Die Anschaffung und der Unterhalt von einem Kraftfahrzeug sind in aller Regel mit hohen Kosten verbunden. Dennoch gibt es viele Menschen, die auf einen Zweitwagen zurückgreifen, etwa, wenn die Familie sich diesen teilt.
Damit ein Fahrzeug in Deutschland zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wird, muss es über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dadurch wird sichergestellt, dass Schäden, die an Dritten verursacht wurden, beglichen werden können.
Ja. Sie müssen einen Zweitwagen genauso versichern wie den Erstwagen. In Deutschland gilt die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für jedes Kfz abzuschließen, das für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden soll. Ob Sie zusätzlich noch eine Teil- oder Vollkasko in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen.
Wenn Sie ein Zweitfahrzeug versichern, gilt Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse, welche Sie auch beim Erstwagen haben, nicht automatisch auch für das neu versicherte Kfz. Theoretisch starten Sie mit einem Schadenfreiheitsklasse von 0. Allerdings bieten viele Versicherer hierbei entsprechende Rabatte für die Zweitwagenversicherung an.
Nein. Sie können auch eine Zweitwagenversicherung für ein Kfz abschließen, welches zum Beispiel von einem anderen Familienmitglied genutzt wird. Diese Option ist vor allem dann interessant, wenn es einen Fahranfänger in der Familie gibt, der somit von günstigeren Versicherungsbeiträgen profitiert.
Gibt es für diesen Fall so etwas wie eine günstige Zweitwagenversicherung? Wie teuer ist es, wenn Sie ein zweites Auto versichern? Und warum kann das gerade für Fahranfänger sinnvoll sein? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis
Zweitwagenregelung bei der Versicherung
In Deutschland gibt es unterschiedliche Pflichtversicherungen. So muss jeder Mensch, der in der Bundesrepublik lebt, über eine Krankenversicherung verfügen. Auch bei der Teilnahme von Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr gilt eine Versicherungspflicht.
Wollen Sie die Zulassung für einen Wagen beantragen, muss dieser über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dadurch geht der Gesetzgeber sicher, dass im Falle eines Unfalls die Schäden, welche Dritte erleiden, abgedeckt werden.
Das umfasst sowohl Kosten für etwaige Behandlungen von Verletzungen als auch die Materialschäden am Unfallwagen. Doch gilt das auch, wenn Sie einen Erstwagen besitzen und nun einen Zweitwagen erwerben? Ja. Damit dieser zugelassen wird, müssen Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen.
Zweitwagen bei anderer Versicherung: Grundsätzlich können Sie Ihren Zweitwagen auch bei einem anderen Anbieter versichern lassen. Allerdings ist es hierbei üblich, dass Sie nicht die gleichen Rabatte wie bei dem Versicherungsnehmer von Ihrem Erstwagen erhalten. Dennoch kann es sich unter Umständen lohnen, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
Das zweite Auto versichern: Ist eine Teilkasko Pflicht?
Neben der Haftpflichtversicherung haben Sie auch die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkasko für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Die Haftplicht greift nämlich nur bei Schäden, welche Sie an anderen Kfz oder Personen verursachen.
Mit einer Vollkasko ist hingegen auch Ihr Wagen vollumfänglich im Falle einer Kollision, die Sie selbst verschulden, geschützt. Ob Sie eine Vollkasko als Zweitwagenversicherung abschließen sollten, hängt stark vom Fahrzeug ab.
Handelt es sich um einen Neuwagen oder ein Kfz mit einem hohen Restwert, kann dies durchaus sinnvoll sein. Ist das nicht der Fall, kommt im Rahmen der Zweitwagenversicherung eher einer Teilkasko zusätzlich zur Haftpflicht in Betracht.
Diese deckt zwar keine Schäden ab, welche Ihr Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall erleidet, allerdings sind Sie in den nachfolgenden Fällen versichert:
- Kollisionen mit Haarwild (muss als Haarwild laut Bundesjagdgesetz gelten)
- Glasbruch
- Sturm-, Hagel-, Blitz und Überschwemmungsschäden
- Schmorschäden durch einen Kurzschluss
- Explosionen und Brände
- Diebstahl (das gesamte Kfz oder auch einzelne Teile)
Zweitwagen-Versicherung: Welche Kosten fallen an?
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, fallen zusätzliche Kosten an. Wie hoch diese ausfallen, ist von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. So spielen zum Beispiel die Fahrzeugart und der Ort, an welchem das Kfz gemeldet ist, eine wichtige Rolle.
Daher lässt sich auch nicht pauschal angeben, wie viel es kosten wird, wenn Sie das zweite Auto versichern lassen. Ein wichtiger Faktor zur Ermittlung der Versicherungskosten ist auch die Schadenfreiheitsklasse.
Pauschal gesagt, gewährt diese einen Rabatt, je länger das Fahrzeug unfallfrei bleibt. Haben Sie bei Ihren Erstwagen einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, können Sie diesen allerdings nicht automatisch in der Zweitwagenversicherung übernehmen. Häufig wird das zweite Auto dann in eine andere Klasse eingestuft.
Interessant: Einige Versicherungsanbieter bieten auch an, dass Sie bei der Zweitwagenversicherung vom selben Schadenfreiheitsrabatt wie bei Ihrem Erstwagen profitieren. Allerdings kann es dann die Einschränkung geben, dass auch nur Sie dieses Fahrzeug nutzen dürfen. Sie sollten sich also im besten Fall immer bei Ihrem Versicherer nach entsprechenden Angeboten erkundigen.
Zweitwagen versichern: Vorteile für Fahranfänger
Schließt ein Fahranfänger eine Kfz-Versicherung ab, sind die Beiträge in aller Regel sehr hoch. Das liegt daran, dass der Führerscheinneuling den schlechtesten Schadenfreiheitsrabatt erhält.
Durch eine Zweitwagenversicherung über die Eltern lassen sich diese hohen Kosten in aller Regel drücken. Sie profitieren dann von den Rabatten, welche Ihren Eltern für das zweite Auto, welches sie versichern, gewährt werden.