stoßstange übrig bleiben und man viele Kabel verlegen musste und jetzt wieder bewegen müsste, möchte ich dann das Auto nicht mehr, da die Elektrik eine sensibele stelle im Auto ist und am Ende alles den Bach runter geht wegen den Trotteln.
Mit freundlichen Grüßen
Max M.
Hallo ich habe am 10.04.2018 um 17uhr einen kaufvertrag +finanzierungvertrag beim händler gemacht für finanzierung fehlten noch paar eingaben (unterschrieft von meinem Vater) als ich zu hause war habe ich lir anders überlegt und am nächsten tag morgen früh um 8 uhr beim händler angerufen das ich wiederrufen möchte er sagte ich soll denn kaufvertrag richtig lesen solle weil
Im kaufvertrag stand im Falle des Rücktirtts werden 10% Des kaufpreises fällig. Jetzt meine frage ob sowas möglich ist ? Trotz wiederruf 10% bezahlen 😏
Hallo Yasmin,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, besteht beim Autokauf kein allgemeines Widerrufsrecht – ausgenommen sind Fernabsatzgeschäfte. Räumt Ihnen ein Verkäufer ein solches Recht ein, tut er dies aus Kulanz und kann den Widerruf an bestimmte Voraussetzungen, etwa die Zahlung eines Geldbetrages, knüpfen. Dies sollte Ihrem Kaufvertrag zu entnehmen sein.
Ihr Team von autokauf.org
Guten Tag,
wir haben eine Vermittlungsplattform eine Neuwagen-Anfrage gestellt. Daraufhin hat uns ein Händler aus einem anderen Ort ein Angebot per E-Mail unterbreitet. Das Angebot für ein Fahrzeug „im Zulauf“ haben wir angenommen, und postalisch eine „verbindliche Bestellung“ erhalten, unterschrieben und wieder postalisch zurück gesendet (gestern). Der Käufer hat mir nun per E-Mail einen Anliefertermin bestätigt (heute). Leider habe ich nun ein weiteres besseres Angebot erhalten. Fällt dieses unter das Fernabsatzgeschäft?
Gruß Peter
Hallo Christian,
es handelt sich in der Regel immer dann um ein Fernabsatzgeschäft, wenn ein Vertrag über die Lieferung von Waren unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
Ihr Team von autokauf.org